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Josef Fritzl: Haftbedingungen vom Inzesttäter werden gelockert


Neue Haftbedingungen für Inzesttäter
Josef Fritzl kommt aus Maßregelvollzug frei

Von dpa, ams

Aktualisiert am 14.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Josef Fritzl (Archivbild): Er sitzt wegen mehrfachem erzwungenem Inzest in Haft, doch bald könnte er frei kommen.Vergrößern des BildesJosef Fritzl (Archivbild): Er sitzt wegen mehrfach erzwungenem Inzest in Haft. (Quelle: ABACA/imago-images-bilder)
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Inzesttäter Josef Fritzl kommt in den normalen Vollzug. Der Grund: Er ist schwer erkrankt.

Der Inzesttäter Josef Fritzl wird versetzt: Er kommt vom Maßregel- in den normalen Vollzug. Das berichtet das schweizerische Nachrichtenportal "20 Minuten". Eine Anhörung dazu fand bereits am 30. April vor dem zuständigen Senat des Landgerichts Krems an der Donau, wie jetzt bekannt wurde.

Grund sei die Demenzerkrankung des 89-Jährigen, so die Richter. Zudem habe er körperlich so abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen nicht mehr problematisch sei. Demnach bestehe keine Gefährlichkeit mehr. Deshalb sei eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nicht erforderlich. Das haben nach Angaben von "20 Minuten" ein gerichtsmedizinisches und psychiatrisches Sachverständigengutachten erklärt. Dazu seien aktuelle medizinische Befunde vor der Anhörung ergänzt worden.

"Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart 'begraben', sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist", erklärt das Gericht.

Keine Freiheit in Sicht für Fritzl

Ebenso wurde entschieden, dass eine Entlassung Fritzls in Freiheit nicht möglich sei, "angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten", heißt es vom Gericht weiter. Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich, aber es sei immer noch fraglich, ob der inzwischen unter anderem Namen lebende Häftling künftig keine Straftaten mehr begehen würde. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Er habe Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit gewollt, so die damalige Gerichtsgutachterin zum Motiv. Mehr dazu lesen Sie hier.

Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gegen den aktuellen Beschluss nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien über das Vorgehen entscheiden.

Verwendete Quellen
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