Fünf Schritte sind nun wichtig Was tun, wenn der Keller nach Unwettern unter Wasser steht?
Ist der Keller nach Starkregen oder Hochwasser überflutet, ist richtiges Handeln wichtig. Übereilte Aktionen können die Versicherungsansprüche gefährden.
In einigen Regionen Deutschlands machen Unwetter kräftige Regenfälle vielen Hausbesitzern zu schaffen. So reagieren Sie richtig, wenn Ihr Keller unter Wasser steht:
Schritt 1: Absichern
Der erste Griff gilt nicht dem Putzeimer. Zunächst müssen Hausbesitzer überprüfen, ob der Strom abgestellt ist. Sonst kann ein Kurzschluss im Keller zur tödlichen Gefahr werden. Daher gilt der Rat: Liegt der Stromkasten dort, wo das Wasser ist, besser die Feuerwehr oder den Energieversorger anrufen. Das empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auch, wenn im Keller Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt wurden.
Schritt 2: Auf sinkenden Pegel warten
Der Schritt fällt schwer: Man darf nicht in jedem Fall sofort das Wasser abpumpen – bei hohen Pegelständen sogar erst, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Sonst kann das die Bodenwanne des Hauses beschädigen, warnt das BBK. Das Bundesinnenministerium ergänzt in seiner Hochwasserschutzfibel als Richtwert: Mit dem Abpumpen kann man beginnen, wenn der Außenwasserstand niedriger ist als der Wasserstand im Haus.
Außerdem sollte man die Versicherung umgehend verständigen und das Aufräumen mit dieser besprechen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer übereilt handelt, verliert unter Umständen Versicherungsansprüche.
Schritt 3: Abpumpen und Schlamm entfernen
Nun sollte es trotzdem schnell gehen: Das Wasser muss baldmöglichst weg, damit sich Holz, Dämmungen und Trockenbau-Elemente nicht vollsaugen, erklärt Werner Weigl, Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Trocknet Schlamm, wird er zu einer schweren, festen Masse. Wenn Wasser abfließt, kann man Schlammreste mit sauberem Wasser wegspritzen.
Wenn das Wasser raus ist, müssen die Bewohner den Schmutz beseitigen. Besonders organische Materialien fangen an zu stinken und zu faulen, erklärt Weigl. Außerdem müssen Trockner organisiert werden – das können Leihgeräte aus dem Baumarkt sein. Laut Weigl gibt es Trockner ab 100 bis 150 Euro auch zum Kaufen.
Schritt 4: Schadensliste erstellen
Ist das Wasser aus dem Keller heraus, sollten Hausbesitzer zuerst eine Schadensliste erstellen und Fotos zur Dokumentation machen, rät die Verbraucherzentrale. Unter Umständen kann es sogar sein, dass ein Gutachter die Räume ansehen muss, bevor man richtig aktiv werden darf. Hier ist besonders wichtig: Nichts ohne Absprache wegwerfen.
Schritt 5: Aufräumen und Folgeschäden vermeiden
Trotz der Meldepflicht sollten Versicherte dafür sorgen, dass die Schäden nicht noch schlimmer werden. Das bedeutet: Alles, was in der feuchten Umgebung neu oder weiteren Schaden nehmen kann, muss aus den Räumen heraus und trocknen können. Das gilt etwa für Elektrogeräte und Möbel.
Den Räumen selbst sollten Hausbesitzer auch so bald wie möglich die Feuchtigkeit nehmen. Wer zu lange abwartet, riskiert in der Folge Schimmelschäden. Wie lange die Trockner im Raum bleiben sollten, ist vom Ausmaß der Überflutung abhängig. Grob fasst Weigl zusammen: Bei kurzfristigem Hochwasser sind ein paar Tage Trockenzeit nötig, die Folgen längerer Überflutungen der Räume können einige Wochen Trockenzeit erfordern.
Tipp: Hausbesitzer sollten den Fortschritt regelmäßig messen: Trocken ist der Raum wieder, wenn ein Hygrometer eine Luftfeuchtigkeit im Raum von etwa 60 Prozent anzeigt.
Ob Profis beim Trocknen und anschließendem Renovieren helfen, hängt ebenso von der Stärke der Überschwemmung und den betroffenen Baumaterialien des Hauses ab. Alles, was sich vollsaugen kann, sollte eine Fachfirma begutachten, rät der Ingenieur. Das sind vor allem Trockenbau-Teile, aber auch Dämmungen.
Um Holz kann sich der Hausbesitzer selbst kümmern, wenn es frei im Raum steht. Aber zum Beispiel eine verbaute Holzverkleidung mit einer Dämmung dahinter trocknet nur schwer – hier sollte der Profi ran. Fußböden sind auch immer dann problematisch, wenn eine Dämmung zwischen dem Belag und dem Estrich liegt. Außerdem rät Weigl Hausbesitzern, Experten zu kontaktieren, wenn Ölschäden vorliegen.
- Nachrichtenagentur dpa
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): "Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge"