Werbung mit ihren Vornamen Schlappe für Dieter Bohlen und Prinz Ernst August vor Gericht
Dieter Bohlen (61) und Ernst August Prinz von Hannover (60) sind mit einer Grundrechtsbeschwerde über eine Werbung mit ihren Vornamen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag in Straßburg eine Klage der zwei Prominenten über Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte abgewiesen.
Ihre Vornamen waren in einer ironisch-satirischen Werbekampagne für die Zigarettenmarke "Lucky Strike" 2000 und 2003 aufgetaucht. Eine Anzeige enthielt eine ironische Anspielung ("Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher") auf ein 2003 erschienenes Buch Bohlens, das nach Klagen Prominenter mit einigen geschwärzten Passagen erschien.
"War das Ernst? Oder August?"
Eine andere Anzeige nahm satirisch Bezug auf Medienberichte, wonach Prinz Ernst August von Hannover 1998 und 2000 in tätliche Auseinandersetzungen verwickelt gewesen sei. Abgebildet war eine eingedrückte Zigarettenschachtel "Lucky Strike" mit der Textzeile: "War das Ernst? Oder August?" Beide sahen in diesen Anzeigen eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens.
Zustimmung der Promis sei unnötig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine entsprechende Klage der zwei Prominenten und ihren Anspruch auf Schadensersatz 2008 zurückgewiesen. Die Einwilligung der beiden sei in dem Fall unnötig, da sich die Anzeigen "in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt", hieß es in dem ablehnenden BGH-Urteil. Der EGMR befand in seinem Urteil, dass der BGH die Interessen der Beteiligten sorgfältig abgewogen habe.