Eindeutige Gesetzeslage Diese Elektroarbeiten dürfen Sie nicht selbst machen
Heimwerker können bei Renovierungen im eigenen Haus vieles selbst erledigen. Doch was gilt bei kleineren Elektroarbeiten wie Steckdose austauschen oder Lampe anschließen?
Wer ein wenig Geschick im Umgang mit Werkzeug hat, übernimmt möglichst viele Aufgaben im Haus selbst. Zudem können Sie mit Do-it-Yourself (Mach es selbst) auch Geld sparen – und Spaß macht es außerdem. Allerdings dürfen Sie nicht alles, was Sie sich zutrauen, auch tatsächlich selbst ausführen. Besonders von Elektroinstallationen sollten Sie die Finger lassen.
Steckdose austauschen: Erlaubt oder nicht?
Wenn beim Tapezieren die Steckdosenabdeckung stört, greifen wohl die meisten zum Schraubenzieher und entfernen sie. Auch das Austauschen abgenutzter Lichtschalter gegen ein neues Modell erledigen die meisten Heimwerker selbst. Warum auch nicht? Schließlich können Sie die Ersatzteile im Baumarkt kaufen. Doch so einfach ist das nicht. Und es ist obendrein gefährlich.
"Arbeiten und Reparaturen an der elektrischen Anlage oder auch an elektrischen Geräten sollten nicht von Laien ausgeführt, sondern qualifizierten Elektrofachbetrieben überlassen werden", sagt Maren Cornils vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) auf Anfrage von t-online. Hintergrund sei, dass hier ein erhöhtes Gefahrenpotential bestehe, dessen sich Laien nicht unbedingt bewusst sind. Das gelte auch für vermeintlich einfache Arbeiten wie eine Steckdose austauschen, aber auch eine Lampe an der Decke oder Wand anschließen.
Elektroarbeiten: Rechtliche Regelungen
Was viele nicht wissen: In Deutschland ist es Laien rechtlich gar nicht erlaubt, elektrische Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, zu errichten, zu ändern oder instand zu setzen. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) schreibt das in Paragraf 13 vor.
- Wann ein Profi besser ist: Handwerker rufen oder selbst reparieren?
Für Instandhaltungsarbeiten hinter der Zähleranlage nach § 13 NAV gilt allerdings nicht die Vorgabe, dass diese nur von eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen. "Um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten, müssen die Arbeiten jedoch fachlich korrekt und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik beziehungsweise den einschlägigen Normen durchgeführt werden", erklärt Cornils vom ZVEH.
Und: Da der Laie über diese Normenkenntnis nicht verfüge und Gefahren nicht in vollem Umfang einschätzen könne, rät der Verband davon ab, dass elektrotechnische Arbeiten durch Laien ausgeführt werden. Vielmehr solle man einen Innungsfachbetrieb beauftragen, erklärt der ZVEH.
Was passiert, wenn man es selbst macht?
Es droht zwar keinem Heimwerker ein Bußgeld, wenn er selbst eine Steckdose, einen Lichtschalter oder eine Lampe anbringt, weil niemand das "Vergehen" ahndet. Wenn jedoch durch den Fehler eines Laien ein Schaden verursacht wird, müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt.
Größere Elektroarbeiten: Vermieter fragen
Mieter müssen Rücksprache mit dem Vermieter halten, wenn sie größere Arbeiten an der Elektrik durchführen lassen. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund erklärt auf Anfrage von t-online: "Eine Zustimmung des Vermieters brauchen Mieter dann, wenn die beabsichtigten Elektroarbeiten eine bauliche Veränderung darstellen, also beispielsweise Leitungen unter Putz gelegt werden sollen." Ein einfacher Austausch des Schalters benötige keine Erlaubnis des Vermieters.
Diese kleineren Elektroarbeiten sind erlaubt
Andererseits gibt es Arbeiten an der Elektrik, die auch Laien selbst erledigen können. Dazu zählt beispielsweise, Leuchtmittel auszuwechseln. Die R+V-Versicherung rät, vorher die Sicherung im jeweiligen Zimmer auszuschalten. Auch Lampen dürfen eigens auf-, ab- oder umgehängt werden. Das Anschließen sollten Sie allerdings Profis überlassen.
Zudem sind sogenannte Zuarbeiten für die Elektroinstallation möglich, wie Kabel in Leerrohre einziehen oder Unterputzdosen setzen. Allerdings sollten Sie sich auch hier mit einem Fachbetrieb abstimmen. Und: Ist eine Sicherung im Sicherungskasten herausgeflogen, dürfen Sie den Sicherungs- beziehungsweise Fehlerstromschutz-Schalter, kurz: FI-Schalter, wieder einschalten. Elektrische Arbeiten am Sicherungskasten sind allerdings tabu.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: "Paragraf 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)"
- R+V-Versicherung: "Elektroarbeiten: Was dürfen Sie selber machen?"
- Eigene Recherche