Nach TV-Rückzug Richterin hebt Kündigung der Raab-Mitarbeiter auf
Stefan Raab hört auf. Das hat Folgen für die Leute, die bisher an seinen Shows mitarbeiteten: Viele haben die Kündigung bekommen. Doch ein Gericht klopft der Produktionsfirma auf die Finger.
Das Arbeitsgericht Köln hat zwei Kündigungen für unwirksam erklärt, die mit dem TV-Rückzug von Stefan Raab zusammenhängen. Die Produktionsfirma Brainpool hatte nach der Ankündigung von Raabs Abschied 80 Mitarbeiter zum Jahresende entlassen. Das Gericht entschied jedoch, dass davon mindestens zwei Kündigungen unwirksam sind. In neun anderen Fällen forderte das Gericht von Brainpool genauere Informationen und will dann entscheiden. 38 weitere Fälle werden in den nächsten Monaten verhandelt
Richterin erklärt Zweifel an Rechtsgültigkeit
Bei den beiden Beschäftigten, deren Kündigung das Gericht aufhob, geht es um einen Archivar und einen Lohnbuchhalter. Das Gericht konnte nicht erkennen, warum ihre Arbeit durch den Wegfall der Raab-Produktionen nicht mehr gebraucht werden sollte - denn Brainpool besteht auch nach dem Abschied des Top-Entertainers weiter.
"Ich kann nicht, nur weil ein Auftrag wegfällt, dauerhaft kündigen", sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Neideck. Auch im Falle anderer Beschäftigter äußerte sie während der mehrstündigen Verhandlung entsprechende Zweifel.
Die Mitarbeiter erhoben schwere Vorwürfe gegen ihren Arbeitgeber. Es sei "ziemlich schändlich, wie die Geschäftsführung versucht, die Arbeitnehmer los zu werden", sagte ein Cutter. "Und das nachdem wir ohne Ende für euch gearbeitet haben." Die Gegenseite hielt dem entgegen, Brainpool habe für nächstes Jahr keine Aufträge mehr. "Wenn der Stefan nicht mehr weitermachen will, dann kriegt man nicht einfach einen anderen", sagte Geschäftsführer Andreas Scheuermann.
Brainpool will nicht zahlen
Richterin Neideck empfahl Brainpool, den Mitarbeitern eine Abfindung anzubieten. "Vielleicht sollten Sie doch nochmal darüber nachdenken, ob Sie in den sauren Apfel beißen und den Mitarbeitern etwas anbieten", sagte sie. Das Kölner Unternehmen lehnte dies jedoch ab.
Die Brainpool-Mitarbeiter im Gerichtssaal wurden von der Richterin mehrfach zur Ordnung gerufen, weil sie zum Beispiel klatschten oder laut lachten. "Wir sind hier nicht in einer Fernsehsendung", ermahnte sie die Zuhörer.