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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Einkünfte aufbessern Minijob bei Arbeitslosigkeit: So stark wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt
Bei Arbeitslosigkeit können Sie sich mit einem Minijob etwas hinzuverdienen. Doch Achtung: Ab einer gewissen Grenze kürzt Ihnen die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld.
Haben Sie Ihre Arbeit verloren und beziehen Arbeitslosengeld, möchten Sie womöglich noch Geld hinzuverdienen. Das ist grundsätzlich möglich. Es kann aber sein, dass Ihr Gehalt mit Ihrem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Wir erklären, was Sie beachten sollten, wenn Sie in der Arbeitslosigkeit einen Minijob aufnehmen möchten und welche Freigrenzen gelten.
Darf ich mein Arbeitslosengeld I mit einem Minijob aufstocken?
Ja, das dürfen Sie. Sie können sich mit einem Minijob etwas zum Arbeitslosengeld I (ALG I) hinzuverdienen. Bis zu einem Freibetrag von 165 Euro erleiden Sie dabei keine Einbußen bei Ihrem Arbeitslosengeld.
Sollte Ihr Netto-Nebeneinkommen jedoch diese Hinzuverdienstgrenze übersteigen, wird es mit Ihrem Arbeitslosengeld verrechnet und die Differenz zwischen Nebenverdienst und Freigrenze vom ALG I abgezogen.
- Beispiel: Verdienen Sie 400 Euro netto im Monat dazu, zieht die Arbeitsagentur 235 Euro (400 Euro minus 165 Euro = 235 Euro) von Ihrem Arbeitslosengeld ab.
Wenn Sie mehr Geld hinzuverdienen möchten, können Sie den Freibetrag mit sogenannten Werbungskosten erhöhen. Das sind etwa Fahrtkosten oder Ausgaben für Material, das Sie für Ihren Minijob benötigen.
- Beispiel: Verdienen Sie 400 Euro netto im Monat dazu und geben Sie 20 Euro als Fahrtkosten an, erhöht sich Ihr Freibetrag auf 185 Euro. Die Arbeitsagentur zieht Ihnen folglich nur 215 Euro von Ihrem Arbeitslosengeld ab.
Beachten Sie: Sie dürfen nur maximal 14 Stunden in der Woche arbeiten, ansonsten gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und verlieren Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bevor Sie einen Nebenjob aufnehmen, wenden Sie sich am besten an die zuständige Arbeitsagentur und fragen Sie nach möglichen Folgen für Ihr Arbeitslosengeld I.
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Was gilt für meinen Minijob beim Arbeitslosengeld II?
Sollten Sie hingegen Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, beziehen, sind nur die ersten 100 Euro anrechnungsfrei – 100 Euro ist also der Freibetrag.
Dieser Freibetrag erhöht sich, wenn Sie mehr verdienen: Sollten Sie zwischen 100 und 1.000 Euro mit einem Nebenjob bei Arbeitslosigkeit hinzuverdienen, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 20 Prozent des Gehaltes in dieser Spanne.
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Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro kommt ein zusätzlicher Freibetrag von 10 Prozent auf das verbleibende Einkommen obendrauf. Die letztgenannte Einkommensgrenze erhöht sich auf 1.500 Euro, wenn Sie Kinder haben.
- Beispiel für einen 450-Euro-Job: Sie verdienen mit einem Minijob 450 Euro. Nun müssen Sie einen Freibetrag von 100 Euro davon abziehen. Es bleiben also 350 Euro übrig. Nun nehmen Sie hiervon 20 Prozent, also 70 Euro. Ihr gesamter Freibetrag liegt dementsprechend bei 170 Euro. Die Differenz von 450 Euro und 170 Euro, also 280 Euro, zieht Ihnen die Arbeitsagentur vom Hartz IV ab.
Gut zu wissen: Im Gegensatz zum Minijob bei Arbeitslosengeld I müssen Sie beim ALG II keine bestimmten Maximal-Wochenstunden beachten.
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Lohnt sich ein Minijob bei Arbeitslosigkeit?
Es mag zunächst ungerecht erscheinen, dass die Arbeitsagentur Ihr Arbeitslosengeld kürzt, sofern Sie über die Freigrenzen hinzuverdienen. Allerdings können Sie so immerhin Ihr ALG I oder Hartz IV aufbessern, um sich etwas mehr leisten zu können.
Gleichzeitig erhöhen Sie aber auch Ihre Chancen, einen neuen Job zu finden. Denken Sie etwa daran: Womöglich wird in der Firma, in der Sie minijobben, bald eine Teil- oder Vollzeitstelle frei – und Sie als Minijobber haben dort schon Erfahrung gesammelt.
- Eigene Recherche
- Bundesagentur für Arbeit
- minijob-zentrale.de
- minijobs.info
- hartziv.org