Ratgeber Steuern Kapitalertragsteuer bei einer GmbH: Wer zahlt sie und wie wird sie gebucht?
Die Kapitalertragsteuer ist für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) eine wichtige Steuerart. Wie sie erfasst wird und wer die Steuerlast trägt.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer, die auf Erträge aus Kapitalvermögen, wie Dividenden und Zinsen, erhoben wird. In einer GmbH entsteht die Kapitalertragsteuer, wenn die Gesellschaft Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet. Die GmbH muss die Steuer in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent) einbehalten und bis zum 10. des Folgemonats an das zuständige Finanzamt abführen.
Wer zahlt die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich von den Gesellschaftern getragen, da sie auf ihre Erträge aus der Beteiligung an der GmbH erhoben wird. Die GmbH ist jedoch verpflichtet, die Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Gesellschafter wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet.
Buchung der Kapitalertragsteuer in der Buchhaltung
In der Buchhaltung einer GmbH wird die Kapitalertragsteuer auf den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 erfasst. Im SKR 03 buchen Sie die Kapitalertragsteuer auf dem Konto 1776 "Kapitalertragsteuer", während Sie im SKR 04 das Konto 4706 "Kapitalertragsteuer" verwenden.
Fazit
Die Kapitalertragsteuer ist eine wichtige Steuerart für GmbHs und betrifft die Erträge der Gesellschafter aus ihrer Beteiligung an der Gesellschaft. Die GmbH ist verpflichtet, die Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, während die Gesellschafter letztendlich die Steuerlast tragen. Die Buchung der Kapitalertragsteuer erfolgt in der Buchhaltung auf den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04.
- ihk.de: "Besteuerung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)" (Stand:
- Eigene Recherche