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Kurz vor Europawahl 2019: Wahl-O-Mat geht wegen Gericht offline


Online-Wahlhilfe abgeschaltet
Gericht untersagt Betrieb von Wahl-O-Mat

Von afp, TiK, nhr

Aktualisiert am 21.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Urteil aus Köln: Der Wahl-O-Mat muss in seiner jetzigen Form vom Netz. Die Auswahl von acht Parteien benachteilige kleinere, unbekanntere Parteien. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesUrteil aus Köln: Der Wahl-O-Mat muss in seiner jetzigen Form vom Netz. Die Auswahl von acht Parteien benachteilige kleinere, unbekanntere Parteien. (Symbolfoto) (Quelle: imago-images-bilder)

Ein Gericht urteilte, dass der Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form kleinere und unbekannte Parteien benachteilige – so könne er nicht im Netz bleiben. Ein Sieg für die junge Partei Volt, die geklagt hatte.

Knapp eine Woche vor der Europawahl hat das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag der Partei Volt Deutschland der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, ihr Internetangebot Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Konkret beanstandete die Kammer den Anzeigemechanismus der Auswertung. Gegen den Beschluss kann allerdings Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. Die Bundeszentrale für politische Bildung reagierte schnell: "Wir schalten umgehend ab", versicherte ein Sprecher der Bundeszentrale. Am frühen Abend war die Seite nicht mehr zu erreichen.

„Ich gehe nicht davon aus, dass das Urteil nochmal aufgehoben wird – wir hoffen, dass die Anpassung des Wahl-O-Mat schnellstmöglich geschehen wird und nun die Partei angezeigt wird, die die größte Übereinstimmung mit dem Nutzer hat. Egal, ob etabliert oder neu”, sagt der Spitzenkandidat von Volt Deutschland für die Europawahl, Damian Boeselager t-online.de. Letzte Woche habe die Partei eine einstweilige Verfügung beantragt.

„Unsere Absicht war nicht, dass der Wahl-O-Mat abgeschaltet wird. An sich ist das ein tolles Instrument. Doch aktuell werden wir, genauso wie andere kleine Parteien benachteiligt. Das geht nicht", sagt die Volt-Deutschland-Chefin Valerie Sternberg zu t-online.de. Nun müsste der Wahl-O-Mat große und kleine Parteien gleich behandeln, die etablierten Parteien hätten zurzeit einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Begrenzte Parteienauswahl verzerrt das Ergebnis

Mit Hilfe des Wahl-O-Mats können Wähler herausfinden, welche der zur Wahl zugelassenen Parteien den eigenen politischen Positionen am nächsten stehen. Dazu sind in dem Onlineangebot 38 Thesen zu unterschiedlichen Themenfeldern der Europapolitik aufgeführt, die von den 41 zugelassenen Parteien und politischen Vereinigungen beantwortet wurden.

Die Antworten können dann mit den Positionen von bis zu acht Parteien verglichen werden, die der Nutzer selbst auswählt. In diesem Anzeigemechanismus sieht das Kölner Gericht eine faktische Benachteiligung kleinerer beziehungsweise unbekannterer Parteien, zu denen auch Volt Deutschland gehöre. Der Anzeigemechanismus verletze daher das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht von Volt Deutschland auf Chancengleichheit.


Die von der Bundeszentrale für politische Bildung vorgebrachten Gründe seien nicht geeignet gewesen, die Verletzung der Chancengleichheit zu rechtfertigen, befand das Verwaltungsgericht. Der weitere Einwand der Bundeszentrale, die Umsetzung der einstweiligen Anordnung sei technisch nicht möglich, sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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