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Gericht: Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen


Gericht urteilt
Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachschärfen

Von dpa
Aktualisiert am 16.05.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240515-935-100749Vergrößern des BildesAktivisten mit Masken stehen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Das entschied: Die Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachbessern. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa)
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Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen.

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen.

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern. Die aktuellen Maßnahmen seien unzureichend, um die festgelegten Klimaziele zu erreichen, urteilte das Gericht. Es gab zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.

Umwelthilfe: Programm erfüllt nicht gesetzliche Anforderungen

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung verankerten Maßnahmen wirklich eine Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ziele beim Klimaschutz sicherstellen. Die DUH hatte argumentiert, dass das im Oktober letzten Jahres beschlossene Programm nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Laut dem Klimaschutzgesetz muss Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduzieren. Bislang ist eine Minderung von etwa 46 Prozent erreicht worden.

Viele Maßnahmen seien zu unkonkret, zu wolkig und zu vage formuliert, sagte ein Anwalt der DUH in der Verhandlung. Er nannte die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Beispiel. Es sei nicht klar, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase habe.

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist ein Gesamtplan zur Erreichung dieser Ziele. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf. Allerdings folgte das Gericht der Argumentation der Deutschen Umwelthilfe und hält diese Maßnahmen für unzureichend. Es fordert eine Nachbesserung.

Revisionen verzögern die Wirksamkeit der Klagen

Es ist nicht das erste Mal, dass die DUH gegen die Klimapolitik der Bundesregierung juristisch vorgeht. Im November 2023 errang sie einen Sieg, als das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Gegen dieses Urteil läuft aktuell eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, gegen das jüngste Urteil in Revision zu gehen. Dadurch könnte sie die Wirkung des Urteils aufschieben und den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht bringen.

Basis für die Klagen sind die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Zum Vergleich: Erreicht waren im Vorjahr rund 46 Prozent Minderung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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