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Nachlese zum großen Experten-Chat zum Thema Kfz-Versicherungen


Fragen und Antworten
Nachlese zum großen Experten-Chat zum Thema Kfz-Versicherungen

Von t-online
04.11.2014Lesedauer: 7 Min.
Versicherungsberater Norbert Roemers beantwortet Ihre Fragen zu Kfz-VersicherungenVergrößern des Bildes
Versicherungsberater Norbert Roemers beantwortet Ihre Fragen zu Kfz-Versicherungen (Quelle: privat/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Alljährlich im Herbst werben die Autoversicherer verstärkt um neue Kunden. Zum Ende jedes Kalenderjahres (Stichtag: 30.11.) kann die Police gekündigt und zu einem günstigeren Versicherer gewechselt werden. Im Vorfeld des brisanten Wechseltermins veranstaltete die Wirtschaftsredaktion von t-online.de wieder einen Experten-Chat.

Diesmal beantwortete der behördlich zugelassene Versicherungsberater Norbert Roemers Fragen zu Kfz-Versicherungen - nicht nur zum Wechseln, auch zu anderen Aspekten rund um die Autopolice.

Norbert Roemers ist seit 2001 als behördlich zugelassener Versicherungsberater tätig. Er hat von der zuständigen IHK eine Erlaubnis gemäß § 34e Abs.1 der Gewerbeordnung erhalten und berät bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz, sucht günstige Versicherungsunternehmen und unterstützt im Schadenfall. Versicherungsberater dürfen von den Unternehmen keine Provision oder Courtage annehmen. Nur so können sie unabhängig und neutral beraten, wofür der Berater dann ein Honorar erhält. (www.kanzlei-roemers.de)

Im Folgenden können Sie die Fragen und Antworten nachlesen.

Gleich mehrere Leser wollten wissen: Wann lohnt sich eine Vollkasko, wann sollte man nur noch eine Teilkasko wählen?

Norbert Roemers: Da gibt es keine allgemeingültige Faustformel. Bei der Vollkasko gibt es einen Schadensfreiheitsrabatt. Hinzu kommt, bei Vollkasko sind die Typklassen in der Regel günstiger als in der Teilkasko. Es ist also davon abhängig, wie groß ist der Beitrags-Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko. Bei einem SF-Rabatt von 30 Prozent in der Vollkasko kann diese günstiger sein, als eine reine Teilkasko.

Hier kommt eine Frage von Bernd: Ich habe 10 Jahre einen Firmenwagen gefahren und muss mir jetzt ein neues Fahrzeug kaufen. Mein letzter SF-Rabatt lag bei 30% - wie werde ich jetzt eingestuft?

Vermutlich in die SF-Klasse 0,5 – entsprechend 140 Prozent. Aber: Nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem letzten Versicherer, ob er die Zeit des Firmenfahrzeugs nicht mit berücksichtigen kann.

Patzi und andere fragen: Tarife mit Werkstattbindung sind günstiger. Ist das empfehlenswert? Was ist mit Neuwagen? Kommen die in eine Markenwerkstatt?

Bei einem Neuwagen würde ich die Werkstattbindung nicht wählen – wegen der Garantie. Bei älteren Fahrzeugen ist es meiner Meinung nach empfehlenswert. Mir liegen jedenfalls keine negativen Erfahrungen vor.

Volker Hans hat folgendes Problem: Meine Versicherung hat mir wegen Vollkaskoschäden gekündigt. Ist das rechtens? Wie komme ich zu einer neuen Versicherung?

Sie werden den Versicherer wohl wechseln müssen. Es gibt eine Annahmeverpflichtung bei der Haftpflicht, aber nicht bei der Kasko. Fragen Sie nun bei mehreren Versicherern an. Und spielen Sie dabei mit offenen Karten. Geben Sie also an, dass Ihnen wegen erhöhter Schadenshäufigkeit gekündigt wurde.

Mario möchte wissen: Gibt es Versicherungen für das EU-Ausland? Ich bin beruflich oft in Italien. Meine Versicherung gibt mir einen Aufschlag deswegen.

Fragen Sie mal nach der Begründung, warum der Aufschlag berechnet wird. Im Zweifel empfehle ich einen Wechsel des Versicherers.

Die Frage von Klaus dreht sich um einen Schaden: Ein mir vorausfahrender PKW fährt über ein auf der Fahrbahn liegendes Teil eines Lkw-Reifens und wirbelt dieses hoch bzw. gegen mein Fahrzeug. Der somit entstandene Schaden an der Fahrzeugfront und Motorhaube ist beträchtlich. Frage: Bleibe ich auf dem Schaden "sitzen"? Der Schadensverursacher bestreitet, Fahrzeugteile verloren oder überfahren zu haben.

Nach einer persönlichen Erfahrung am eigenen Leibe: Man bleibt auf dem Schaden sitzen.

Leserin Grit B verrät uns, warum es nicht alleine auf die Kfz-Prämien ankommt: Die Frage nach Vollkasko oder Teilkasko sollte man nicht nur vom Beitrag abhängig machen. Mann sollte sich auch fragen, ob man es sich finanziell leisten kann, im möglichen Totalschadenfall (bei selbst verursachtem Schaden) ohne Entschädigung durch den Versicherer ein gleichartiges Auto zu kaufen. Wenn man diese Frage mit nein beantwortet, sollte man sich evtl. für eine Vollkasko entscheiden.

Klaus fragt: Wonach richten sich die Regionalklassen? Nach dem Wohnort des Besitzers oder nach dem Kfz-Kennzeichen? Ich kaufe demnächst einen Gebrauchtwagen aus einem anderen Zulassungsbezirk (im gleichen Bundesland) und möchte das Nummernschild mit übernehmen. Laut Zulassungsstelle ist das möglich, meine Versicherungsagentin meint aber, dann müsse ich eine schlechtere Regionalklasse in Kauf nehmen.

Die Regionalklasse richtet sich meines Wissens nach immer nach dem Wohnort.

Jup hat eine Frage zu Spezialkomponenten: Was halten Sie von den Versicherungsbestandteilen: Vorsatz und jeglicher Tierschaden? Und welche Versicherungen (Teilkasko) können Sie mit diesen Komponenten empfehlen?

Vorsatz ist in der Regel nicht mitversichert, ich kenne jedenfalls keine Gesellschaft. Schäden durch Tiere aller Art – empfehlenswert. Eine Gesellschaft empfehlen ist schwierig – das ist abhängig vom Einzelfall. Die ganzen Bedingungen wie beispielsweise Wohnort, Beruf und Jahres-km-Leistung spielen eine Rolle.

Peter möchte wissen: Ich kaufe mir jetzt einen Golf als Jahreswagen. Lohnt sich für mich eine Vollkasko-Versicherung oder reicht auch eine Teilkasko oder Haftpflicht?

Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht, Vollkasko ist bei einem Jahreswagen durchaus empfehlenswert.

Wolfgang möchte wissen: Ich kann die Prämien nicht mehr zahlen, meine Versicherung hat nach 3 Wochen gekündigt. Könnte ich jetzt in eine günstigere Versicherung wechseln?

Sie könnten wechseln, werden aber wahrscheinlich Probleme bekommen. Der Versicherer kann den ersten Jahresbeitrag vor Abschluss des Vertrages verlangen.

Vollkasko46 fragt: Muss die Vollkaskoversicherung einen Schaden begleichen, der beim Ausparken aus der eigenen Garage entstanden ist?

Im allgemeinen Ja. Aber man muss das am Schadenhergang entscheiden. Man verliert dann aber den Schadensfreiheitsrabatt, es erfolgt eine Rückstufung in den Prozenten der Vollkasko.

Hendrik hat eine Frage zum Zweitwagen: Warum ist eigentlich eine Zweitwagen-Haftpflicht so viel teurer? Ich kenne nur einen Anbieter, der den Zweitwagen mit dem selben SF-Rabatt berechnet wie den Erstwagen.

Es ist eine Entscheidung des jeweiligen Versicherers. Ein Wechsel könnte entsprechend lohnen.

Walther ärgert sich über saftige Preiserhöhungen: Meine Vollkasko ist um 66,33 Euro im Jahr = 38,3% gestiegen. Muss ich dies hinnehmen?

Vermutlich ist das Fahrzeug in eine höhere Typklasse eingestuft worden. Fragen Sie bitte mal beim Versicherer nach, ob es nicht neue Tarife gibt. Und: Ruhig auch mal bei anderen Gesellschaften nach Alternativen fragen.

Paul fragt: Mein Sohn ist Fahranfänger, gerade 18-Jahre alt. Wie kann ich Prämie sparen?

Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter. Fahrer unter 23 Jahren werden von vielen Versicherern unterschiedlich behandelt.

Kurti möchte wissen: Werden Verträge von Rentnern bald teurer, obwohl 40 Jahre unfallfrei?

Es gibt leider verschiedene Gesellschaften, die ab einem Alter ab 70 Jahren grundsätzlich einen höheren Beitrag nehmen.

Und Wiwesche möchte wissen: Warum muss ich als über 70jähriger höhere Versicherungsprämien zahlen und ist dies bei allen Kfz-Versicherungen so?

Eine offizielle Begründung hierfür gibt es nicht. Es ist eine Kalkulation seitens des Versicherers. Soweit mir bekannt ist, wird dies jedoch nicht von allen Versicherern angewandt. Es empfiehlt sich, Alternativangebote einzuholen.

Leser JP hat uns geschrieben; er weiß, warum ältere Kunden oft höhere Prämien zahlen müssen: Dass ältere Kfz Kunden etwas mehr zahlen müssen liegt an der Statistik. Diese besagt, dass mit zunehmenden Alter die Gefahr, einen Unfall zu verursachen steigt. Zudem zahlen diese Kunden relativ geringe Beiträge, so dass sich eine Rückstufung oft nur geringfügig in den Prämien bemerkbar macht.

Michael interessiert sich für Sparmöglichkeiten bei mehreren Versicherungen:
Ich habe seit langen Jahren mehrere Kfz- und Motorradpolicen bei einer Versicherung und auch schon die neuen Versicherungsscheine 2015 bekommen. Kann ich trotzdem noch beider Versicherung um günstigere Tarife anfragen?

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Selbstverständlich. Sollte Sie dann schnellstens machen. Und ggf. auch Alternativangebote von anderen einholen.

Marco fragt: Würden Sie einen Rabattschutz empfehlen?

Persönlich würde ich es bejahen. Es kommt darauf an, ob man einen Alt- oder Neuvertrag hat. Bei Altverträgen gibt es manchmal einen Rabattretter. Es kommt natürlich auch auf den Preis des Rabattschutzes an.

Nikolaus Becker fragt: Ich habe seit dem Jahre 2010 eine Insassenunfallversicherung für mein KFZ abgeschlossen. Ich habe nun eine private Unfallversicherung für mich und meine Familie gemacht. Brauche ich die Insassenunfallversicherung dann noch?

Nein, die Insassenunfallversicherung ist nicht mehr erforderlich, da Sie eine private Unfallversicherung haben und der Versicherungsschutz dieser privaten Versicherung viel weitreichender ist. Generell gilt, auf die Insassenunfallversicherung kann in der Regel komplett verzichtet werden. Es gab schon einmal Angebote, die bei Abschluss einer Insassenunfallversicherung zu einem zusätzlichen Rabatt bei Haftpflicht und Kasko führten.

Bei der nächsten Frage von DMcQ geht es um die Schadensfreiheitsklassen: Kann man eine Schadenfreiheitsklasse SF6 an ein Geschwisterteil übertragen (Führerschein seit 6 Jahren) und nach z.B. einem Jahr an die Mutter der beiden Geschwister übertragen?

Das ist innerhalb der Familie (Verwandte ersten Grades) möglich, der andere muss dann jeweils verzichten.

Bei der nächsten Frage von Etsche geht es wieder um einen Unfall: Im Mai touchierte ich beim Einparken einen PKW. Dieser gehört meiner Nachbarin. Nach dem touchieren des PKW, verständigte ich mich mit der Nachbarin. Leider konnte diese sich nicht entscheiden, da ihr PKW an der rechten Seite bereits erhebliche Schäden aufwies. Da nach 3 Monaten keine Klärung herbei geführt werden konnte, meldete ich es meiner Versicherung. Nach Rücksprache wurde mir mitgeteilt, dass bisher keine Reaktion der Nachbarin erfolgte. Kann ich meine Schaden-Anzeige zurücknehmen, um nicht in der Schadensfreiheit hoch gestuft zu werden?

Setzen Sie sich kurzfristig mit Ihrem Versicherer in Verbindung. Er ist nicht verpflichtet, die Schadenmeldung zurückzunehmen. Die Rückstufung kann bis zu 3 Jahren aufrecht gehalten werden. Sind dann keine Forderungen gestellt worden, erfolgt rückwirkend die Aufhebung der Rückstufung.

Carsten hat eine Frage zur jährlichen Fahrleistung: Bei meiner KFZ-Versicherung habe ich eine jährliche Fahrleistung von 25.000 km angegeben - und das seit ca. 6 Jahren. Ich bin in dieser Zeit aber jeweils nur gut 20.000 km gefahren. Kann ich jetzt einfach 20.000 km für das kommende Versicherungsjahr angeben, auch wenn ich vielleicht 22.000 km fahren werde? Ich habe ja sozusagen noch km aus den Vorjahren gut!

Eine Änderung der Fahrleistung ist jederzeit möglich, man sollte aber regelmäßig die Angaben überprüfen. Die meisten Versicherer arbeiten mit Staffeln im 3000er Bereich und beginnen bei mindestens 6000 km im Jahr. Vorhandenes "Guthaben" kann man aber nicht übertragen. Wichtig ist, dass im Durchschnitt die angegebene Leistung stimmt.

Moravit fragt: Ich hatte im Sommer einen kleinen Unfall verursacht. Da der Unfallgegner wiederholt angab, dass ihm nichts fehle und auch sonst keinen Schaden erlitten habe (allerdings hatte eine unbeteiligte Frau ohne unser Zutun die Polizei gerufen, die den Unfall aufgenommen hat) habe ich den Vorgang nicht meiner Versicherung gemeldet. Da ich aufgrund einer schweren Krankheit unmittelbar danach in stationäre Krankenhaus musste, kam ich nicht mehr dazu die Meldung nachzuholen. Was raten Sie mir?

Abwarten. Wenn Ansprüche gestellt werden, dann umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Eine Frage von Rainhard Peter: Mein Vertrag läuft bis zum 30.06. - kann ich da auch zum 30.11. kündigen?

Nein, in Ihrem Fall ist eine Kündigung mit Frist von einem Monat erst zum 30.06. möglich.

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