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Mehrwertsteuer-Chaos bei Hörbüchern und Hörspielen


Finanzministerium in Not
Mehrwertsteuer-Chaos bei Hörbüchern und Hörspielen

Von t-online
15.11.2014Lesedauer: 2 Min.
Hörspiele und Hörbücher sollen ab 2015 unterschiedlich besteuert werden - doch die Abgrenzung ist noch ungelöstVergrößern des Bildes
Hörspiele und Hörbücher sollen ab 2015 unterschiedlich besteuert werden - doch die Abgrenzung ist noch ungelöst (Quelle: dpa-bilder)

Die teils schwer zu durchschauende Systematik von vollem und reduziertem Mehrwertsteuersatz in Deutschland wird ab Januar 2015 um eine Facette reicher. Und an der beißen sich derzeit Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums in Berlin die Zähne aus, wie die "Wirtschaftswoche" vorab berichtet. Ab 1. Januar soll nämlich für Hörbücher nur noch die reduzierte Mehrwertsteuer von sieben Prozent gelten.

Dazu müssten die Hörbücher jedoch von den Hörspielen abgegrenzt werden, für die laut EU-Recht weiter der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bezahlt werden muss, hieß es. Die Beamten hätten bislang aber noch keine wasserdichte Definition gefunden.

"Derzeit lässt sich keine verbindliche Aussage zur Abgrenzungsproblematik treffen", teilte das Finanzministerium der "Wirtschaftswoche" auf deren Anfrage mit. So diskutierten die Beamten derzeit die Dauer der musikalischen Einlagen zwischen den Textelementen oder die Beteiligung von Drehbuchautoren. Bei Hörbüchern ist es nämlich keineswegs immer so, dass nur der Autor oder ein einzelner Schauspieler einfach aus dem Buch vorliest.

Es bleibt kompliziert

Doch selbst wenn die Unterscheidung noch gelingen sollte, entstehe neues Chaos, schreibt das Wirtschaftsmagazin. Denn die Steuerbegünstigung für Hörbücher gelte nur für CDs oder andere Datenträger. Wird das Hörbuch als Datei aus dem Internet heruntergeladen, muss der Verkäufer den vollen Mehrwertsteuersatz berechnen. Auch dies sehe das EU-Recht vor.

Eine ähnliche Regelung gibt es bei Büchern: gedruckt sind sie mehrwertsteuerbegünstigt, als eBook nicht. Auch bei Lebensmitteln und anderen Gütern ist die Mehrwertsteuer-Systematik nicht leicht zu durchschauen. Wer beispielsweise eine Currywurst im Stehen isst, zahlt nur sieben Prozent, da es sich hierbei um Nahrungsaufnahme handelt - im Sitzen dagegen 19 Prozent, weil der Gesetzgeber dann von einem Restaurantbesuch ausgeht.

Das ist auch der Hintergrund der Frage "Zum hier essen - oder zum Mitnehmen?" in den Schnellrestaurants wie etwa McDonald's oder Burger King. Sie passen allerdings in den Kassen automatisch die Preise an, sodass der Kunde in beiden Fällen das gleiche bezahlt.

Ein Preis, zwei Steuersätze

Das hängt auch damit zusammen, dass in Deutschland für private Kunden nur der Endpreis, also inklusive Steuern, ausgewiesen werden darf. Die Restaurants müssten sonst zwei Preise auf ihre Tafeln schreiben: einen billigeren fürs Mitnehmen und einen teureren für den Verzehr vor Ort - was wohl ziemlich verwirrend wäre.

Allerdings wurden vor Jahren auch schon Fälle bekannt, bei denen Betreiber von Schnellrestaurants ihre Angestellten angewiesen haben, die "falsche" Taste zu drücken und so ihre Steuerlast zu drücken. Das wurde von den Finanzämtern als Hinterziehung verfolgt.

Mehrwertsteuerreform nicht in Sicht

Der Bundestag hatte die Ermäßigung für Hörbücher im Sommer beschlossen, um "geistige und kulturelle Inhalte besser zugänglich zu machen", wie Kulturstaatsministerin Monika Grütters damals sagte. Eine Steuerermäßigung für eBooks werde angestrebt, ist aber noch nicht absehbar.

Eine Mehrwertsteuerreform mit einem einheitlichen Satz von beispielsweise 16 Prozent ist bisher immer im politischen Prozess versickert. Unter anderem, weil Geringverdiener dadurch stärker belastet würden. Denn sie müssten für die bisher begünstigten Lebensmittel mehr bezahlen, die einen höheren Anteil an ihren Ausgaben ausmachen als bei Besserverdienenden.

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