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Berlin: Kind von S-Bahn mitgeschleift – Ermittlungen gegen Fahrer


Lebensgefährlicher Zwischenfall
Mädchen von S-Bahn mitgeschleift und verletzt

Von t-online, mpr

16.05.2024Lesedauer: 2 Min.
S-Bahn Haltestelle Berlin Schöneberg - Fahrgäste steigen aus und ein , Personen , Wischeffekt; 2004, Berlin, Haltestellen, Bahnhof, Bahnhöfe, Station, Stationen, ÖPNV, öffentlich, öffentliche, öffentlicher, Nahverkehr, Personennahverkehr, Öffentliche Verkehrsmitte, FahrgasVergrößern des BildesFahrgäste eilen in eine S-Bahn (Archivbild): Am Bahnhof Schöneberg ist ein Kind in einer Tür eingeklemmt und mitgeschleift worden.
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In Berlin ist ein Kind von einer S-Bahn mitgeschleift worden. Das Mädchen stürzte und verletzte sich. Gegen den Fahrer hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Am Mittwochnachmittag hat sich ein 13-jähriges Mädchen einen Arm in der schließenden Tür einer S-Bahn der Linie S1 in Berlin eingeklemmt. Als der Zug trotzdem abfuhr, verletzte sich die Heranwachsende bei einem Sturz. Das teilte die Berliner Bundespolizei am Donnerstagnachmittag mit.

Offenbar konnte sich das Mädchen nicht rechtzeitig befreien, als die S-Bahn anfuhr. Laut der Bundespolizei ist das Kind zunächst noch neben dem Waggon hergelaufen, ehe es seinen Arm aus der Tür ziehen konnte. Dabei sei es auf den Bahnsteig gestürzt. Die 13-Jährige habe sich überschlagen und sich Schürfwunden an den Knien und an den Ellenbogen zugezogen, so die Bundespolizei weiter.

Andere Fahrgäste hätten den Zwischenfall bemerkt und die Notbremse gezogen. Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn hätten nach dem Unfall die Bundespolizei, die Feuerwehr und den Rettungsdienst alarmiert. Die Bundespolizei habe den Unfall aufgenommen und Zeugen befragt. Außerdem hätten ihre Einsatzkräfte Videoaufzeichnungen gesichert. Das verletzte Kind sei mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert worden.

Ermittlungsverfahren gegen S-Bahn-Fahrer nach Unfall mit Kind

Gegen den 45-jährigen Fahrer der S-Bahn hat die Bundespolizei nach eigenen Angaben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Verdacht: Fahrlässige Körperverletzung
und Gefährdung des Bahnverkehrs. Dazu ist die Behörde nach einem solchen Zwischenfall verpflichtet, wie ein Bundespolizei-Sprecher auf Nachfrage von t-online erklärte.

"Ein S-Bahn-Fahrer ist mitverantwortlich für die gefahrfreie Abfahrt eines Zuges", so der Sprecher. Das gelte auch, wenn eine Person wie in Schöneberg trotz schließender Türen noch versucht, den Zug zu erreichen. Dafür hätten ein S-Bahn-Fahrer Spiegel und Monitore zur Verfügung.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit der Berliner Bundespolizei
  • Pressemitteilung der Berliner Bundespolizei vom 16. Mai 2024
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