Gehaltsnachzahlung Höhere Steuerbelastung vom Chef ersetzen lassen
Wenn Gehalt für Vorjahre nachgezahlt wird, führt das beim Empfänger meist zu einer höheren Steuerbelastung. Diesen steuerlichen Nachteil müssen Arbeitnehmer aber nicht unbedingt hinnehmen, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 4 Ta 268/13).
In dem verhandelten Fall musste ein Arbeitgeber wegen eines Arbeitsrechtsstreits für 2010 und 2011 Gehalt nachzahlen. Er überwies den Betrag 2012. Aufgrund der Progression der Steuersätze musste der Arbeitnehmer über 6000 Euro zusätzliche Steuern zahlen. Diesen Betrag verlangte er als Steuerschaden von seinem Arbeitgeber zurück und zog dafür vors Arbeitsgericht.
Zu Recht. Ein Steuerschaden könne grundsätzlich auch vor Arbeitsgerichten geltend gemacht werden. Er entsteht, weil Arbeitsvergütungen grundsätzlich im Steuerjahr des Zuflusses versteuert werden müssen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung für frühere Jahre nachzahlt. Die einmalige Zahlung kann zu einer progressionsbedingten erhöhten Steuerbelastung führen. Auf ihr muss der Arbeitnehmer nicht sitzenbleiben.