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75 Jahre Grundgesetz: Gilt es für Deutsche auch im Ausland?


75 Jahre Grundgesetz
Gilt es auch für Nichtdeutsche?

Von t-online
Aktualisiert am 20.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Schild des deutschen Konsulats in Malaga: Gilt das Grundgesetz auch im Ausland?Vergrößern des Bildes
Schild des deutschen Konsulats in Malaga: Gilt das Grundgesetz auch im Ausland? (Quelle: CHROMORANGE/imago-images-bilder)

Das Grundgesetz gilt in Deutschland, das ist selbstverständlich. Aber hat es für Deutsche auch außerhalb der Landesgrenzen Gültigkeit?

Das Grundgesetz definiert die Grundrechte aller Deutschen. Es ist das fundamentalste deutsche Gesetzesdokument. So fundamental, dass es in gewisser Weise auch über die deutsche Staatsgrenze im Ausland Gültigkeit besitzt. So erklärte das Bundesverfassungsgericht den Bundesnachrichtendienst in einem Urteil von 2020 als auch außerhalb des deutschen Staatsgebiets an die Bestimmungen des Grundgesetzes gebunden.

Das Grundgesetz gilt für alle deutschen Staatsbürger, unabhängig davon, wo sie sich befinden. Allerdings sind die genauen Auswirkungen und Anwendungen des Grundgesetzes außerhalb Deutschlands differenziert und hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Deutsche Staatsbürger können sich auf die im Grundgesetz verankerten Rechte berufen, auch wenn sie sich außerhalb von Deutschland befinden. Botschaften und Konsulate genießen grundsätzlich eine gewisse Immunität. Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik im Ausland haben zudem die Aufgabe, die Interessen und Rechte deutscher Staatsangehöriger zu vertreten und zu schützen.

Video | Die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes
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Quelle: t-online

Problematische Länder

Dies schließt den Schutz vor Verletzungen ihrer Grundrechte mit ein und kann eine entscheidende Rolle spielen, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Rechte deutscher Staatsangehöriger auch im Ausland gewahrt werden.

Allerdings sind Botschaften Deutschlands im Ausland entgegen weitläufiger Meinung keineswegs deutsches Territorium, wo ausschließlich deutsches Recht und somit das Grundgesetz gilt. Eine Botschaft ist also nicht exterritorial. Der gastgebende Staat behält seine Gebietshoheit bei, es gilt lediglich eine eingeschränkte Gebietshoheit, in der die Gesetze des Gaststaates nicht erlöschen.

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Geregelt sind die internationalen Gepflogenheiten im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Danach ist eine Botschaft allerdings sehr wohl unverletzlich, Durchsuchungen etwa sind nicht möglich.

Besondere Umstände und Regelungen im Ausland sollten deutsche Staatsangehörige im Ausland beachten. In Ländern mit autoritären Regimen sind grundlegende Menschenrechte oft stark eingeschränkt. Oftmals unterdrücken solche Regime Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Deutsche Staatsangehörige könnten Schwierigkeiten haben, ihre Rechte einzufordern.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Teilweise generiert mit ChatGPT
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