Zuverdienst Wann für Rentner Steuerklasse 6 gilt
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentner, die neben ihrer Betriebsrente noch arbeiten, müssen den Lohn mitunter nach Steuerklasse 6 versteuern. Wir erklären, was das bedeutet.
Für Rentner gilt das gleiche wie für Arbeitnehmer: Gehen sie einem Nebenjob nach, fällt dieser möglicherweise in die Steuerklasse 6. Wir zeigen, wann das der Fall ist und welche Folgen das für Ihr Geld hat.
Wann gilt Steuerklasse 6 für Rentner?
Ist die Altersrente zu niedrig oder haben Rentner schlicht Lust, weiter tätig zu sein, können sie sich mit einem Nebenjob Geld hinzuverdienen. Liegt der Lohn dabei nicht über 520 Euro brutto pro Monat, bleibt er als geringfügige Beschäftigung (Minijob) steuerfrei. Ist das Gehalt jedoch höher, muss der Zuverdienst nach Steuerklasse 6 versteuert werden. Mehr zu dieser unbeliebten Steuerklasse lesen Sie hier.
Was bedeutet Steuerklasse 6 für Rentner?
Steuerklasse 6 bedeutet, dass Sie für Ihren Nebenjob hohe Abzüge in Kauf nehmen müssen. Denn in dieser Lohnsteuerklasse greift der Grundfreibetrag nicht. Auch andere Freibeträge wie die Werbungskostenpauschale oder der Pauschalbetrag für Sonderausgaben entfallen.
Das heißt: Sie zahlen in Steuerklasse 6 ab dem ersten Euro Lohnsteuer. Allerdings können Sie trotzdem Werbungskosten und Sonderausgaben über die Steuererklärung absetzen – und sich so möglicherweise eine Erstattung holen.
Wie viel Steuern zahle ich in Steuerklasse 6?
Die genaue Höhe der Lohnsteuer in Steuerklasse 6 lässt sich nicht pauschal benennen, da Sie davon abhängt, wie viel Sie hinzuverdienen. Wie hoch die Abgaben genau sind, können Sie mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums berechnen.
Davon zu unterscheiden ist zum einen die Steuerabgabe, die Sie auf Ihre Rentenbezüge zahlen. Diese werden je nach Familienstand nach Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 besteuert. Mehr zu den Lohnsteuerklassen lesen Sie in unserer Übersicht.
Zum anderen kommt es bei der Rentenbesteuerung noch darauf an, welchen Anteil Ihrer Rente in Prozent Sie überhaupt versteuern müssen. Dieser richtet sich nach Ihrem Renteneintrittsalter. Wer 2005 in Rente ging, musste nur 50 Prozent seiner Altersrente versteuern. 2040 werden es 100 Prozent sein.
Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrer Rente überhaupt über dem Grundfreibetrag liegen. 2023 liegt der bei 10.908 Euro im Jahr. Erst wenn Ihre Bezüge diesen Betrag überschreiten, fallen überhaupt Steuern an – und dann auch nur auf den übersteigenden Teil.
- Eigene Recherche
- advogarant.de: "Rentenbesteuerung und Steuerklassen als Rentner"
- steuerklassen.com: "Der Steuersatz für Rentner"
- steuerklassen.com: "Steuerklasse für Rentner"
- ihre-vorsorge.de: "Steuerklasse 6 bei mehreren Beschäftigungen"