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Jan Böhmermann fühlt sich vom Staat verlassen


Ziviler Rechtsstreit geht weiter
Jan Böhmermann fühlt sich vom Staat verlassen

Von afp, t-online, JaH

23.02.2018Lesedauer: 1 Min.
Jan Böhmermann: Der Satiriker stellt den Staat in Frage.Vergrößern des Bildes
Jan Böhmermann: Der Satiriker stellt den Staat in Frage. (Quelle: imago-images-bilder)

Jan Böhmermann fühlt sich in den Konflikten um sein Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan von der Bundesregierung generell im Stich gelassen.

Am 31. März 2016 trug der Satiriker in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht über Erdoğan vor und löste damit eine Reihe von Ereignissen aus. In dem Gedicht ging es unter anderem in drastischen Worten um sexuelle Handlungen wie Pädophilie. Erdoğan ging dagegen juristisch vor. Böhmermann wurde danach sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.

"Man muss den Staat in Frage stellen"

"Staatliche Akteure müssen die Grundrechte der Bürger schützen", sagte er der "Rheinischen Post" aus Düsseldorf vom Freitag. "Wenn es den Menschen selbst überlassen ist, sich vor Feinden der Meinungsfreiheit zu schützen, muss man den Staat in Frage stellen", erklärte der 37-Jährige.

Ziviler Rechtstreit geht weiter

Strafrechtlich blieb die Angelegenheit für den Moderator folgenlos, zivilrechtlich aber unterlag er bisher. Das Hamburger Landgericht verbot das Gedicht weitgehend. Ab Dienstag geht der zivile Rechtsstreit allerdings in der nächsten Instanz in eine weitere Runde: Dann beginnt vor dem Oberlandesgericht in Hamburg die Berufungsverhandlung.

Böhmermann bewirkte Paragraphen-Aufhebung

Jan Böhmermann sorgte mit seinem Beitrag dafür, dass zum 1. Januar 2018 der Paragraph 103 StGB aufgehoben wurde. Dort hieß es vorher: "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigungen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft."

Verwendete Quellen
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