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Amal Clooney: Sie half bei Haftbefehl gegen Netanjahu


"Genießt ein hohes Ansehen"
Diese prominente Frau half bei Haftbefehl gegen Netanjahu

Von t-online, aj

21.05.2024Lesedauer: 4 Min.
imago images 0371658201Vergrößern des BildesAmal Clooney: Sie ist nicht nur die Ehefrau von George Clooney, sondern auch eine erfolgreiche Anwältin. (Quelle: IMAGO/Imageplotter / Avalon/imago)
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Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs fordert Haftbefehle gegen Israels Regierungschef und die Hamas-Führung. Er hatte prominente Hilfe.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Chefankläger Karim Khan ermittelt seit Monaten wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zuge des Gaza-Krieges. Nun stellt sich heraus: Bei seiner Arbeit hatte er prominente Hilfe. Die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney bewertete Beweise für die mutmaßlichen Kriegsverbrechen. Die 46-Jährige ist auch von den roten Teppichen Hollywoods bekannt. Sie ist die Ehefrau von Oscar-Preisträger George Clooney.

Khan dankte Clooney in einer Erklärung und bezeichnete sie als Teil eines "Gremiums von Experten für internationales Recht", das er um Rat gebeten hatte. "Das Gremium setzt sich aus Experten zusammen, die auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts ein hohes Ansehen genießen", schrieb Khan.

Khan hat im Zuge der Ermittlungen Haftbefehle gegen israelische Politiker, unter anderem den Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminsiter Joaw Galant und gegen den Anführer der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Das teilte der Gerichtshof in Den Haag am Montag mit (hier lesen Sie mehr zu den Vorwürfen).

Clooney: "Kein Konflikt steht über dem Gesetz"

Clooney bestätigte ihr Mitwirken an dem Fall in einem Statement: "Ich habe in diesem Gremium mitgewirkt, weil ich an die Rechtsstaatlichkeit und die Notwendigkeit, das Leben von Zivilisten zu schützen, glaube. Das Gesetz zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg wurde vor mehr als 100 Jahren entwickelt und gilt in jedem Land der Welt, unabhängig von den Gründen für einen Konflikt", schrieb Clooney auf der Website der Organisation "Clooney Foundation for Justice", die sie gemeinsam mit ihrem Gatten gegründet hatte.

"Ich akzeptiere nicht, dass irgendein Konflikt außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes liegen sollte, noch dass ein Täter über dem Gesetz stehen sollte. Deshalb unterstütze ich den historischen Schritt, den der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs unternommen hat, um den Opfern der Gräueltaten in Israel und Palästina Gerechtigkeit widerfahren zu lassen", hieß es in ihrem Statement.

Amal Clooney hatte bislang die Kriegsverbrechen in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine angeprangert, sich zum Krieg in Gaza aber nicht öffentlich eingeschaltet. Dafür wurde sie in den sozialen Netzwerken kritisiert.

Israel kritisierte die Anträge gegen Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Galant scharf. Außenminister Israel Katz sprach von einer "skandalösen Entscheidung". Diese stelle "einen frontalen, zügellosen Angriff auf die Opfer des 7. Oktober und unsere 128 Geiseln in Gaza" dar. "Das ist eine vollständige Verzerrung der Realität", sagte Netanjahu am Abend in einer auf der Plattform X veröffentlichten Videobotschaft (hier lesen Sie mehr). Auch die Hamas kritisierte ihrerseits die Anträge des Chefanklägers auf Haftbefehle gegen ihre Anführer und forderte zudem eine Strafverfolgung aller israelischen Befehlshaber.

Auswärtiges Amt: "unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung"

Das parallele Vorgehen des IStGH-Chefanklägers gegen die Hamas und gegen Israel hat nach Einschätzung des Auswärtigen Amts ein falsches Bild entstehen lassen. "Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden", sagte ein Sprecher in Berlin. "Jedoch wird das Gericht nun sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten haben, die der Chefankläger in seinem Antrag ausführlich dargestellt hat."

Auch aus den USA kam heftige Kritik am Vorgehen des Chefanklägers des IStGH. Israel und die islamistische Hamas dürften nicht gleichgestellt werden, teilte US-Präsident Joe Biden mit. Man werde Israel immer bei Bedrohungen gegen die Sicherheit des Landes zur Seite stehen, so Biden weiter.

Zuvor hatte bereits Österreichs Regierungschef Karl Nehammer (ÖVP) auf der Plattform X moniert, "dass die Anführer der Terrororganisation Hamas, deren erklärtes Ziel die Vernichtung des Staates Israels ist, in einem Atemzug genannt werden mit demokratisch gewählten Vertretern eben dieses Staates". Österreich gehört zu den Ländern, die das Selbstverteidigungsrecht Israels im Gaza-Krieg besonders betonen.

Südafrika begrüßt Vorgehen des Chefanklägers

Der südafrikanische Präsident Cyril Ramaphosa hingegen begrüßte das Vorgehen des Chefanklägers am Strafgerichtshof. Südafrika hatte seinerseits den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wiederholt zu Maßnahmen gegen Israel aufgefordert und dem Land Völkermord vorgeworfen.

Es wird davon ausgegangen, dass Sinwar und Deif sich seit Beginn des Gaza-Kriegs vor mehr als sieben Monaten im unterirdischen Tunnelsystem der Hamas im Gazastreifen versteckt halten. Hanija führt dagegen Berichten zufolge mit einem Teil seiner Familie seit Jahren ein Luxusleben in Katar.

Das Gericht hat zwar keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle selbst zu vollstrecken. Jedoch ist die Bewegungsfreiheit der Gesuchten dadurch erheblich eingeschränkt ist. Denn im Falle von Haftbefehlen sind alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet, die Beschuldigten festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen, sobald sie sich in ihrem Land befinden. 139 Staaten weltweit haben das Römische Statut – die vertragliche Grundlage des IStGH – unterzeichnet, 124 davon haben es ratifiziert, auch Deutschland. Israel gehört neben den USA, Russland und China zu den Staaten, die das Gericht nicht anerkennen. Aber die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat. Daher darf der IStGH-Ankläger auch ermitteln.

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