Bezahlen mit EC-Karte Kartenzahlung: Wann brauchen Sie eine PIN, wann eine Unterschrift?
Wenn Sie bei einem Einkauf mit EC-Karte zahlen, müssen Sie manchmal eine PIN eintippen und manchmal unterschreiben. Woran liegt das?
Verkäufer können selbst bestimmen, wie die Kartenzahlung festgelegt werden soll. Da eine Unterschrift auch gefälscht werden kann, ist die Bestätigung des Einkaufs per PIN sowohl für Verkäufer als auch für den Käufer die sichere Variante. Der Nachteil: Der Händler muss 0,2 Prozent des Kaufpreises für dieses Abrechnungssystem zahlen. Jeder Händler kann daher durch seine Geschäftsbedingungen bestimmen, ob er EC-Karten akzeptiert, welche und ab welchem Betrag.
Das Zahlen mit Unterschrift gilt als Lastschriftverfahren
Das Zahlen mit Unterschrift gleicht einem elektronischen Lastschriftverfahren: Sie erteilen durch Ihre Unterschrift eine Einzugsermächtigung. Wie alle Lastschriften können diese Zahlungen vom Kunden rückgängig gemacht werden.
Anders verhält es sich bei der Zahlung mit PIN. Hier wird Ihr Konto direkt belastet. Daher bevorzugt die Mehrheit der Händler diese Art der Zahlung, obwohl sie kostenpflichtig ist. Denn das Kartenlesegerät weiß direkt nach der Übermittlung der PIN, ob das Konto gedeckt ist. Bei der Bestätigung per Unterschrift hingegen besteht ein Risiko, dass die Zahlung nicht ausgeführt oder die Karte aufgrund eines Diebstahls missbräuchlich verwendet wird.
Schnelligkeit: Eine Barzahlung an der Kasse dauert im Durchschnitt gut 22 Sekunden, das Zahlen mit Karte und PIN 29 Sekunden und der Einsatz von Karte mit Unterschrift 38 Sekunden. (Quelle: Deutsche Bundesbank)
In vielen Läden erfolgt die Bestätigung der Zahlung per Zufallsgenerator. In einigen Geschäften entscheidet der Verkäufer jedoch auch auf Basis reiner Mutmaßung über die Zahlungsfähigkeit der Kunden.
Neben PIN und Unterschrift gibt es mittlerweile noch eine dritte Möglichkeit: die kontaktlose Kartenzahlung per NFC. Haben Sie diese Funktion auf Ihrer Girokarte freigeschaltet, müssen Sie nicht einmal mehr die PIN eingeben. Allerdings gibt es zur Sicherheit eine Obergrenze, bis zu der Sie auf diese Weise zahlen können – meist 50 Euro.
- Deutsche Bundesbank
- Handelsinstitut EHI
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)