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Bundesnetzagentur verbietet EnBW Stilllegung von unrentablen Kraftwerken


Unrentable Kraftwerke
Netzagentur verbietet EnBW Stilllegungen

Von reuters, t-online
15.01.2014Lesedauer: 1 Min.
Kohlekraftwerk in der Nähe von Ludwigsburg: Am Abend ist in der Stadt der Strom ausgefallen.Vergrößern des Bildes
Das EnBW-Kohlekraftwerk Wahlheim in der Nähe von Ludwigsburg (Quelle: dpa-bilder)

Der süddeutsche Energieversorger EnBW ist mit einem Antrag bei der Bundesnetzagentur gescheitert. Die Behörde lehnte es ab, die Abschaltung unrentabler Gas- und Kohlekraftwerke zu erlauben. Nach Angaben von EnBW handelte es sich um vier Kraftwerksblöcke. Der Antrag sei im Juli gestellt worden. Doch nun habe die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Kraftwerke für eine sichere Energieversorgung unverzichtbar seien.

Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Rückgang der Strompreise sind viele konventionelle Kraftwerke überflüssig geworden. Die Energiekonzerne können mit Genehmigung der Bundesnetzagentur deshalb Kapazitäten abbauen. Insgesamt wurden für 41 Kraftwerksblöcke Anträge auf eine endgültige oder zeitweise Stilllegung gestellt.

Bereitschaft wird vergütet

Der Karlsruher Energiekonzern hat nun Anspruch auf eine Ausgleichzahlung, weil er ab Sommer die Kraftwerksblöcke zur Reserve am Netz lassen muss. Vollständig in Betrieb bleiben müssen die Standorte nicht. Das Abschaltverbot gilt zunächst für zwei Jahre bis Mitte 2016. Die Höhe der Entschädigung bezifferte die Netzagentur auf Anfrage von t-online.de nicht. Sie verwies auf die gesetzlichen Regelungen dazu, wonach bestimmte Aufwendungen für die Betriebsbereitschaft und Personalkosten ersetzt werden.

EnBW-Vorstandschef Frank Mastiaux hatte in einem Interview mit "Spiegel Online" im Dezember gesagt, die Entschädigung werde die Betriebskosten nicht decken, und hatte eine angemessene und marktorientierte Vergütung gefordert. Die EnBW hat der Atomausstieg hart getroffen, der Konzern stellt sich jetzt auf die Erzeugung erneuerbarer Energie um.

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