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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Grundsteuerreform So ermitteln Sie den Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung
Wer derzeit seine Grundsteuererklärung abgeben muss, kommt unter Umständen mit dem Bodenrichtwert in Berührung. Was das ist und wann Sie ihn benötigen.
In Deutschland muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Dafür reichen in diesem Jahr Millionen Bürger eine zusätzliche Steuererklärung ein. Oft müssen sie dabei auch den sogenannten Bodenrichtwert (BRW) angeben. Wir erklären, für wen das gilt, wo Sie den Wert finden – und was er überhaupt aussagt.
Was ist der Bodenrichtwert bei der Grundsteuer?
In den meisten Bundesländern ist der Wert eines Grundstücks wichtig, um die neue Grundsteuer ab 2025 zu berechnen. Um diesen zu ermitteln, benötigen Sie den Bodenrichtwert. Er gibt Auskunft darüber, wie viel ein Quadratmeter unbebauten Bodens an einem bestimmten Ort in Deutschland wert ist.
Wichtig ist der Bodenwert in jenen Bundesländern, die sich bei der Berechnung der Grundsteuer dem Bundesmodell angeschlossen haben. Dazu gehören:
In Bayern und Hamburg hingegen benötigen Sie den BRW nicht für die Grundsteuer. In Hessen und Niedersachsen berücksichtigen ihn die Finanzämter automatisch; Sie müssen ihn also nicht in der Grundsteuererklärung angeben. In Baden-Württemberg gilt das Bodenwertmodell, für das der Bodenrichtwert ebenfalls wichtig ist.
Wie wirkt sich der Bodenrichtwert auf die Grundsteuer aus?
Die Höhe des Bodenrichtwerts entscheidet mit über die Höhe der jährlichen Grundsteuer – und das mitunter sehr stark. Sind die Bodenpreise hoch, steigt auch die Grundsteuer. Das gilt allerdings nur für jene Bundesländer, in denen der Bodenrichtwert überhaupt relevant ist (siehe oben).
Wie ermittle ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer?
In Deutschland gibt es mehrere Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die die Bodenrichtwerte ermitteln. Die Bundesländer stellen sie dann über das amtliche Bodenwertinformationssystem (BORIS) bereit. Dort können Sie den für Sie gültigen Wert einsehen.
Achten Sie darauf, dass Sie keinen veralteten, sondern den aktuellen BRW zum Stichtag 1. Januar 2022 angeben. Die folgende Auflistung zeigt die Portale, in denen Sie an den für Sie gültigen Bodenrichtwert kommen:
- Baden-Württemberg: BORIS-BW
- Berlin: BORIS Berlin
- Brandenburg: BORIS Brandenburg
- Bremen: Immobilienmarkt Niedersachsen
- Mecklenburg-Vorpommern: Grundsteuerdaten M-V
- Nordrhein-Westfalen: BORIS NRW
- Rheinland-Pfalz: BORIS Rheinland-Pfalz
- Saarland: BORIS Saarland
- Sachsen: BORIS Sachsen
- Sachsen-Anhalt: Grundsteuer-Viewer
- Schleswig-Holstein: Grundsteuerportal – Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten
- Thüringen: Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Wo gebe ich den Bodenrichtwert in der Grundsteuererklärung an?
In der "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts", wie die Grundsteuererklärung offiziell heißt, geben Sie den Bodenrichtwert je Quadratmeter in der Anlage "Grundstück" in Zeile 4 an. Gleich neben dem Feld für die Fläche des Grundstücks.
Sollte sich das Grundstück über mehrere Bodenrichtwertzonen erstrecken, müssen Sie außerdem Zeile 5 ausfüllen. In Zeile 6 tragen Sie gegebenenfalls ein, ob es sich um Bauerwartungsland oder Rohbauland handelt. Das gilt nur für unbebaute Grundstücke. Lesen Sie hier, wie Sie die komplette Grundsteuererklärung bei Elster richtig ausfüllen.
Tipp
Sollten mehr als zwei Bodenrichtwertzonen relevant sein, nutzen Sie das Feld "Weitere Angaben" im Reiter "Basis", um die weiteren Flächen und Bodenrichtwerte einzutragen. Addieren Sie außerdem die zusätzlichen Flächen zu einer der zwei Angaben in Zeile 5 und 6.
Hintergrund zum Beitrag
In einer früheren Version dieses Artikels hat es geheißen, dass das amtliche Bodenrichtwertsystem (BORIS) normalerweise kostenpflichtig sei, Sie es aber kostenlos nutzen können, wenn Sie die Daten für die Grundsteuererklärung benötigen. Richtig ist jedoch, dass die Auskunft nur dann etwas kostet, wenn Sie einen schriftlichen Ausdruck haben möchten. Wir bitten, die Ungenauigkeit zu entschuldigen.
- Eigene Recherche
- grundsteuer.de: "Bodenrichtwert"
- hilfe.grundsteuer-digital.de: "Bodenrichtwert"
- chip.de: "Diesen Fehler dürfen Sie bei der Grundsteuer-Erklärung auf keinen Fall machen"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa