"Das Urteil ist ein Skandal" Gina-Lisa Lohfink geht voraussichtlich in Berufung
Gina-Lisa Lohfink will die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung nicht auf sich sitzen lassen. Ihr Verteidiger Burkhard Benecken kündigte im Berliner Amtsgericht Tiergarten an, voraussichtlich in Berufung zu gehen.
Die 29-Jährige hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Das Gericht verurteilte sie wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro.
"Das Urteil ist ein Skandal", sagte Benecken nach dem Prozess. Er werde mit Lohfink besprechen, ob sie die Kraft für die Berufung habe. Er mache sich jetzt Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollten.
Das Gericht entschied wegen falscher Verdächtigung auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe für Lohfink. Die Anklage hatte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro beantragt. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt."
Verteidigung forderte Freispruch
Lohfink selbst hatte nach der Urteilsverkündung gerufen: "Das muss ich mir nicht antun." Sie stürmte aus dem Saal und verließ das Gerichtsgebäude.
Die Verteidigung hatte Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Lohfink sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.
Gutachter zweifelt an K.-o.-Tropfen
Für die Anschuldigung, die beiden Männer hätten gegen ihren Willen Sex mit Lohfink gehabt, sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden.
Im Prozess schloss ein Gutachter den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen in der umstrittenen Nacht mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binscheck-Domaß.
Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, betonte er.
Wunden wurden nicht festgestellt
Richterin Antje Ebner sagte, für die Motive von Lohfink gebe es viele Möglichkeiten. Sich einzugestehen, dass die Behauptungen über eine Vergewaltigung und die Vorwürfe gegen die Männer nicht stimmen, sei schwierig, und diesen Weg sei Lohfink nicht gegangen.
Nach dem Gedächtnisprotokoll einer Frauenärztin, bei der Lohfink Wochen nach der umstrittenen Sexnacht im Juni 2012 war, wurden weder die von Lohfink behaupteten Wunden noch andere Auffälligkeiten festgestellt.