Karl Dall Freispruch für den Entertainer im Vergewaltigungs-Prozess
Der deutsche Entertainer Karl Dall ist vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 43-jährigen Schweizer Journalistin freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Zürich-Limmat kam zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise gegen den 73-Jährigen vorliegen und folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Nach Ansicht des Gerichts gab es in den Aussagen der Frau viele Ungereimtheiten. Diese hatte angegeben, Dall sei in seiner Hotelsuite über sie hergefallen. Der Komiker hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten. Das Gericht sprach ihm eine Entschädigung von umgerechnet rund 8300 Euro zu - unter anderem dafür, dass er nach seiner Festnahme im November 2013 in St. Gallen vier Tage lang in Untersuchungshaft verbringen musste.
Aber auch an Dalls Darstellungen ließ Richter Roger Weber Medienberichten zufolge Zweifel erkennen. Er wolle nicht verhehlen, dass Dalls Aussagen nicht frei von Fantasie gewesen seien, habe er gesagt. Dall habe die Geschehnisse in der besagten Nacht kleingeredet. Er könne sich kaum vorstellen, so Weber, dass es zu keinen Zärtlichkeiten gekommen sei. Trotzdem gebe es keine Hinweise, dass Dall die Klägerin zu Sex gezwungen habe.
Elf zermürbende Verhandlungsstunden
Für Dall war es sicher einer der schwersten Tage seines Lebens. Mit finsterer Miene und gedämpfter Stimme hat er im Saal 31 des Bezirksgerichts von Zürich-Limmat seine Aussage gemacht. "Nichts von wahr", sagt der norddeutsche Entertainer mehrfach, als er im Prozess mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, er habe die 30 Jahre jüngere freischaffende Journalistin S. aus Solothurn mit Gewalt zum Sex gezwungen. Nach mehr als elf zermürbenden Verhandlungsstunden das erlösende Urteil des Richters.
"Hoffe auf ein gerechtes Urteil"
Fast schon flehentlich hatte sich der sonst für gewagte Sprüche und Herrenwitze bekannte Comedy-Star mit einem persönlichen Schlussplädoyer an das Gericht gewandt: "Seit gut einem Jahr mache ich das Schlimmste durch, was jemandem und seiner Familie passieren kann. Ich hoffe jetzt auf ein gerechtes Urteil." Zwei Jahre auf Bewährung lautete die Forderung der Staatsanwaltschaft. Auf Vergewaltigung stehen in der Schweiz bis zu zehn Jahre Haft.
Liebe, Weisheit, Treue. Diese drei Worte stehen über dem Empfang des Bezirksgerichts Zürich-Limmat, durch den auch Dall das Gebäude betritt. Liebe und Treue - der Komiker mag sie auf seine Frau beziehen, die trotz der Vorwürfe zu ihm stand. Weisheit? Wie ein "Idiot" habe er sich in der Nacht zum 6. September 2013 verhalten, hatte Dall der Wochenzeitung "Die Zeit" gesagt.
So klingen auch seine Aussagen, wenn es darum geht, warum er Frau S. überhaupt mit in seine Suite genommen hat. Eine Reporterin für die Klatschpresse, die er als zudringlich beschrieb, die ihm E-Mails mit schlüpfrigem Charakter geschrieben hat. Woraufhin er nicht weniger schlüpfrig antwortete. Es sei dumm gewesen, sagt er. Aber er habe nicht gewusst, dass die Frau als Stalkerin verschrien gewesen sei.
"Damit sie die Kurve kratzt"
Und dass die Frau eine heimliche Tonaufnahme machen könnte, auf der Dall sie eine "Granate im Bett" nennt, erklärt er so: "Sie wollte das hören, ich habe es nur gesagt, damit sie endlich die Kurve kratzt."
Oft steht Aussage gegen Aussage. Wem der Richter glauben wird, ist nicht von vornherein klar. Die Frau schildert, der Abend des 5. September habe an der Bar des Hotels Renaissance Tower in Zürich "angenehm" begonnen. Man habe geplaudert, auch über Intimes. Dall habe eine Flasche Rotwein leergemacht.
Später habe er im Casino viel Geld verloren und sie "angefleht", ihn in dieser Nacht nicht allein zu lassen. Sie bricht in Tränen aus, als sie Einzelheiten eines Vergewaltigungsaktes schildert. Dall sei ihr vorgekommen "wie ein Tier, wie eine Bestie".
Der Richter ist ein rücksichtsvoller Mann. Doch er kann nicht verhindern, dass Frau S. und Dall bloßgestellt werden durch ihre eigenen Aussagen. So bleibt die Prostata-Operation nicht ausgespart, der sich der Komiker vor einiger Zeit unterziehen musste. Unvermeidlich in einem Prozess, in dem das physische Vermögen eines Mannes eine Rolle spielt. Dall will keine Einzelheiten nennen. Doch: "Ich sehe schon, was morgen in allen Gazetten stehen wird", sagt er. "Karl Dall impotent."
"Bin ja nicht George Clooney"
Ob er sich nicht geschmeichelt gefühlt habe, will der Richter an einer Stelle von dem Weißhaarigen wissen. Immerhin, eine Frau die 30 Jahre jünger sei und ihm nach seiner Aussage "eindeutige Avancen" gemacht habe. Nein, sagt Dall. Er habe sie als zudringlich empfunden. "Ich kenne das sonst gar nicht. Ich bin ja nicht George Clooney."
Dann kommt die Wende des Verfahrens. Der Richter bringt ein Gutachten zur Sprache, wonach die Frau eine "obsessive Zwangsstörung sowie eine erotomane Wahnsymptomatik" habe. Wiederholt habe sie Prominente als Stalkerin verfolgt. Zwei Mal wurde sie deswegen schuldig gesprochen. Ihr bekanntestes Opfer: Udo Jürgens. Der hat zu Protokoll gegeben: S. habe ihn mit Telefon-Terror verfolgt. "Ich habe viele verrückte Fans, aber das war die Hölle auf Erden."
Davon kann Karl Dall, zu dessen Repertoire der Song "Millionen Frauen lieben mich" gehört, wohl auch ein Lied singen. Vielleicht sogar demnächst auf einer Bühne. Seit die Vergewaltigungsvorwürfe publik wurden, so beklagt Dall, habe er kein Engagement mehr bekommen. Dafür dürfte es nun keinen Grund mehr geben.