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Würzburg: Erzieherin wegen Gewalt an Kindern verurteilt


Richter: Verurteilte nicht als Monster zu sehen
Erzieherin greift Kinder gewaltsam an – Verurteilung

Von dpa
10.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Kinder beim Spielen (Symbolbild): Eine Erzieherin wurde wegen teils schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.Vergrößern des BildesKinder beim Spielen (Symbolbild): Eine Erzieherin wurde wegen teils schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. (Quelle: imago)
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Eine Erzieherin in Unterfranken wurde wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Ihre Kollegin erhält eine Geldstrafe.

In Unterfranken ist eine Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, nachdem sie wegen teils schwerer Körperverletzung und Nötigung schuldig gesprochen wurde. Das Landgericht Würzburg entschied zudem, dass die 30-jährige Frau eine Geldauflage von 6.000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen hat. Ihre 37-jährige Kollegin, die Leiterin der Krippengruppe, wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Die Verurteilten hatten die meisten der ihnen zur Last gelegten Gewalttaten gegenüber Kleinkindern im Jahr 2021 gestanden. Laut Gerichtsunterlagen griff die jüngere Erzieherin einzelne Kinder gewaltsam an, sperrte sie zeitweise ein und zwang ein Kind zum Essen, bis es erbrach. Ein weiterer Vorfall betraf ein einjähriges Kind, das aus einem erhöhten Gitterbett fiel und sich am Kopf verletzte. Ihre Kollegin hatte die Taten nicht verhindert und teilweise sogar vertuscht.

Richter: Verurteilte nicht als Monster zu sehen

Der Vorsitzende Richter betonte, dass trotz der Verurteilungen die Angeklagten nicht als Monster oder Horrorerzieherinnen zu sehen seien. Er führte eine schlechte Atmosphäre innerhalb des Teams als mildernden Umstand an, wobei Eifersucht, Tratsch und Mobbing eine Rolle gespielt hätten.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Zudem wurden keine Anklagen wegen Misshandlung Schutzbefohlener erhoben, da die notwendigen Strafbestandteile nicht vorlagen. Ein Berufsverbot wurde ebenfalls nicht ausgesprochen, da die Hauptangeklagte bereits arbeitslos ist und es unwahrscheinlich erscheint, dass sie erneut eine Anstellung in diesem Beruf finden wird.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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