So wichtig ist das Dokument Was im Führungszeugnis steht und wann es gelöscht wird
Manche Arbeitgeber gehen auf Nummer sicher und verlangen ein Führungszeugnis. Doch was versteht man eigentlich genau darunter? Wann Sie ein Führungszeugnis benötigen – und was dort alles drinsteht.
Vorbestraft oder nicht? Manche Arbeitgeber gehen auf Nummer sicher. Sie verlassen sich nicht nur auf das Wort ihres Mitarbeiters im Vorstellungsgespräch, sondern wollen es zusätzlich auch noch schwarz auf weiß wissen – in Form eines Führungszeugnisses.
Doch was versteht man eigentlich genau darunter? Was steht dort alles drin? Und wie beantrage ich das Führungszeugnis? t-online gibt Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was ist ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis ist ein Dokument, das sämtliche Strafen auflistet, die deutsche Gerichte gegen Sie in den vergangenen Jahren verhängt haben. Offiziell heißt es "Privatführungszeugnis", im Gegensatz zu einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke (siehe unten).
Umgangssprachlich ist häufig von einem "polizeilichen" Führungszeugnis die Rede. Diese Bezeichnung ist aber irreführend, es geht nicht darum, dass jemand mit einem Führungszeugnis seine bisherigen Kontakte mit der Polizei offenlegt.
Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister beim Bundesjustizamt. Aufsicht darüber hat das Bundesjustizministerium. Geregelt ist das Führungszeugnis in §§ 30ff. des Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Gut zu wissen: Neben Arbeitgebern verlangen bisweilen auch Vermieter ein Führungszeugnis vor dem Einzug. Das müssen Sie aber nicht vorlegen. Viele machen es aber dennoch, um die Chancen auf die Wohnung nicht zu schmälern.
Welche Strafen stehen im Führungszeugnis?
In dem Dokument werden nur schwere Verurteilungen aufgelistet. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen unter drei Monaten werden im Führungszeugnis dagegen nicht erwähnt. Nur wer zu höheren Strafen verurteilt wurde, gilt als vorbestraft.
Wichtig: Sollten bereits Strafen im Führungszeugnis stehen, werden auch geringerer Straftaten aufgeführt.
Was einmal im Führungszeugnis festgehalten wurde, verjährt mit der Zeit (§ 34 BZRG). "Die Einträge werden im Führungszeugnis je nach Schwere der Straftat nach Ablauf von drei, fünf oder zehn Jahren nicht mehr aufgeführt", sagt Hamburger Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp.
Der Verurteilte darf in dem Zeitraum kein weiteres Mal verurteilt werden. Bekommt jemand für ein Vergehen, das im Führungszeugnis steht, ein weiteres Mal eine Strafe von einem Gericht aufgebrummt, dann werden auch alte Einträge nicht gelöscht. Sie bleiben so lange, bis auch der neue Eintrag verjährt ist.
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Was steht im erweiterten Führungszeugnis?
In einem erweiterten Führungszeugnis sind mögliche Sexualdelikte oder Straftaten gegenüber Minderjährigen notiert. Ein solches Dokument kann von Ihnen verlangt werden, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchte.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist ebenfalls für Tätigkeiten in Einrichtungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie mit minderjährigen Asylsuchenden Pflicht.
Was ist ein behördliches Führungszeugnis?
Ein behördliches Führungszeugnis ist nötig, um ein Gewerbe anzumelden. Darin sind Entscheidungen von Ämtern über Sie selbst enthalten. Das kann etwa der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder eines Waffenscheins sein.
"Im erweiterten behördlichen Führungszeugnis ist alles aufgeführt, was strafrechtlich von Relevanz sein könnte", erklärt Jurist Meyer-Lohkamp. Solche Auszüge bekommen allerdings nur Richter und Staatsanwälte zu sehen. Sie informieren sich so beispielsweise, ob ein Angeklagter schon einmal verurteilt wurde.
Ein behördliches Führungszeugnis kann nur ausnahmsweise – etwa in einem Strafverfahren – von den Behörden selbst beantragt werden. In der Regel gibt ein Amt einem Bürger auf, ein solches Dokument zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
Die Registerbehörde sendet das Führungszeugnis dann direkt der Behörde zu. Sie als Antragsteller können jedoch verlangen, dass das Führungszeugnis – falls es Eintragungen enthält – zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht gesandt wird. Dort können Sie dann das Dokument einsehen.
Wofür ist das europäische Führungszeugnis gut?
Ein europäisches Führungszeugnis kann ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter einfordern, der aus einem anderen EU-Mitgliedsland kommt oder der neben der deutschen noch eine weitere Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates besitzt.
Das europäische Führungszeugnis enthält also mögliche Strafbestände aus dem Land, aus dem ein Mitarbeiter kommt oder deren Staatsbürgerschaft er besitzt.
Wie beantrage ich ein Führungszeugnis – und was kostet das?
Um an ein Führungszeugnis zu gelangen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können es entweder online im Portal des Bundesjustizamtes beantragen. Die Seite finden Sie hier. Dazu benötigen Sie jedoch einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die dazugehörige PIN und eine entsprechende App, beispielsweise die "AusweisApp2".
Die andere Möglichkeit ist: Sie können das Führungszeugnis bei Ihrer Meldebehörde vor Ort beantragen, also etwa im Rathaus, bei der Verbandsgemeinde oder im Bürgerbüro.
Ein Führungszeugnis kostet Sie 13 Euro, auch ein europäische Führungszeugnis ist so teuer. In der Regel ist das Führungszeugnis drei Monate gültig.
Wichtig: Nur Sie allein können das Führungszeugnis beantragen und einsehen, und nur Sie entscheiden, wem Sie es zeigen. Vor dem Zugriff Dritter ist es geschützt. Eine Ausnahme gilt beim behördlichen Führungszeugnis (siehe oben).
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Verbraucherschützer warnen vor Führungszeugnisseiten
Beachten Sie: Im Internet finden sich eine Vielzahl von Seiten, die suggerieren, ein Führungszeugnis auszustellen. Auch Verbraucherschützer warnen vor diesen Seiten.
Nur wer ganz genau hinsieht, merkt, dass es hier lediglich eine Anleitung als PDF-Dokument gibt – nach einer Zahlung von 13 Euro. Beispielsweise folgende Internetseiten stellen kein Führungszeugnis aus, Sie sollten daher die Finger davon lassen:
- fuehrungszeugnis-online-beantragen.de
- fuehrungszeugnis-beantragen.de
- dienstweg.info
- amtsweg.com
- selbstauskunft-anfordern.com
- bundeszentralregister.net
- Eigene Recherche
- Bundesamt für Justiz
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa