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E-Roller oder E-Scooter zu zweit fahren? Das sollten Sie wissen


Ratgeber Elektromobilität
Dürfen Sie E-Roller zu zweit fahren? Das sollten Sie wissen

t-online, Ariane Kohl

13.01.2023Lesedauer: 2 Min.
E-Roller/ E-Scooter zu zweit fahren: Auch das nebeneinander Fahren wird mit einem Bußgeld bestraft.Vergrößern des BildesE-Scooter zu zweit fahren: Auch wenn Sie nebeneinander fahren, droht Ihnen ein Bußgeld. (Quelle: ViewApart/getty-images-bilder)

Wenn Sie mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs sind, gelten klare Vorgaben. Wie das Fahren zu zweit geregelt ist, erfahren Sie hier.

In vielen Fällen werden E-Roller im Straßenverkehr ähnlich wie Fahrräder benutzt. Mit einem Lasten-Fahrrad ist es in Deutschland erlaubt, Kinder mit einem Alter von bis zu sieben Jahren zu befördern. Dies gilt laut aktueller Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings nicht für E-Scooter. Diese dürfen ausschließlich von einer einzelnen Person benutzt werden. Sie können Sie aber je nach zulässiger Höchstgeschwindigkeit bereits ab 12 Jahren fahren.

Wo darf man E-Roller und E-Scooter zu zweit fahren?

Weder auf öffentlichen Straßen noch auf Fußwegen dürfen zwei oder mehr Personen mit einem einzigen Elektroroller fahren. Auf privaten Wegen, auf dem Firmengelände oder anderen nicht öffentlichen Plätzen gilt die Straßenverkehrsordnung allerdings nicht. Nur auf diesen Flächen dürfen dann auch E-Scooter ohne Kennzeichen oder Versicherung gefahren werden. Das gemeinsame Fahren auf einem E-Roller birgt allerdings eine erhöhte Verletzungsgefahr, weshalb Sie es auch auf Privatgelände unterlassen sollten.

Welche Strafe droht, wenn man zu zweit auf dem E-Scooter unterwegs ist?

Fahren Sie unzulässig mit dem E-Roller, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Dabei wird unterschieden, wie schlimm das Vergehen für die Verkehrssicherheit ist und ob Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

So ist es nicht nur verboten, zu zweit auf einem Roller zu fahren, sondern auch nebeneinander am Straßenrand zu fahren. Dadurch erschweren Sie es anderen Autofahrern, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.

  • Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, kostet mindestens 10 Euro Strafe.
  • Nebeneinander anstatt hintereinander auf Radwegen oder Fahrbahnen zu fahren, wird mit 15 Euro Strafe geahndet.
  • Behindern Sie Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer durch rücksichtsloses Fahren auf dem E-Scooter, kostet das 20 Euro.
  • Gefährden Sie andere Personen, wird eine Strafe in Höhe von mindestens 25 Euro fällig.

Ausnahme: Mit Baby auf dem Elektroroller sicher unterwegs

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, große oder kleine Kinder auf einem E-Scooter mitzunehmen. Die einzige Ausnahme dabei: Sie transportieren einen Säugling in einer geeigneten Tragetasche am Bauch oder auf dem Rücken. Diese Babytragetaschen sind in der Regel nur für ganz kleine Kinder mit einem Gewicht von höchstens 10 Kilogramm zulässig.

Größere Kinder fahren mit dem Tretroller sicher neben Ihnen. Ab 12 Jahren dürfen Kinder auf Gehwegen einen E-Roller mit höchstens 12 km/h fahren, ab 14 Jahren fahren Sie gemeinsam mit Ihrem Nachwuchs mit maximal 20 km/h über die Straßen. Wer zu junge Kinder auf einem E-Scooter für Erwachsene fahren lässt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 135 Euro, außerdem kann Strafanzeige gegen den Besitzer des Rollers gestellt werden.

Verwendete Quellen
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