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Grundversorgung: Millionen erhalten neue Gas- und Stromrechnung


Geänderte Verordnung für Grundversorgung
Millionen erhalten neue Strom- und Gasrechnung

Von t-online
Aktualisiert am 30.10.2014Lesedauer: 2 Min.
Kunden in den Grundversorgungstarifen für Strom und Gas erhalten transparentere AbrechnungenVergrößern des Bildes
Kunden in den Grundversorgungstarifen für Strom und Gas erhalten transparentere Abrechnungen (Quelle: dpa-bilder)

Die Strom- und Gaskunden in der Grundversorgung erhalten künftig transparentere Abrechnungen von ihrem Versorger. Hintergrund ist eine heute in Kraft getretene neue Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Verbraucher sollen genauer erkennen können, welche Preisbestandteile sich aufgrund staatlicher und welche wegen sonstiger Umstände ändern. Bisher waren die Versorger nicht verpflichtet, ihre Kosten aufzuschlüsseln. Sie konnten daher behaupten, die Preise seien aufgrund staatlicher Änderungen gestiegen, ohne dass die Kunden das nachprüfen konnten.

Von der Änderung profitieren zunächst nur Verbraucher in der sogenannten Grundversorgung, also beispielsweise solche, die noch nie den Anbieter gewechselt haben. Sie sind automatisch im Grundversorgungstarif des örtlichen Stadtwerks. Der Tarif kann zwar auch bewusst gewählt werden, was jedoch eher unwahrscheinlich ist, da es sich meistens um den teuersten Tarif handelt. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums betrifft die neue Verordnung etwa ein Drittel aller Haushalte - 13,5 Millionen in Deutschland.

Ob die Transparenz-Anforderungen auf alle Strom- und Gasanbieter ausgeweitet werden, ist nach Angaben einer Sprecherin des Wirtschaftsministeriums noch offen. Sie sagte zu t-online.de, bei den Grundversorgungstarifen habe sich nach EU-Recht die Möglichkeit zur Änderung der Grundversorgungs-Verordnungen für Strom und Gas ergeben. Und diesen Spielraum habe man genutzt.

Minister erhofft sich mehr Wettbewerb

Häufig konnten die Grundversorgungskunden nur den Anteil der Mehrwertsteuer an ihrem Gas- oder Strompreis erkennen. Die restlichen Preisbestandteile blieben in ihrer Zusammensetzung oft unklar. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte dazu der "Bild"-Zeitung: "So werden die Verbraucher in die Lage versetzt, die Preisänderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises besser zu bewerten und zwischen den Anbietern zu vergleichen." Dies gelte vor allem für den Strommarkt.

Einer Übersicht des Wirtschaftsministeriums zufolge machte 2013 etwa die Strombeschaffung beim Endpreis nur gut ein Fünftel (21,3 Prozent) aus. Zweitgrößter Posten war mit 19,8 Prozent das Netzentgelt, gefolgt von der Mehrwertsteuer. Dazu kamen noch zahlreiche Steuern, Abgaben und Umlagen: etwa die Stromsteuer (6,9 Prozent) und die EEG-Umlage (18 Prozent). Vertrieb und Marge machten demnach 7,5 Prozent des Strompreises aus. Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb schlugen mit 2,4 Prozent zu Buche. Dazu kam eine Konzessionsabgabe von 5,7 Prozent.

Andere Zusammensetzung beim Gaspreis

Beim Gaspreis entfällt dagegen der weitaus größte Teil auf Beschaffung und Vertrieb. Die Bundesnetzagentur weist diesen Posten gemeinsam mit 53,6 Prozent aus. Die Steuern summieren sich auf 24,3 Prozent und das Netzentgelt auf 19,7 Prozent. Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung kosten beim Gas nur rund 1,8 Prozent. Die Konzessionsabgabe liegt bei knapp 0,7 Prozent.

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