t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenWohnen

Postadresse ändern und Nachsendeauftrag erteilen


Umzug
Postadresse ändern und Nachsendeauftrag erteilen

Während Sie beim Umzug Wohnadressänderungen im Einwohnermeldeamt angeben, ist für Änderungen der Postadresse die Post zuständig. Wenn Sie Briefe und Pakete dagegen an eine andere Adresse als die aktuelle Wohnadresse liefern lassen möchten, sollten Sie Ihre Postadresse unabhängig von Ihrer Wohnadresse ändern. In beiden Fällen stellen Sie einen Nachsendeauftrag.

26.10.2016|Lesedauer: 2 Min.
sm (hp)
News folgen

Erste Möglichkeit: Postadresse nach Umzug ändern

Eine Änderung der Wohnadresse geht immer mit einer Änderung der Postadresse einher. Haben Sie Ihre neue Wohnadresse im Einwohnermeldeamt angegeben, heißt das nicht, dass Sie Ihre Post automatisch an die neue Adresse geliefert bekommen.

Daher stellen Sie bei einer örtlichen Postfiliale einen Nachsendeauftrag. Ohne diesen erhalten Sie in der neuen Wohnung keine Post, es sei denn, Sie haben bereits alle Freunde, Bekannte, Behörden und Vertragspartner über Ihre Adressänderung informiert.

Zweite Möglichkeit: Postadresse unabhängig von Wohnadresse ändern

Das Ändern der Postadresse muss nicht zwingend mit einer Änderung der Wohnadresse verbunden sein. Möchten Sie Ihre Post nicht an Ihre Wohnadresse, sondern beispielsweise an einen Zweitwohnsitz geliefert bekommen, wenn Sie zum Beispiel für längere Zeit im Urlaub sind, stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Post.

Lassen Sie sich dazu von Ihrer Postfiliale ein Formular zum Ändern der Postadresse aushändigen, oder laden Sie das Formblatt von der Internetseite der Deutschen Post herunter. Den Antrag füllen Sie aus und geben ihn in Ihrer Postfiliale ab. Bei Änderungen der Postadresse auf eine neue Postleitzahl wird die lokale Postfiliale den Antrag an die zuständige Poststelle weitervermitteln.

Einen Nachsendeauftrag stellen

Ein Nachsendeauftrag ist sowohl bei einer Änderung der Postadresse durch Umzug als auch bei einer Postadressänderung unabhängig von der Wohnadresse hilfreich. Sie können den Auftrag entweder direkt bei der Poststelle oder über ein Online-Formular auf der Homepage der Deutschen Post stellen. Auch andere Dienstleister wie nachsendeauftrag.org oder nachsendeauftrag.net bieten diesen Service inzwischen an.

Dauer und Kosten

Meist können Sie zwischen sechs oder zwölf Monaten Nachsendedauer wählen. Eine Nachsendedauer von sechs Monaten reicht für gewöhnlich aus, wobei kurz vor Auslaufen des Auftrags im Zweifelsfall ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden kann.

Sind Sie Privatkunde, kostet der Nachsendeauftrag für sechs Monate bei der Deutschen Post 19,90 Euro. Für zwölf Monate bezahlen Sie dort 24,90 Euro. Möchten Sie als Geschäftskunde einen Nachsendeauftrag stellen, kosten sechs Monate 34,90 Euro, ein Jahr schlägt mit 49,90 Euro zu Buche (Stand: Oktober 2016).

Vertragspartner und Behörden unbedingt in Kenntnis setzen

Weder Nachsendeauftrag noch Postadressänderung befreien Sie von der Pflicht, allen relevanten Stellen Ihre neue Postadresse mitzuteilen. Vergessen Sie diesen wichtigen Schritt, werden Sie nach Auslaufen des Nachsendeauftrags keine Post mehr erhalten.

Vertragspartner, die Ihnen Rechnungen stellen, müssen Sie besonders schnell über eine Adressänderung informieren. Sollte Ihnen eine Rechnung nicht zugestellt werden können, kann dies hohe Kosten für Sie verursachen: Wenn Vertragspartner oder Behörden Ihre neue Adresse recherchieren lassen müssen, wird Ihnen dieser Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website