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75 Jahre Grundgesetz: Hat Deutschland eine Verfassung?


Hat Deutschland eine Verfassung?
Deshalb wurde das Grundgesetz nicht abgelöst

Von t-online
Aktualisiert am 15.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Das Grundgesetz wird 75: Im Laufe seiner Geschichte ist viel Kritik geübt worden.Vergrößern des BildesDas Grundgesetz wird 75: Ein Provisorium hat sich als Verfassung durchgesetzt. (Quelle: IMAGO)
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Das deutsche Grundgesetz wurde 1949 als Provisorium geschaffen und gilt bis heute. Warum?

Deutschland hat eine komplexe politische Landschaft. Doch während viele Länder von Anfang an eine Verfassung haben, gilt in Deutschland auch 75 Jahre nach dessen Inkrafttreten das Grundgesetz als höchstes rechtliches Dokument. Ursprünglich trat es nur als eine Art "provisorische" Verfassung der Bundesrepublik in Kraft.

Nach dem Zweiten Weltkrieg stand Deutschland vor den Trümmern seiner Vergangenheit. Die Nazis hatten das Land in eine Diktatur umgewandelt, die Menschenrechte demontiert und das Rechtssystem für ihre eigenen Zwecke missbraucht. Die siegreichen westlichen Alliierten entschieden, West-Deutschland nach dem Krieg eine neue politische Struktur zu geben.

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Wichtiger Grund

So entstand das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Statt einer traditionellen Verfassung entschieden sich die Gründerväter und -mütter der Bundesrepublik für ein Grundgesetz, das als vorläufige Verfassung fungieren sollte.

Der Hauptgrund: Angesichts der Teilung des Landes in West-Deutschland und Ost-Deutschland sollte eben diese Spaltung nicht durch eine Verfassung der Bundesrepublik für die Ewigkeit zementiert werden. Entsprechend hieß es in der ursprünglichen Präambel: "Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."

Das Grundgesetz erwies sich als Erfolg. Es legt die Grundprinzipien der Demokratie und des Rechtsstaates fest, garantiert grundlegende Bürgerrechte und schuf damit eine stabile politische Grundlage für die junge Bundesrepublik.

Nach der Einheit Deutschlands wurde die Präambel geändert: "Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." Das Bundesjustizministerium betont: "Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist das grundlegende, fundamentale Gesetz."

Video | Die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes
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Quelle: t-online

"In freier Entscheidung"

Gleichwohl lässt der Artikel 146 Möglichkeiten offen, in der Zukunft eine neue Verfassung zu beschließen: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, ob Deutschland eine "neue" Verfassung haben sollte. Einige argumentieren, dass ein solches Dokument eine stärkere Symbolkraft hätte und das Selbstverständnis Deutschlands als demokratischer Rechtsstaat unterstreichen würde. Andere hingegen befürchten, dass eine Verfassung zu politischen Konflikten führen könnte, und argumentieren, dass das Grundgesetz bereits alle notwendigen Prinzipien enthält.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • bmj.de: "Was ist das Grundgesetz?"
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