Freibeträge und Steuersätze Diese Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt
Wie viele Steuern anfallen, wenn Sie Vermögen verschenken, hängt vom Betrag und dem Verwandtschaftsgrad ab. Unsere Tabelle zeigt es auf einen Blick.
Wer seinen Kindern, Enkeln oder Freunden etwas vermachen möchte, kann das bereits zu Lebzeiten tun. Je nach Höhe des Betrags und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem fällt dabei Schenkungssteuer an.
An unseren Tabellen können Sie ablesen, welcher Steuersatz in Ihrem Fall gilt. Ermitteln Sie dafür zunächst die für Sie geltende Steuerklasse, auch Stufe genannt, indem Sie sich am Verwandtschaftsgrad orientieren. Grundsätzlich gilt: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto niedriger die Steuerklasse. Ein Überblick:
Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | Eltern und Großeltern | Alle anderen (z.B. nicht eingetragener Lebenspartner, Freunde, entfernte Verwandte) |
Kinder und Stiefkinder | Geschwister und Kinder von Geschwistern | |
Enkel und Kinder der Stiefkinder | Stiefeltern | |
| Schwiegerkinder, Schwiegereltern | |
| geschiedener Ehegatte oder Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft | |
Sobald Sie Ihre Steuerklasse und den Wert der Schenkung kennen, können Sie den konkreten Steuersatz aus der Schenkungssteuer-Tabelle ablesen:
Wert der Schenkung nach Freibetrag | Steuersatz Steuerklasse I | Steuersatz Steuerklasse II | Steuersatz Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 Prozent | 15 Prozent | 30 Prozent |
bis 300.000 Euro | 11 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
bis 600.000 Euro | 15 Prozent | 25 Prozent | 30 Prozent |
bis 6 Mio. Euro | 19 Prozent | 30 Prozent | 30 Prozent |
bis 13 Mio. Euro | 23 Prozent | 35 Prozent | 50 Prozent |
bis 26 Mio. Euro | 27 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
mehr als 26 Mio. Euro | 30 Prozent | 43 Prozent | 50 Prozent |
Gut zu wissen: Schenkungssteuer wird erst auf jenen Betrag fällig, der den für Sie geltenden Freibetrag übersteigt. Bis dahin ist die Schenkung steuerfrei. Auch der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und variiert beträchtlich – zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro.
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Ein Beispiel macht es deutlich: Nehmen wir an, Ihre Großmutter schenkt Ihnen ein Haus im Wert von 300.000 Euro. Dann wird von dieser Summe zunächst Ihr Freibetrag von 200.000 Euro abgezogen. Die verbleibenden 100.000 Euro müssten Sie mit 11 Prozent versteuern, da Sie als Enkelkind in Steuerklasse I einsortiert werden.
Anders als bei der Erbschaftsteuer können Sie die Freibeträge bei der Schenkungssteuer übrigens alle zehn Jahre erneut nutzen. Und: Sie können darüber hinaus noch weitere Freibeträge nutzen. Lesen Sie hier, welche das sind.
- Eigene Recherche
- steuerklassen.com: "Schenkungssteuer Tabelle"
- lohnsteuer-kompakt.de: "Schenkungssteuer-Rechner"
- steuertabelle.com: "Schenkungssteuer-Tabelle"