Rechtsschutz Darum sollte man abgelehnte Kostenübernahme prüfen lassen
Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein – doch nicht alle Anbieter halten ihre Leistungsversprechen. Was Sie bei einer Ablehnung tun sollten.
Eine Rechtsschutzversicherung kann für Verbraucherinnen und Verbraucher im Schadensfall wertvoll sein – sei es, weil ihnen rechtliche Nachteile durch Dritte drohen. Oder sei es, weil sie selbst ihr Recht durchsetzen wollen. Doch in letzterem Fall verweigern manche Versicherungen die finanzielle Unterstützung – und das nicht immer zu Recht, wie die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 4/2024) feststellt.
Viele Rechtsschutzversicherte fragen bei ihren Anbietern eine sogenannte Deckungszusage an, bevor sie sich ins Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung begeben. Mit dieser Deckungszusage verspricht der Versicherer, die anfallenden Kosten für das Gerichtsverfahren zu übernehmen – was in der Regel nur relevant wird, wenn der Kläger vor Gericht unterliegt. Doch in einigen Fällen erteilen Versicherer eben jene Zusage nicht. Der klassische Einwand: zu geringe Aussichten auf Erfolg.
Kostenübernahme abgelehnt? Gründe gut prüfen
Nach Ansicht der Zeitschrift "Finanztest", die auf eine entsprechende Untersuchung von Juraprofessor Christian Armbrüster solcher Ablehnungen verweist, machen es sich Versicherungsunternehmen damit oft zu leicht. Denn in vielen Fällen sei die Ablehnung rechtswidrig. Nur wenn etwa der entscheidende Versicherungsbaustein fehlt, zum Beispiel der Verkehrsrechtsschutz, oder eine Klausel in den Versicherungsbedingungen die Kostenübernahme für von Versicherten angestrengten Klagen versagt, ist die Sachlage eindeutig.
"Finanztest" rät Versicherten daher, Ablehnungen – insbesondere wegen mangelnder Erfolgsaussichten – prüfen zu lassen. Entweder durch ein Gutachten eines Anwalts (Stichentscheid) oder des von der Anwaltskammer bestimmten Schiedsgutachters. Bescheinigt das Gutachten einer Klage Erfolgsaussichten, muss der Versicherer den Fall in der Regel übernehmen. Verweigert der Versicherer weiterhin die Zahlung, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Schlichtung kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden.
- Nachrichtenagentur dpa