Überweisung vergessen GEZ nicht bezahlt: Mit diesen Schritten geht es weiter
In stressigen Zeiten passiert es schnell: Sie vergessen, die Rundfunkgebühren zu zahlen und nun steht eine Mahnung ins Haus. Was ist jetzt zu tun?
Der Rundfunkbeitrag dient dazu, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland zu finanzieren. Bis 2013 wurden die Beiträge von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben. Deswegen ist bis heute der Begriff GEZ-Gebühren noch geläufig. Aktuell ist der Beitragsservice für den Einzug und die Verwaltung der Abgabe zuständig.
Was passiert, wenn man die GEZ nicht bezahlt?
Haben Sie Ihre GEZ-Gebühren nicht gezahlt, sind Sie säumiger Nutzer und werden angemahnt. Der Beitragsservice bezeichnet die Mahnung offiziell als Festsetzungsbescheid. Wer zu spät oder gar nicht überwiesen hat, erhält sie. Die Mahnung enthält stets einen Säumniszuschlag von einem Prozent der ausstehenden Rundfunkbeiträge. Die Mahngebühr beträgt allerdings mindestens acht Euro. Wer also vergisst, den Rundfunkbeitrag für ein Quartal zu überweisen, muss acht Euro Mahngebühr zahlen.
Der Festsetzungsbescheid bildet die rechtliche Grundlage, um Beitragsrückstände durch die zuständige Vollstreckungsbehörde oder einen Gerichtsvollzieher entziehen zu können. Dieser Fall tritt aber erst bei mehrmaligen und dauerhaften Säumnissen ein. Dann ist es auch möglich, Anträge auf Ratenzahlung oder auf Stundung der offenen Beiträge zu stellen.
Diese Regeln gelten für die GEZ-Zahlung
Beitragspflichtige Personen müssen pro Wohnung den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro entrichten. Wer keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss alle drei Monate den Gesamtbetrag von 55,08 Euro bezahlen. Früher verschickte der Beitragsservice alle drei Monate eine Zahlungserinnerung. Das macht er seit 2022 nicht mehr. Es kann also leicht passieren, dass die Überweisung vergessen und die GEZ nicht gezahlt wird.
Der Rundfunkbeitrag ist jeweils zum Ersten eines Quartals fällig. Er muss somit im Voraus für alle drei Monate gezahlt werden. Verbraucher haben vier Wochen lang Zeit, um den offenen Betrag zu begleichen. Geschieht das nicht, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
So lassen sich GEZ-Rückstände vermeiden
Um künftig Beitragsrückstände bei der GEZ zu vermeiden, erteilen Sie dem Verbraucherservice ein SEPA-Mandat. Dann wird der Beitrag automatisch zum fälligen Datum von Ihrem Konto abgebucht, sofern das ausreichend gedeckt ist.
GEZ-Schulden verjähren nach drei Jahren. Damit das gilt, darf in diesem Zeitraum allerdings kein Festsetzungsbescheid verschickt worden sein. Hat der Beitragsservice mit einem Festsetzungsbescheid seinen Anspruch auf die Rückstände geltend gemacht, kann er den Rundfunkbeitrag bis zu 30 Jahre rückwirkend verlangen.
- rundfunkbeitrag.de: "Informationen zur Zahlung"
- verbraucherzentrale-berlin.de: "Rundfunkbeitrag: Neuregelung beim Einzugsverfahren"
- Eigene Recherche