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Traunstein: Prozess um Missbrauchsklage geht weiter


Katholische Kirche
Traunsteiner Prozess um Missbrauchsklage geht weiter

Von dpa-video
10.01.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240110-99-550124Vergrößern des BildesDer Kläger Andreas Perr (Mitte) und seine Anwälte Andreas Schulz (links) und Markus Goldbach (rechts) nehmen ihren Platz im Gerichtssaal des Landgericht Traunstein ein. (Quelle: Peter Kneffel)
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Der Kläger hatte mit Suchtproblemen und Kriminalität zu kämpfen. Inwiefern die psychischen Probleme mit dem Missbrauch zusammenhängen, sollen Sachverständige nun klären.

Vor dem Landgericht Traunstein ist am Mittwoch der Zivilprozess um einen Missbrauchsfall im Erzbistum München und Freising fortgesetzt worden. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, gibt der der Kläger, ein früherer Ministrant, an, Mitte der 1990er Jahre von einem Priester in Garching an der Alz einmal sexuell missbraucht worden zu sein. Andreas Perr fordert in dem Prozess mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.

Missbrauch als Grund für Suchtprobleme und Kriminalität?

Er sollte am nunmehr zweiten Verhandlungstag in dem Prozess persönlich gehört werden, wie das Landgericht angekündigt hat. Er verspätete sich nach Angaben seines Anwalts Andreas Schulz aber und war zum Auftakt der Verhandlung noch nicht da. Außerdem waren ein Sachverständiger und weitere Zeugen geladen, die Auskunft über seine psychische Verfassung geben sollen.

Der Sachverständige soll auch aufgrund dieser Zeugenaussagen ein Gutachten zu der Frage verfassen, ob die psychischen Probleme des Klägers, der mit Suchtproblemen zu kämpfen hatte und auch straffällig geworden war, auf den Missbrauch zurückzuführen sind. Das Verfahren wird sich darum noch länger hinziehen, ein Urteil wurde für Mittwoch nicht erwartet.

Auch Papst Benedikt VXI. war angeklagt

Der Prozess hatte vor allem deshalb bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil unter den Beklagten ursprünglich auch der inzwischen gestorbene Papst Benedikt XVI. war. Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde.

Das Verfahren gegen ihn wurde aber abgetrennt, weil nach seinem Tod noch immer unklar ist, wer seine Rechtsnachfolge antritt und damit gewissermaßen auch das Verfahren erbt. Deshalb bleibe das Verfahren in diesem Zusammenhang ausgesetzt, erläuterte das Landgericht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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