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Dresden Hauptbahnhof: Mann verliert Gleichgewicht und wird von Zug erfasst


Unfall im Dresdner Hauptbahnhof
Mann verliert Gleichgewicht und wird von Zug erfasst

Von t-online, yer

18.05.2024Lesedauer: 1 Min.
imago 64466066Vergrößern des BildesZug im Dresdner Hauptbahnhof: Ein Reisender hat sich bei einem Unfall schwer verletzt. (Symbolbild) (Quelle: imago stock&people)
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Im Dresdner Hauptbahnhof ist ein Reisender zwischen Zug und Bahnsteigkante geraten. Der Verletzte schwebt in Lebensgefahr.

Ein 51-jähriger Mann schwebt nach einem schweren Unfall im Hauptbahnhof Dresden in Lebensgefahr. Wie die Bundespolizei am Abend mitteilte, geriet der Mann am Samstag gegen 17.20 Uhr zwischen einen einfahrenden Regionalexpress und die Bahnsteigkante. Bundespolizisten beobachteten demnach den Unfall vor Ort. Die Einsatzkräfte bargen den Mann aus dem Gleisbereich und leisteten bis zum Eintreffen des Notarztes Erste Hilfe.

Ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Dresden sagte t-online, dass die Überwachungskameras im Hauptbahnhof den Vorfall aufgezeichnet hätten. Nach Ansicht der Aufnahmen könne man ausschließen, dass der Mann absichtlich handelte oder dass er geschubst wurde. Man gehe derzeit davon aus, dass der Mann an einer Gruppe anderer Reisender vorbeigegangen sei, als der Zug gerade einfuhr. "Dabei verlor er offenbar das Gleichgewicht, kam zu Fall und geriet zwischen Zug und Bahnsteigkante", so der Polizeisprecher.

Verletzter auf Intensivstation gebracht

Rettungskräfte brachten den schwer verletzten Mann in ein Krankenhaus. Dort wurde er nach Angaben des Polizeisprechers mit schwersten Verletzungen am Brustkorb auf der Intensivstation aufgenommen.

Der Unfall ereignete sich auf dem Bahnsteig der Gleise 13 und 14. Diese wurden danach sofort für den Bahnverkehr gesperrt. Der Verkehr im restlichen Hauptbahnhof lief laut Polizeisprecher weiter. Nach Abschluss der Unfallaufnahme konnte der betroffene Bahnsteig um 19.20 Uhr wieder freigegeben werden.

Zahlreiche Bahnreisende wurden im Bahnhof Zeuge des Unfalls. Ob jemand von ihnen ärztliche oder seelsorgerische Betreuung benötigte, konnte der Polizeisprecher am Abend nicht beantworten.

Verwendete Quellen
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