Ärger vermeiden Baugenehmigung: Unterschiedliche Regeln für Carports
In Deutschland brauchen Sie für jede bauliche Veränderung zunächst eine Baugenehmigung. Der Bau eines Carports stellt dabei keine Ausnahme dar. Allerdings ist eine Genehmigung nicht überall Pflicht.
Bevor Sie mit der Planung Ihres Carports beginnen, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, ob Sie dafür eine Baugenehmigung benötigen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie den überdachten Unterstellplatz wieder entfernen müssen.
Carports sind prinzipiell genehmigungspflichtig
Die "offenen Garagen" fürs Auto kosten in der Regel kein Vermögen und können selbst aufgebaut werden. Jedoch stellt ein Carport im Allgemeinen eine feststehende bauliche Veränderung dar und ist deshalb prinzipiell genehmigungspflichtig. Trotzdem gibt es Ausnahmen: Wer für was eine Baugenehmigung braucht, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, sondern Sache der Bundesländer. Sogar einige Städte und Gemeinden haben eigene Auflagen für die Errichtung von Carports.
In vielen Gemeinden kommt es beispielsweise auf die Größe des gebauten Objekts an. Manche kleinen Carports können dabei schon mal durch das Raster fallen und ohne Genehmigung errichtet werden. Entscheidend sind die Größe der Bodenfläche sowie die Wandhöhen. Oft ist es erlaubt, eine Unterstellmöglichkeit zu bauen – allerdings nur mit einem Flachdach und nicht mit einem Spitzdach.
Die wichtigsten Regelungen nach Bundesland
Bundesland | |
---|---|
Baden-Württemberg | § 50 Abs. 1 LBO |
Bayern | 5. Teil, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO |
Berlin | § 62 BauOBln |
Brandenburg | § 55 der BbgBO |
Bremen | § 61 BremLBO |
Hamburg | § 60 Art. 1 Abs. 1.2 HBauO |
Hessen | § 63 HBO |
Mecklenburg-Vorpommern | § 61 LBauO M-V |
Niedersachsen | § 60 Abs. 1 NBauO |
Nordrhein-Westfalen | §§ 63, 67, 68 BauO NRW |
Rheinland-Pfalz | § 62 LBauO |
Saarland | § 62 LBO |
Sachsen | § 61 SächsBO |
Sachsen-Anhalt | § 60 BauO LSA |
Schleswig-Holstein | § 60 BauO S-H |
Thüringen | § 60 ThürBO |
Kosten für den Bauantrag
Sie müssen mit Kosten von mindestens 650 Euro für die Genehmigung Ihres Baus rechnen. Die Preise sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden und setzen sich wie folgt zusammen:
- Kosten für die Flurkarte im entsprechenden Maßstab: zwischen 15 und 20 Euro.
- Kosten für den Bauantrag: zwischen 50 und 200 Euro.
- Benötigte Unterschriften: zwischen 200 und 400 Euro.
Ohne Baugenehmigung Carport errichten?
Ein Carport, das ohne entsprechende Genehmigung gebaut wird, kann zum Problem werden – zum Beispiel wenn sich Nachbarn beschweren oder das Bauamt anderweitig auf das Vorhaben aufmerksam wird. Liegt dann bei der Überprüfung keine Genehmigung vor, muss der Carport im schlimmsten Fall wieder abgebaut werden. Viele Gemeinden greifen hier streng durch.
Ohnehin sollten Sie vor dem Bau des Carports Ihre Nachbarn über Ihre Pläne unterrichten. So können Sie eventuellen Unstimmigkeiten vorbeugen.
Unser Tipp
Bevor Sie das Baumaterial für Ihren Carport kaufen, informieren Sie sich bei der zuständigen Baubehörde, welche Auflagen zu erfüllen sind.
Den Bauantrag gut vorbereiten
Da die Bauverordnungen von Bundesland zu Bundesland variieren, ist es nicht möglich, eine allgemeingültige Auskunft über benötigte Formulare zu geben. Nähere Informationen zu Ihrem Bauantrag erhalten Sie beim zuständigen Bauamt, wo Sie auch erfahren, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen.
In der Regel ist jedoch eine Baubeschreibung nötig sowie ein Auszug aus der Flurkarte mit einem Lageplan im Maßstab 1:500, der nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Unterlagen bekommen Sie beim Vermessungsamt. Zudem ist eine Bauzeichnung des Carports notwendig: Grundriss, Schnitt und Ansichten. Dazu benötigen Sie die beim Bauamt erhältlichen Antragsformulare. Das Bauamt kann Ihnen letztendlich auch mitteilen, ob Ihr Carport genehmigungspflichtig ist und was es beim Bau sonst noch zu beachten gibt.
Unser Tipp
Bei vielen Herstellern erhalten Sie Unterlagen für Ihren Bauantrag, beispielsweise eine Bauzeichnung, eine Baubeschreibung und Angaben zur Statik des gewünschten Carports.
Bau des Carports erst nach Genehmigung starten
Erst wenn Sie alle Informationen eingeholt haben, lohnt es sich, mit dem Eigenbau wirklich anzufangen. Denken Sie auch daran, den Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten oder gegebenenfalls eine schriftliche Einwilligung Ihres Nachbars einzuholen.
Ähnliche Vorschriften, zum Teil sogar noch strengere, gelten im Übrigen auch für den Bau neuer Garagen, größerer Gartenhäuser und für viele weitere kleine Bauvorhaben.
- Eigene Recherche