Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen Ansturm auf Förderanträge am ersten Tag
Lange gab es über das Heizungsgesetz Streit. Nun können Sie Anträge auf Geld für den Heizungstausch stellen. Wer allerdings seine Öl- oder Gasheizung weiternutzen will, kann dies ebenfalls tun.
Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit dem heutigen Dienstag Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das nur für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Weil der Andrang offensichtlich groß war, kam es am Morgen bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten. "Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten", hieß es auf der Website. Die Antragstellung sollte um 8 Uhr beginnen.
Mindestens 30 Prozent Grundförderung
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampelkoalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung, etwa einer Wärmepumpe, eine Grundförderung von 30 Prozent. Zudem können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.
Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.
- Nachrichtenagentur dpa