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Internet-Betrug melden: Verbraucherschutz oder Polizei – Wer hilft Opfern von Internetbetrug?


Verbrechen melden
Verbraucherschutz oder Polizei: Wer hilft Opfern von Internetbetrug?

Polizei und Verbraucherschutz können Betrug und Abzocke im Internet verhindern und den Geschädigten helfen. Dazu sind sie aber auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wir erklären, an wen sich Verbraucher wenden sollten, wenn sie Verdacht schöpfen.

Aktualisiert am 22.11.2019|Lesedauer: 2 Min.
t-online, rg (hp)
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Wer Opfer eines Betrugs im Internet wurde, sollte diesen melden. Die Meldung können Sie bei einer Verbraucherschutzorganisation oder bei der Polizei machen. Beide Institutionen haben unterschiedliche Aufgabenbereiche und können Ihnen daher auf unterschiedliche Weise helfen.

Einen Internetbetrug können Sie bei dem Verbraucherschutz oder bei der Polizei melden.Vergrößern des Bildes
Einen Internetbetrug können Sie bei dem Verbraucherschutz oder bei der Polizei melden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Maßnahmen des Verbraucherschutzes bei Internetkriminalität

Verbraucherschutzorganisationen helfen Ihnen weder, die Täter zu ermitteln, noch sorgen sie dafür, dass der entstandene Schaden ersetzt wird. Wenn Sie im Internet betrogen wurden, erhalten Sie von diesen Organisationen Tipps, auf welchem Weg Sie Ihren Schaden geltend machen können.

In Einzelfällen hilft der Verbraucherschutz auch, Gemeinschaften Betrogener zu gründen. Sie helfen beim Adressentausch und bei Sammelklagen. Wenn Sie einen Betrug im Internet melden, warnen die Organisationen vor den Tricks der Täter. Mit einer Meldung verhindern Sie also indirekt neue Straftaten und Abzocke.

Den Betrug bei der Polizei melden

Die Polizei ist für die Vermeidung und die Verfolgung von Straftaten zuständig. Sobald Sie einen Betrug melden, beginnt die Behörde, die Täter zu ermitteln. Bei einer Straftat im Internet ist oft eine internationale Zusammenarbeit nötig. In Verdachtsfällen ergreift die Polizei Maßnahmen, um Beweise über Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen zu sichern. Grundsätzlich gilt: Nur wenn Sie einen Betrug der Polizei melden, ermöglichen Sie die Bestrafung der Täter.

Seit einiger Zeit können Anzeigen auch online erstattet werden, und zwar bei den Internetwachen der Landespolizeibehörden (Link).

Es ist sinnvoll, beide Organisationen zu informieren

Sofern Ihnen nur die Bestrafung des Betrügers wichtig ist, müssen Sie den Verbraucherschutz nicht einschalten. Um indirekt künftige Straftaten zu verhindern, ist die Meldung beim Verbraucherschutz sinnvoll. Dieser informiert Internet-Nutzer über Betrugsfälle im Netz und gibt Hinweise zu deren Vermeidung. Eine Meldung ist also beiden Organisationen empfehlenswert: Sie hilft Ihnen, aber auch anderen Verbrauchern.

Verwendete Quellen
  • t-online.de Archiv
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