Drei Schritte nötig Wann darf man den eigenen Baum fällen – wann nicht?
Theoretisch lässt sich ein Baum ganz einfach fällen: Drei Schnitte mit der Motorsäge und er liegt am Boden. Doch Vorsicht: Selbst im eigenen Garten darf man nicht einfach Bäume umsägen.
Ein Baum dient bei der Gartengestaltung als Strukturelement und im Sommer lässt sich unter ihm ein schattiger Sitzplatz einrichten. Manchmal wird der Baum aber auch einfach zu groß, er stört oder ist krank und stellt daher eine Gefahr dar. Was Sie beim Baumfällen beachten müssen.
Die richtige Zeit
Bäume im Garten werden am besten zwischen November und Februar gefällt. Dann enthält das Holz weniger Wasser. Es trocknet schneller und kann früher als Brennholz verwendet werden. Ein Vorteil ist auch, dass dann die Laubbäume keine Blätter tragen und der Bewuchs um Bäume oftmals zurückgeschnitten ist, was den Zugang und die Arbeiten erleichtert.
Wann darf man Bäume nicht fällen?
Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in der Regel verboten. Dann schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, regeln bestimmte Vorschriften, unter anderem die Baumschutzsatzung (§ 29 Bundesnaturschutzgesetz). Sie und andere Gesetze und Ordnungen können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein.
Achtung
Befinden sich Vogelnester, Bruthöhlen von Fledermäusen oder Nester von Wespen oder Hornissen in dem Baum, dann darf dieser auch zwischen Oktober und Februar nicht gefällt werden. Der Baum steht dann unter Naturschutz.
Gerade in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte stehen Bäume unter einem besonderen Schutz. Gehölze ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter sind dann laut Baumschutzsatzung zu erhalten. Baumbesitzer sollten sich daher zuerst immer bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. Darüber hinaus kann es unter Umständen auch nötig sein, einen neuen Baum in der unmittelbaren Gegend zu pflanzen, damit der Baum gefällt werden darf. Dies sehen zumindest die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung sowie teilweise die Bauleitplanungen vor.
Als ungefähre Faustregel gilt laut Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) der Schutz tendenziell für Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimetern. Obstbäume seien ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen für das Fällen werden aber zum Beispiel erteilt, wenn das Gehölz krank ist und es abzusterben droht, es nicht mehr verkehrssicher ist oder es Baumaßnahmen im Wege steht. Wichtig ist, dass Sie Ihr Vorhaben bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzeigen, wenn der Stammumfang größer als 60 Zentimeter ist.
Achtung
Bäume dürfen grundsätzlich nicht gefällt werden, wenn in ihnen wild lebende Tierarten wohnen. Dazu zählen beispielsweise Fledermäuse, Wespen oder Hornissen. Aber auch wenn sich Vogelnester oder Bruthöhlen im Baum befinden, dürfen Sie den Baum nicht entfernen.
Beispiel für Baumschutzsatzung
In Frankfurt ist beispielsweise folgendes geregelt: "Die Baumschutzsatzung gilt für Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimeter und für Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimeter. Der Umfang wird in einem Meter Höhe gemessen. Es ist verboten, diese Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu zerstören." Die ungenehmigte Beseitigung geschützter Bäume kann übrigens mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Baum im Schrebergarten fällen
Weiterhin dürfen Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Welche Genehmigungen und Rechtsvorschriften zu beachten sind, ist in den Gemeinden oder Ordnungsämtern einzusehen. Übrigens: Obstbäume in Schrebergartenanlagen fallen nicht unter diese Vorschriften. Hier gelten andere Satzungen. Walnussbäume sind keine Obstbäume, sondern Laubbäume, was wiederum bedeutet, dass diese wie Laub- und Nadelbäume behandelt werden.
Wie gut kennen Sie sich im Garten aus?
Embed
Bei Grenzbäumen droht noch mehr Ärger
Manchmal kann es auch erforderlich sein, dass die Nachbarn vor der Fällung eines Gartenbaumes ihr Einverständnis geben müssen. Bei sogenannten Grenzbäumen ist das beispielsweise so. Steht ein Gehölz unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, gehört es mehreren Eigentümern. Das Gleiche kann für Bäume in Gärten von Eigentumswohnungen gelten. Selbst wer ein Sondernutzungsrecht für einen bestimmten Gartenanteil hat, sollte sich hier mit dem Absägen eines Baumes zurückhalten. Auf der Eigentümerversammlung muss dies in der Regel erst von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden. Wer Gehölze eigenmächtig und ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer entfernt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Nach wenigen Schnitten fällt der Baum
Achten Sie beim Fällen darauf, dass keine Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Das Fällgebiet muss daher abgesichert werden und es muss sichergestellt sein, dass keine Passanten in den Baum laufen können.
Dann wird der Fallwinkel bestimmt. Er wird möglichst auf freies Gelände ausgerichtet. Nachdem alle erreichbaren Äste gestutzt und entfernt wurden, sind drei Schnitte erforderlich. Grundsätzlich sind für Arbeiten mit der Motorsäge natürlich die entsprechenden Kenntnisse notwendig.
Setzen Sie auf der Seite, auf die der Baum fallen soll, die Motorsäge zweimal an. Sägen Sie eine 45-Grad-Kerbe (Fallkerbe) in den Stamm. Sie ist rund ein Viertel des Durchmessers tief. Der dritte Schnitt, der eigentliche Fällschnitt, wird nun von der gegenüberliegenden Seite ausgeführt – der Fällschnitt sollte über der Fallkerbe liegen. Wichtig ist, dass der Baum nicht komplett durchtrennt, sondern nur umgekeilt wird.
Haben Sie alles richtig gemacht, stürzt der Baum in die gewünschte Richtung. Mit einer starken Leine, die vor dem Ansetzen der Säge hoch am Stamm angebracht wurde, können Helfer die Fallrichtung noch ein wenig beeinflussen.
Achtung
Fällen Sie nur Bäume, wenn Sie die entsprechenden Kenntnisse hierfür haben. Die Bäume können in einem schlechten Zustand sein, der von außen nicht erkennbar ist, oder sie stehen schief. Dann kann es passieren, dass der Baum unkontrolliert fällt und im schlimmsten Fall Personen zu Schaden kommen.
Sicherheit beim Baumfällen beachten
Tragen Sie zur Vermeidung von Verletzungen eine entsprechende Schutzausrüstung. Dazu gehören eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe. Die Brille verhindert, dass Splitter ins Auge gelangen, die auf Dauer das Augenlicht trüben können. Ein Helm mit Gehörschutz ist genauso wichtig. Tragen Sie zusätzlich eine Arbeitshose und festes Schuhwerk. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie sich im Umgang mit Motorsägen auskennen. Eine realistische Einschätzung darüber, wie der Baum fallen wird, gehört ebenfalls zur Risikominderung.
Baumstumpf entfernen
Wenn Sie den Baum erfolgreich gefällt haben, wird der Baumstumpf abgetötet – andernfalls treibt dieser wieder erneut aus. Mit einer Fräse oder Muskelkraft können Sie den restlichen Baum samt Wurzelwerk entfernen.
In unserem Video erklären wir Ihnen, wie Sie mit einer Fräse vorgehen können:
Baum niemals bei Wind fällen
Bei Bedarf werden bei größeren Bäumen in den Fällschnitt auch Keile aus Holz, Aluminium oder Kunststoff eingesetzt. Kleinere Bäume lassen sich auch schon mit einer Art Brecheisen zum Fallen bewegen. Eine wichtige Regel für solche Baumarbeiten heißt: niemals bei starkem Wind aktiv werden. Böen können schon während des Sägens einen Umfaller verursachen oder später die geplante Fallrichtung beeinflussen.
Wer den Profi ranlässt, schützt die eigene Gesundheit und die der Nachbarn
Eigentlich hört sich das relativ machbar an. Dennoch: Bereits ein mittelgroßer Baum kann jeden Gartenbesitzer ganz leicht überfordern. Je größer der Baum, umso schwieriger ist die Aufgabe. Und gerade im Stadtgarten ist die Gefahr groß, dass der Baum auf Nachbars Auto landet oder die Rosenbeete ruiniert. Im Zweifel überlassen Sie daher das Fällen einem Profi. Zudem dürfen Sie sich aus Sicherheitsgründen nie alleine ans Baumfällen machen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL)
- Eigene Recherche