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Hausratversicherung: Sturm, Feuer, Diebstahl – wann sie wichtig ist


Mieter, WGs, Eigentümer
Für wen eine Hausratversicherung wirklich sinnvoll ist


Aktualisiert am 28.10.2024Lesedauer: 7 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Wohnungsbrand: Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat durch Feuer auf.Vergrößern des Bildes
Wohnungsbrand: Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat durch Feuer auf. (Quelle: SergeyToronto/getty-images-bilder)

Ein Brand und alles ist weg: Um im Ernstfall nicht vor dem Nichts zu stehen, gibt es Hausratversicherungen. Wir erklären, für wen sie unverzichtbar sind.

Das Lieblingskuscheltier, das Hochzeitskleid oder die ersten Fotos der Kinder: Es gibt Dinge, deren Verlust ist durch eine einfache Geldsumme nicht zu ersetzen. Für alle anderen Besitztümer kann sich eine Hausratversicherung dagegen durchaus lohnen.

Diese springt ein, wenn ein Brand etwa Ihre gesamte Couchgarnitur in Staub und Asche gelegt hat oder ein Einbrecher den modernen Fernseher zusammen mit der neuen Stereoanlage geraubt hat.

t-online erklärt, wann sich für Sie eine Hausratversicherung lohnt, welche Gegenstände im Ernstfall tatsächlich ersetzt werden und über welche Fallstricke Sie bei dem Abschluss einer neuen Police besser nicht fallen sollten.

Eigentümer, Mieter, WGs: Für wen lohnt sich die Hausratversicherung?

Für Mieter ist eine Hausratversicherung tatsächlich eine der wenigen Policen, auf die Sie nicht verzichten sollten. Sie schützt Sie im Fall der Fälle vor einem Totalverlust Ihres gesamten Besitzes. Wenn Ihre Wohnung etwa bei einem Hausbrand vollständig ausbrennt, würden Sie ohne Hausratversicherung von einem Tag auf den anderen vor dem Nichts stehen. Ihr Vermieter steht hier nicht in der Pflicht – schließlich schützt eine Hausratversicherung Ihr Eigentum und nicht das des Vermieters.

Eine Hausratversicherung ersetzt Ihnen zum Beispiel im Brandfall den Neuwert der Einrichtungsgegenstände in der Wohnung, sodass Sie einen Neustart wagen können. Sollte Ihre Wohnung zudem nicht bewohnbar sein, übernimmt eine Hausratversicherung je nach Umfang auch die Kosten für ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung als Übergangslösung. All das gilt auch, wenn die Schäden von einem Waldbrand herrühren.

In einer WG kommt es auf den Standard an

Bei einem WG-Zimmer lohnt es sich dagegen, kurz zu überschlagen, ob eine Hausratversicherung notwendig ist. Hier sollten Sie ausrechnen, wie viel die Möbel und Besitztümer in der ersten Wohnung oder im WG-Zimmer ungefähr wert sind.

Könnten Sie diese Kosten im Fall eines Einbruchs auch gut alleine stemmen? Je teurer die Einrichtung ist, desto früher lohnt sich die Hausratversicherung.

Denn: Auch wenn nur der teure Laptop aus dem WG-Zimmer geklaut wird, ist er weg. Eine Hausratversicherung würde in diesem Fall ein neues Gerät, je nach Alter sogar eines der neueren Generation, stellen. Ohne Versicherung müssten Sie selbst tief in die Tasche greifen.

Ähnlich liegt der Fall bei einer Zweitwohnung. Für diese gilt der Versicherungsschutz für Ihren Hauptwohnsitz nicht mit, Sie müssten also eine zusätzliche Versicherung für den Hausrat in der Zweitwohnung abschließen. Auch hier lohnt es sich also, die Werte, die sich in der Wohnung befinden, zu überschlagen.

Eigentümer brauchen mehr als eine Versicherung

Für Eigentümer ist die Hausratversicherung genauso unabdinglich wie für Mieter – natürlich nur für den selbst genutzten Wohnraum. Für Eigentümer lohnen sich zudem noch weitere Versicherungen, etwa die Wohngebäudeversicherung.

Während die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden die Kosten für einen neuen Fernseher und die neue Stereoanlage übernimmt, springt die Wohngebäudeversicherung ein, wenn Sie als Eigentümer etwa das Parkett oder die Tapete ersetzen müssen. Kurz gesagt: Die Hausratversicherung umfasst alle beweglichen Gegenstände, die Wohngebäudeversicherung bietet den Schutz für die unbeweglichen Dinge in Ihrem Eigentum.

Was deckt eine Hausratversicherung ab?

In den Details unterscheiden sich die Hausratversicherungen in den Leistungen, es gibt aber eine Bandbreite an Schäden, die standardmäßig von allen Hausratversicherungen abgedeckt sind. Dazu zählen etwa Sachschäden durch:

  • Feuer durch (Wald)Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
  • Leitungswasser, Frost- und sonstige Bruchschäden
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Vandalismus

Es gibt allerdings auch einige wenige Fälle, die eine Hausratversicherung grundsätzlich nicht abdeckt. Dazu zählen etwa: Schäden infolge von Krieg, inneren Unruhen und atomare Unfälle. Weitere Ausschlüsse hängen vom Tarif ab. So kann es zum Beispiel sein, dass manche Versicherungen nicht zahlen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Wer etwa die Tür nicht abgeschlossen hat und Dieben so den Einbruch erleichtert hat, könnte Probleme bekommen. Vereinbaren Sie daher unbedingt im Vertrag den "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit".

Auch die Ergänzung um Überspannungsschäden ist sinnvoll. Dann werden elektronische Geräte selbst dann nach einem Kurzschluss ersetzt, wenn dieser nicht auf einen Blitzschlag zurückzuführen ist.

Tipp: Wenn Sie sich fragen, was von Ihrer Hausratversicherung abgedeckt ist, hilft ein einfaches Gedankenspiel: Drehen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Ihrem inneren Auge einmal auf den Kopf – alles, was hinausfällt, wäre im Ernstfall versichert, der Rest nicht. Unbewegliche Dinge wie der eingebaute Kleiderschrank oder aber auch das verlegte Parkett wären folglich nicht abgedeckt.

Für Verbraucher kann es sich zudem lohnen, alle paar Jahre die Versicherung zu wechseln. So können Sie je nach Marktlage ein günstigeres Angebot erhalten. Denn auch auf dem Versicherungsmarkt schwanken die Preise.

Vor dem Abschluss einer neuen Hausratversicherung sollten Sie allerdings die verschiedenen Versicherungen gut vergleichen. Dabei lohnt es sich, besonders auf zwei Aspekte zu achten:

  • Welcher Schadensfall wird von der Hausratversicherung abgedeckt?
  • Welche Leistungen sind explizit vom Versicherungsschutz ausgeklammert?

Sonderfall Wertsachen: Mit einer Standardpolice sind Wertsachen in der Regel nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. So wird zum Beispiel der Verlust von Bargeld – insofern dies nicht in einem Tresor aufbewahrt wurde – zumeist nur bis zu einer Höhe von 1.000 Euro ersetzt.
Andere Wertsachen sind meist in der Höhe eines gewissen Prozentsatzes zur gesamten versicherten Summe abgedeckt. Also etwa 9.000 Euro für Schmuck oder Gemälde bei einer gesamten Versicherungssumme von 30.000 Euro und einem Prozentsatz von 30 Prozent.

Die Unterschiede zwischen den Anbietern können mitunter recht deutlich ausfallen. Die Entscheidung für eine Police sollten Sie dabei nicht allein über den Preis treffen. Vielmehr sollten Sie versuchen, eine Vielzahl an Leistungen zu guten Konditionen zu enthalten. Achten Sie dabei besonders auf Aspekte, die zu Ihrem Lebensalltag passen.

Wenn Sie begeisterter Radfahrer sind, sollten Sie genau darauf achten, ob und zu welcher Summe ein Fahrrad über Ihre Hausratversicherung abgesichert ist. Wird das Fahrrad aus der eigenen Wohnung gestohlen, ist es grundsätzlich mitversichert. Steht es hingegen im Innenhof des Wohnhauses oder vor dem Haus an der Straße, braucht es in der Regel eine Zusatzvereinbarung, die sogenannte Fahrradklausel.

Die Versicherung kommt dann bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstsumme für den Diebstahl auf. Voraussetzung ist, dass das Rad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Achten Sie zudem darauf, dass auf die Nachtklausel verzichtet wird, Ihr Fahrrad also auch draußen zwischen 22 und 6 Uhr versichert ist. Der Versicherungsschutz von Fahrrädern in der Hausratversicherung gilt übrigens auch für E-Bikes, sofern sie eine maximale Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde erreichen.

Wie teuer ist eine Hausratversicherung?

Vorweg: Die meisten Kunden zahlen zu viel für ihre Versicherungen – viele könnten ihre Kosten für die Hausratversicherung pro Jahr um die Hälfte reduzieren. Denn: Für eine Wohnung mit etwa 100 Quadratmetern gibt es eine gute Police laut Stiftung Warentest bereits ab 38 Euro pro Jahr.

Bei den Kosten kommt es immer auf das Modell an, das Sie wählen. Welche Zusatzleistungen möchten Sie etwa bei Ihrer Versicherungen dabeihaben? Wenn Ihnen die Basisabsicherung reicht, können Sie meist für wenig Geld Ihren Haushalt versichern. Am wichtigsten ist dabei allerdings Ihr Wohnort – denn nicht jede Gegend hat bei den Versicherern dasselbe Preisschild.

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In der Stadt ist es meist teurer, eine Hausratversicherung abzuschließen als auf dem Land. Denn hier kalkulieren die Anbieter ein höheres Einbruchsrisiko. Auch die Wohnlage spielt dabei eine entscheidende Rolle. So sind Erdgeschosswohnungen aus demselben Grund meist teurer als Wohnungen im zweiten oder dritten Stock, die für Einbrecher weniger leicht zu erreichen sind.

Risikozonen: Die Versicherer teilen Deutschland in verschiedene Risikozonen auf. An Orten mit einem höheren Einbruchsrisiko müssen die Versicherten für ihre Hausratversicherung mehr zahlen als in Gegenden mit einem geringeren Einbruchsrisiko.

Auch zwischen den Städten gibt es deutliche Unterschiede. Denn je höher das Einbruchsrisiko, desto teurer die Hausratversicherung. Die Stiftung Warentest hat bei ihrer Untersuchung im Mai 2024 Preise für einen günstigen Ort mit geringem Einbruchsrisiko (Ingolstadt) und einen teuren Ort (Bremerhaven) abgefragt. Im Mittelfeld liegen etwa Aachen und Hamburg.

Der Anbieter Schleswiger hat sowohl in Ingolstadt mit 38 Euro als auch in Bremerhaven mit 69 Euro mit dem Tarif "Top" das günstigste Angebot für eine 100-Quadratmeter-Wohnung.

Kann ich mich gegen Elementarschaden versichern?

Die Fluten im Sommer 2021 in der Region Ahrweiler haben viele Verbraucher eine Lücke in den Standard-Versicherungen vor Augen geführt. Denn: Ein Großteil der Flut-Betroffenen war nicht gegen sogenannte Elementarschäden versichert – das ist ein Sonderfall, den Sie meist über eine Zusatzpolice versichern müssen. Während die Fluten ihren gesamten Besitz davonspülten, waren sie gegen einen solchen Fall nicht über ihre Hausratversicherung geschützt.

Denn folgende Elementarschäden schließen die meisten Hausratversicherungen aus:

Bei den Standardversicherungen werden also etwa Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen nicht übernommen. Das kann verheerende Folgen haben, wie in der Region Ahrweiler. Hier hilft eine zusätzliche Elementarversicherung.

Diese kommt in solchen Fällen für die vereinbarte Schadenssumme auf. Die Elementarversicherung springt auch bei kleineren Schäden ein, etwa wenn nach starken Regenfällen Ihr Keller vollläuft. Sind die Schäden dagegen schleichend, etwa durch steigendes Grundwasser, hilft auch eine Elementarversicherung in vielen Fällen nicht. Diese schützt vor allem vor plötzlichen Wetterlagen.

Bei den Elementarversicherungen spielt Ihr Wohnraum eine noch bedeutendere Rolle als bei der Hausratversicherung. Sollte Ihr Haus oder Ihre Wohnung in einer Risikozone, den sogenannten ZÜRS-Zonen, liegen, verlangen die Versicherungen oft eine Selbstbeteiligung. In manchen Gebieten verweigern die Anbieter sogar gänzlich den Schutz durch eine Elementarversicherung. Sind in Ihrer Region bereits in der Vergangenheit Schäden aufgetreten, ist es wahrscheinlich, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung in einer dieser Risikozonen liegt.

ZÜRS-Zonen: Steht für das "Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen" entwickelt – kurz ZÜRS Geo genannt. Es gibt vier ZÜRS-Zonen, wobei die 1 für ein geringes und die 4 für ein hohes Risiko steht.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht – und brauche ich ihn?

Der sogenannte Unterversicherungsverzicht hängt vor allem mit der Versicherungssumme zusammen. Ist diese zu gering angesetzt für die Besitztümer, die Sie in Ihrer Wohnung haben, sind Sie unterversichert. Das bedeutet: Wenn Ihre Hausratversicherung bis zu einer Summe von 80.000 Euro versichert ist, aber Ihre Besitztümer und Wertsachen insgesamt 100.000 wert sind, sind Sie nur zu 80 Prozent versichert. Das spüren Sie laut Stiftung Warentest auch schon bei kleineren Beträgen, denn auch hier übernimmt der Versicherer dann nur 80 Prozent.

  • Beispiel: Sind nach einem Einbruch Gegenstände im Wert von 6.000 Euro weg, ersetzt Ihre Versicherung in diesem Fall nur einen Schaden in Höhe von 4.800 Euro.

Mit einem Unterversicherungsverzicht können Sie diesen Fall umgehen. Beim Unterversicherungsverzicht legt die Versicherung einen Pauschalbetrag pro Quadratmeter als Versicherungssumme fest. Bei den meisten Anbietern sind das 650 Euro pro Quadratmeter – eine 100-Quadratmeter-Wohnung wäre also bis zu einer Summe von 65.000 Euro versichert. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Sie bekommen bei einem Totalschaden nicht mehr als 65.000 Euro von der Versicherung.

Aufgepasst: Wer sehr viele Gegenstände in einer kleinen Wohnung hat, könnte bei der Pauschallösung immer noch unterversichert sein, wer besonders minimalistisch lebt, dürfte bei einem Unterversicherungsverzicht in einer großen Wohnung eher zu viel zahlen.

Überschlagen Sie also vor dem Abschluss dieser Vertragsoption, wie viel die Gegenstände in Ihrer Wohnung ungefähr wert sind. Kommen Sie auf einen ähnlichen Wert, kann sich ein Unterversicherungsverzicht für Sie anbieten.

Selbst wenn Sie etwas unter der Summe liegen, könnte ein Unterversicherungsverzicht für Sie ratsam sein. Denn mit der Pauschallösung müssen Sie bei neuen Anschaffungen nicht Ihre Versicherung anpassen – solange Ihre Gegenstände noch immer von der Pauschalsumme gedeckt werden. Dieser Weg kann sich also auch für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, die nur einen geringen Folgeaufwand mit ihrer Versicherung haben möchten.

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(Quelle: t-online.de)

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Alle Sieger vom Deutschen Publikumspreis Finanzen 2024 finden Sie hier.

Kann ich die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Nein, in den meisten Fällen können Sie die Kosten einer Hausratversicherung nicht absetzen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Haben Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ein anerkanntes Arbeitszimmer, dürfen Sie die Hausratversicherung anteilig für das Arbeitszimmer als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Das gilt sowohl für Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten, als auch für Angestellte. Sie können also nicht die gesamten Kosten der Hausratversicherung von der Steuer absetzen, sondern nur in dem Umfang, den Ihr Arbeitszimmer prozentual von der Wohnung ausmacht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Stiftung Warentest, Finanztest 6/24
  • GDV: Beiträge, Leistungen und Schaden-Kosten-Quote
  • R+V-Versicherung: Die Hausratversicherung - welche Schäden sind versichert?
  • Basler-Versicherungen: Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
  • Allianz: Ist eine Hausratversicherung notwendig?
  • GEV: Wertsachen in der Hausratversicherung
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