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Camping: Wo darf das Wohnmobil eigentlich parken – und wie lange?


Regeln für Camper
Darf man am Straßenrand im Wohnmobil übernachten?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 01.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Wohnmobil am Strand: Was einladend aussieht, ist oftmals per Satzung verboten.Vergrößern des BildesWohnmobil am Strand: Was einladend aussieht, ist oftmals per Satzung verboten. (Quelle: Eibner Europa/imago-images-bilder)

Parken darf man, wo es nicht verboten ist. Ganz so einfach ist es aber meist nicht – gerade beim Wohnmobil. Hier gelten eigene Regeln. Vor allem hinsichtlich der Parkdauer.

Der Urlaub im Wohnmobil verspricht die große Freiheit: Tun und lassen, was man will; fahren, wohin es einen zieht; halten, wo es gerade schön ist. In Wahrheit hat die Freiheit natürlich ihre Grenzen. Und die beginnen bereits beim Parken.

Wohnmobil in Deutschland parken

Überall dort, wo die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken erlaubt, darf auch ein Wohnmobil abgestellt werden – also auch auf einem normalen Parkplatz. Das gilt allerdings nicht, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen vorhanden ist, das Wohnmobile verbietet. Auch dann, wenn das Wohnmobil verkehrsrechtlich nicht zugelassen ist, darf es im öffentlichen Raum weder bewegt noch geparkt werden.

Auf fremdem Privatgelände dürfen Sie natürlich nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers parken.

Übernachtung nur bedingt möglich

Am Straßenrand im Wohnmobil zu übernachten – in der Regel ist das in Deutschland nur für eine Nacht erlaubt. Denn um eine Weiterfahrt ausgeruht antreten zu können, darf sich der Fahrer entsprechend erholen. Diese Erholungspause darf aber nicht zwei oder mehr Nächte dauern.

Wichtig: Weder am Straßenrand noch auf einem Parkplatz dürfen Sie Tische und Stühle herausstellen. Innerhalb Ihres Wohnmobils dürfen Sie natürlich sämtliche Einrichtung benutzen.

Auch mitten in der Natur sollten Sie achtsam sein: So manche Kommune hat eine Satzung erlassen, die das Parken außerhalb von Straßen und Wegen verbietet. Das gilt besonders häufig in Gebieten rund um Seen oder in Dünen am Meeresstrand.

Gesonderte Beschilderung beachten

Häufig wird das Parken durch zusätzliche Schilder eingeschränkt, die insbesondere von Wohnmobilbesitzern beachtet werden sollten. "Nur für Pkw" etwa bedeutet, dass ein Wohnmobil nicht erlaubt ist – denn ein Wohnmobil ist kein Pkw.

Ein Lkw ist das Wohnmobil wiederum auch nicht. Dennoch gelten entsprechende Schilder auch für Caravaner, sobald das Wohnmobil schwerer als 3,5 Tonnen ist.

Auf einem Gehweg dürfen generell nur Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von insgesamt 2,8 Tonnen parken.

Parken und Übernachten in Europa

Je nach Land können unterschiedliche Regelungen zum Parken von Wohnmobilen gelten. So darf in vielen Ländern das Wohnmobil weder auf öffentlichen Straßen noch auf privaten Parkplätzen abgestellt werden, sondern nur auf ausgewiesenen Stellflächen. Zu diesen Ländern gehören:

Nicht auf öffentlichen Straßen, aber auf Privatgelände, dürfen Sie in folgenden Ländern parken:

Außerdem gelten oftmals weitere Sonderregeln. Darüber sollten sich Wohnmobil-Urlauber vor einem Auslandsurlaub bei ihrem Verkehrsclub informieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Eigene Recherche
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