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Deutschlands oberste Richter verdienen sich noch etwas dazu


Lukrative Nebenjobs
Deutschlands oberste Richter sind gefragt

Von t-online
03.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Robe eines Richters am Bundesarbeitsgericht Erfurt: Viele Gesetzeshüter haben lukrative NebenjobsVergrößern des Bildes
Robe eines Richters am Bundesarbeitsgericht Erfurt: Viele Gesetzeshüter haben lukrative Nebenjobs (Quelle: imago/Mario Kühn)
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Deutschlands oberste Richter sind nicht unterbezahlt. Rund 8700 Euro monatlich landen auf dem Konto eines Richters am Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesgerichtshof (BGH). Das entspricht der Einstufung in die Besoldungsgruppe R 6. Die Leiter dieser Gerichte landen mit R 8 bei etwa 9600 Euro. Genug zu tun haben diese Richterinnen und Richter auch - gerade vor obersten Gerichten ziehen sich Verfahren oft jahrelang hin. Dennoch finden viele Top-Juristen noch Zeit für gutbezahlte Nebenjobs, wie die "Wirtschaftswoche" berichtet.

Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins gingen 2012 beispielsweise 73 Prozent der BGH-Richter einer Nebentätigkeit nach. Am Bundesverwaltungsgericht waren es 85 Prozent, am Bundesfinanzhof 97 Prozent - und beim Bundesarbeits- und dem Bundessozialgericht jeweils sogar alle Richter.

Zu den Tätigkeiten gehören demnach Lehraufträge an Universitäten, das Schreiben von wissenschaftlichen Veröffentlichungen, bezahlte Vorträge, die Vermarktung ihrer Urteile und die Mitgliedschaft in privaten Schiedsgerichten.

Oberste Steuerrichter kassieren am meisten

Spitzenverdiener sind laut "Wirtschaftswoche" die Richter am Bundesfinanzhof mit durchschnittlich 28.200 Euro jährlichen Zusatzeinnahmen pro Person, wobei einzelne noch deutlich mehr kassierten. Beim Bundesverwaltungsgericht seien es jedoch durchschnittlich nur 3500 Euro pro Jahr und Richter gewesen. Im Mittelfeld liegen die Richter des Bundessozialgerichts (10.100 Euro), des Bundesgerichtshofs (10.500 Euro) und des Bundesarbeitsgerichts (16.400 Euro).

Im Ethikkodex des Deutschen Richterbundes tauchten die Nebentätigkeiten dennoch eher als Randaspekt auf. Unter Punkt fünf "Mäßigung" heißt es: "Sie nutzen ihre berufliche Position nicht zu ihrem persönlichen Vorteil und versuchen, jeden Anschein eines Missbrauchs zu vermeiden. Bei öffentlichkeitswirksamem Auftreten, insbesondere mit parteipolitischem Hintergrund, reflektieren sie mögliche Konflikte mit ihrem Amt.“

Zu viel Nähe

Kritiker sehen jedoch die richterliche Unabhängigkeit gefährdet, wenn die Juristen sich etwa bei Vorträgen und Seminaren von Firmen oder Vereinigungen bezahlen lassen, auf deren Anwälte sie dann wieder im Gerichtssaal treffen.

Konsequent schienen allein die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu sein, schreibt die "Wirtschaftswoche". Im Gesetz für das Gericht steht: "Mit der richterlichen Tätigkeit ist eine andere berufliche Tätigkeit als die eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule unvereinbar.“ Die Ausbildung des Juristennachwuchses gilt nicht als anrüchig - zumal sie auch nicht sonderlich gut bezahlt ist: Je nach Bundesland gibt es laut "Wirtschaftswoche" 18 bis 40 Euro pro Unterrichtsstunde und 8 bis 16 Euro pro korrigierter Klausur.

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