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Renteneintrittsalter: Ab wann kann man in Rente gehen?


Altersvorsorge
Wann Sie in Rente gehen können und was Sie bekommen


Aktualisiert am 01.05.2024Lesedauer: 4 Min.
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Älterer Mann am Laptop (Symbolbild): Wer wissen will, wann sein regulärer Rentenbeginn ist, kann einfach einen Online-Rechner befragen.Vergrößern des Bildes
Älterer Mann am Laptop (Symbolbild): Wer wissen will, wann sein regulärer Rentenbeginn ist, kann einfach einen Online-Rechner befragen. (Quelle: KucherAV)

Wann kann ich in Rente gehen? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Tatsächlich ist sie aber gar nicht so schwer zu beantworten.

Jeder, der im Berufsleben steht, fragt sich früher oder später: Wann kann ich in Rente gehen? Die Antwort ist einfach: Es hängt von Ihrem Jahrgang ab. Je nachdem, wann Sie geboren sind, gilt eine andere Regelaltersgrenze.

Darunter versteht man das Alter, mit dem Sie ohne Abschläge auf Ihre Rentenzahlungen in Rente gehen können. Deshalb ist die Altersgrenze nicht mit dem tatsächlichen Renteneintrittsalter gleichzusetzen. Denn das ist das Alter, in dem Sie wirklich in Rente gehen – und es kann vor oder nach der Regelaltersgrenze liegen. Das Renteneintrittsalter wird auch Rentenzugangsalter genannt.

Doch wie hoch sind die Abschläge, die ich auf meine Rentenzahlung in Kauf nehmen muss, wenn ich früher in Rente will? Bekomme ich einen Zuschlag zur Rente, wenn ich erst nach meiner Altersgrenze in Rente gehe? Und wird die Altersgrenze weiter steigen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen um den Renteneintritt.

Wann kann ich in Rente gehen?

Wann Sie in Rente gehen können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie müssen nämlich ein bestimmtes Alter erreicht haben, um eine Altersrente beziehen zu können, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen (siehe unten). Dieses individuelle Alter nennt man auch Regelaltersgrenze. Wo diese für Sie genau liegt, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie geboren sind.

Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Rente mit 65 Jahren. Für alle dazwischenliegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung.

Tabelle mit den Regelaltersgrenzen

In dieser Tabelle finden Sie die genaue Staffelung mit Geburtsjahrgang:

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Außerdem gilt eine weitere wichtige Voraussetzung: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um überhaupt eine Altersrente zu erhalten.

Kann ich vor der Altersgrenze in Rente gehen?

Ja, das können Sie tun. Bei einer solchen Frühverrentung müssen Sie aber hohe Abschläge in Kauf nehmen.

Pro Monat, den Sie vor der Altersgrenze in Regelaltersrente gehen, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer Rentenzahlung abziehen. Gehen Sie ein Jahr früher als regulär in Rente, ergibt sich also bereits ein Abschlag von 3,6 Prozent – und zwar dauerhaft.

Die Abschläge können sich dabei höchstens auf insgesamt 14,4 Prozent summieren. Das wäre, wenn Sie vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen würden. Ein noch früherer Renteneintritt ist jedoch nicht vorgesehen. Abschläge können Sie ganz oder teilweise ausgleichen, indem Sie Rentenpunkte kaufen. Lesen Sie hier, wie das geht.

Ohne Abschläge ist ein Renteneintritt nur möglich, wenn Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Dann können Sie die sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Diese wird landläufig auch häufig als Rente mit 63 bezeichnet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Menschen, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, aber noch keine 45 Jahre, können ebenfalls früher in Rente gehen. Das ist die sogenannte Rente für langjährig Versicherte. Im Gegensatz zur Rente mit 63 müssen sie hier aber auch Abschläge in Kauf nehmen.

Es ist auch ein gleitender Übergang in die Rente möglich. Die sogenannte Altersteilzeit dürfen Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch nehmen – mit Auswirkungen auf die Rentenhöhe.

Gut zu wissen: Neben der vorgezogenen Altersrente können Sie arbeiten gehen und etwas hinzuverdienen. Seit 2023 gibt es keine jährliche Hinzuverdienstgrenze mehr. Lesen Sie hier mehr dazu.

Können Frauen schon mit 60 Jahren in Rente gehen?

Nein, mittlerweile geht das in der Regel nicht mehr. Bis 2017 konnten Frauen mit einem Eintrittsalter von 60 Jahren in Rente gehen – allerdings auch nur mit hohen Abschlägen. Dazu mussten sie drei Bedingungen erfüllen:

  • Geburtsjahr vor 1952
  • mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt haben, zehn Jahre davon mussten nach dem 40. Lebensjahr liegen

Dieses Modell aber ist mittlerweile ausgelaufen. Nun gibt es für Frauen keine Sonderregeln beim Rentenzugang mehr.

Wie kann ich mein Renteneintrittsalter berechnen?

Um Ihr frühestes und Ihr reguläres Renteneintrittsalter zu ermitteln, nutzen Sie am besten den Rechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie finden ihn hier. Dazu müssen Sie nur Ihr Geburtsdatum eingeben, sowie die Frage nach einer Schwerbehinderung oder einer Tätigkeit im Bergbau beantworten. Denn auch das kann Auswirkungen auf das Rentenalter haben.

Der Renteneintrittsrechner zeigt Ihnen dann sowohl den frühestmöglichen Rentenbeginn mit Abschlägen, also vier Jahre vor der Regelaltersgrenze, als auch das reguläre Rentenzugangsalter.

Mithilfe des Rechners können Sie anschließend auch Ihre Rentenhöhe errechnen. Dazu müssen Sie noch weitere Angaben machen, die Sie in der Renteninformation finden.

Beachten Sie: Die Angaben aus dem Renteneintritts- als auch dem Rentenhöhenrechner sind nicht rechtlich bindend. Das bedeutet, dass sich sowohl die Rechtslage als auch Ihre persönliche Lebenssituation ändern kann. Das kann auch Auswirkungen auf Ihren Renteneintritt sowie die Höhe Ihrer Rente haben.

Kann ich auch nach Erreichen des Rentenalters in Rente gehen?

Ja, das geht. Sie können über das herkömmliche Rentenalter hinaus weiter arbeiten gehen und Beiträge zahlen. In diesem Fall erhalten Sie einen Zuschlag auf Ihre Rente.

Dieser beträgt 0,5 Prozent pro Monat, den Sie länger arbeiten. Das würde also bei einem Jahr länger arbeiten sechs Prozent ergeben.

Ist die Rente ab 70 realistisch?

Ja. Das, was bereits seit Jahren in der Politik diskutiert wird, nämlich die Regelaltersgrenze sukzessive auf 70 Jahre oder mehr zu erhöhen, könnte Realität werden – auch wenn sich die Ampel-Regierung dagegen ausgesprochen hat. Das hat vor allem zwei Gründe:

  1. Demografischer Wandel: Die Lebenserwartung in Deutschland steigt, die Geburtenrate ist jedoch seit Jahren rückläufig. Dadurch kommen auf immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahler.
  2. Fachkräftemangel: Es fehlen derzeit häufig schon viele Facharbeiter. Durch den demografischen Wandel verschlimmert sich das Problem noch weiter. Um das auszugleichen, könnte ein höheres Regelalter vonnöten sein.

Doch beachten Sie: Für die Jahrgänge bis 1964 steht die Regelaltersgrenze fest, eine Anhebung dieser Grenze wird also höchstens die jüngeren Generationen betreffen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • rente.com
  • gdv.de
  • gevestor.de
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