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Telekom siegt gegen Meta: Kölner Gericht ordnet Millionenzahlung an


Gerichtsurteil
Telekom siegt gegen Meta: Millionenzahlung angeordnet

Von dpa
Aktualisiert am 15.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Meta-AppsVergrößern des BildesMeta-Apps: Einem Urteil zufolge muss Meta rund 20 Millionen Euro zahlen. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Soziale Medien sind für US-Konzerne ein Milliardengeschäft. EU-Netzbetreiber wollen davon etwas abbekommen. Ein Kölner Urteil gibt jetzt Hoffnung.

Im Streit mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta um Nutzungsentgelte hat sich die Deutsche Telekom vor Gericht durchgesetzt. Das Kölner Landgericht urteilte am Dienstag, dass die US-Technologiefirma dem deutschen Netzbetreiber rund 20 Millionen Euro für offenstehende Rechnungen zahlen muss.

Meta hatte den Bonner Konzern jahrelang für den Transport von Daten bezahlt – Internetnutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram & WhatsApp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten übermittelte sie weiter.

Klage gegen Meta erfolgreich

Die Klage habe "vollumfänglich Erfolg" gehabt, sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. Meta teilte mit, dass man die Forderungen der Telekom weiterhin für haltlos halte und alle rechtlichen Schritte prüfe.

Die Gerichtsentscheidung ist längst noch nicht rechtskräftig. Sollte Meta wie erwartet in Berufung gehen, würde der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf landen und danach möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof. Der Rechtsstreit dürfte sich also noch lange hinziehen. Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewissermaßen ein historischer Sonderfall – andere Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt die Facebook-Mutter nicht.

"Fairer Anteil" an den Kosten

Der finanzielle Betrag, den der Milliardenkonzern Telekom einfordert, spielt in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Magenta-Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat. "Es zeigt, dass Netzbetreiber in Europa sehr wohl eine Bezahlung von großen Internetkonzernen für den Datentransport verlangen dürfen", sagte eine Telekom-Sprecherin und maß dem Richterspruch eine Signalwirkung bei.

Das Kölner Urteil könnte der im größeren Rahmen geführten Diskussion Auftrieb geben, dass Technologieunternehmen ihren "fairen Anteil" (fair share) an den Kosten von Übertragungsnetzen haben sollten. Für so eine Zahlungsverpflichtung setzen sich die europäischen Telekommunikationskonzerne seit Langem ein, stoßen dabei aber auf Granit.

"Big Tech" in der Kritik

Die Netzbetreiber verweisen auf die hohen Kosten ihrer Übertragungsnetze, mit deren Nutzung die "Big Techs" – ob Meta, Google oder Amazon – ihre Geschäfte machten und dabei viel Geld verdienten, ohne davon etwas abzugeben. Die US-Technologieriesen argumentieren hingegen, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten.

Eine Telekom-Sprecherin wertete das Urteil als Nachweis für ein Problem, das vom Markt allein nicht mehr zu lösen sei. "Es kann nicht sein, dass europäische Netzbetreiber künftig stets vor Gericht ziehen müssen, um die Bezahlung einer werthaltigen Leistung durchzusetzen." Das Verfahren unterstreiche daher den dringenden Handlungsbedarf in Brüssel, eine rasche Beilegung von Streitigkeiten regulatorisch zu gewährleisten. Sie betonte, dass "Big Tech"-Unternehmen nun mal für den Großteil des Datenverkehrs in Europas Netzen verantwortlich seien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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