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E-Nummern: Liste bedenklicher Geschmacksverstärker


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Kennzeichnungspflichtige Zusätze
E-Nummern: Liste bedenklicher Geschmacksverstärker

om (CF), helack

03.09.2014Lesedauer: 3 Min.
Durch genaues Lesen der Zutatenliste können Sie erkennen, ob Lebensmittel Geschmacksverstärker enthaltenVergrößern des Bildes
Durch genaues Lesen der Zutatenliste können Sie erkennen, ob Lebensmittel Geschmacksverstärker enthalten (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Viele Verbraucher würden gerne auf Geschmacksverstärker verzichten. Doch die meisten wissen nicht, was genau sich eigentlich hinter den Substanzen in den Zutatenlisten von Lebensmitteln verbirgt. Erfahren Sie hier, wie Sie Geschmackverstärker identifizieren und was hinter den jeweiligen E-Nummern steckt.

Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Lebensmittelzusatzstoffe werden Lebensmitteln absichtlich zugesetzt, um diese beispielsweise zu färben, zu süßen oder um ihre Haltbarkeit zu verbessern. In der Europäischen Union werden diese Zusätze durch E-Nummern gekennzeichnet, die Lebensmittelhersteller müssen diese in der Zutatenliste angegeben.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) analysiert und bewertet neue Zusatzstoffe. Sie übernimmt außerdem die Neubewertung von Zusätzen, die vor 2009 zugelassenen wurden. Hierfür wird für jeden Stoff der sogenannte ADI-Wert ("Acceptable Daily Intake") festgelegt. Der ADI-Wert gibt die zulässige Menge an, die täglich aufgenommen werden darf, ohne gesundheitsschädlich zu wirken. Die zugelassenen Zusatzstoffe werden in der "Liste zulässiger Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union" aufgeführt und sind unabhängig von der Landessprache eindeutig identifizierbar.

Geschmacksverstärker anhand der E-Nummern identifizieren

Den Überblick über den Dschungel aus Zusatzstoffen zu behalten, ist nicht einfach. Tatsächlich sind die meist als verwirrend empfundenen E-Nummern gar nicht so schwer zu verstehen, denn E-Nummern sind in Gruppen unterteilt. Geschmacksverstärker erkennen Sie an einer E-Nummer ab 600. Hinter E-Nummern ab 100 verbergen sich beispielsweise Farbstoffe, ab E 200 handelt es sich um Konservierungsstoffe, Süßstoffe erkennen Sie an E-Nummern über 900.

Wenn Sie Geschmacksverstärkern aus dem Weg gehen wollen, sollten Sie also Produkte vermeiden, die in der Zutatenliste eine E-Nummer mit der Ziffer 6 am Anfang enthalten. Diese Faustregel lässt sich beim Einkauf gut merken.

Welche Geschmacksverstärker stecken hinter den E-Nummern?

Die verschiedenen Glutamate erkennen viele Verbraucher als Geschmacksverstärker, wenn sie auf der Zutatenliste wörtlich aufgeführt sind und sich nicht hinter E-Nummern verstecken. Dass sich aber beispielsweise hinter Stoffen wie Dinatriuminosinat (E 631) ein Geschmacksverstärker verbirgt, ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Laut des Vereins "aid infodienst", einem Informationsdienst zu den Themen Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sind momentan rund 316 verschiedene Zusatzstoffe zugelassen. Durchblick verschaffen unter anderem eine von der Verbraucherzentrale Hamburg herausgegebene Übersicht über E-Nummern sowie eine kostenlose PDF-Datei, die auf der Website des "aid" heruntergeladen werden kann.

Übersicht über wichtige E-Nummern und ihre Bedeutung als Geschmacksverstärker

Auf beiden basiert auch die folgende Liste:

E 620 = Glutaminsäure: Aminosäure, die den würzig, herzhaften Umami-Geschmack hervorruft. Die Glutaminsäure kommt in fast allen proteinhaltigen Lebensmitteln vor und wird als Geschmacksverstärker eingesetzt. Insbesondere für Kinder ist der Zusatzstoff nicht zu empfehlen. Glutaminsäure steht im Verdacht, stark appetitanregend zu wirken und so eine Gewichtszunahme zu fördern. Für Personen, die unter Pseudoallergien, Asthma oder Neurodermitis leiden, gilt E 620 ebenfalls als bedenklich.

E 621 = Mononatriumglutamat (oft auch als Natriumglutamat bezeichnet): Vom häufigen Verzehr des bekanntesten Geschmacksverstärkers raten Experten ab, da er als bedenklich gilt und bei einigen Menschen eine Unverträglichkeitsreaktion, das sogenannte "China-Restaurant Syndrom", mit Kopfschmerzen, Übelkeit, Taubheits- und Schwächegefühl auslöst. Kinder sollten den Zusatzstoff möglichst vermeiden. Als besonders bedenklich gilt er zudem für Personen mit Pseudoallergien, Asthma oder Neurodermitis.

E 622 = Monokaliumglutamat (oft auch als Kaliumglutamat bezeichnet): Bei diesem Geschmacksverstärker handelt es sich um eine Kaliumverbindung der Glutaminsäure (E 620). Vom häufigen Verzehr von E 622 wird ebenfalls abgeraten. Als besonders bedenklich gilt auch er für Kinder und Personen mit Pseudoallergien, Asthma oder Neurodermitis.

Geschmacksverstärker ohne Glutaminsäure

E 626 = Guanylsäure, Guanylat: Dieser Grundbaustein der Ribonukleinsäure wird als Geschmacksverstärker für salzhaltige Lebensmittel eingesetzt, wobei die Guanylsäure eine zehn- bis zwanzigfach stärkere Wirkung als Glutaminsäure (E 620) hat. Guanylsäure gilt als unbedenklich, ist jedoch nicht für Menschen zu empfehlen deren Harnsäure-Abbau gestört ist, da beim Abbau von Guanylsäure Harnsäure entsteht.

E 630 = Inosinsäure, Inosinat: Inosinsäure kommt in allen lebenden Zellen vor, insbesondere in Blut und Muskelgewebe, und wird als Geschmacksverstärker eingesetzt. In Verbindung mit Glutaminsäure (E 620) wird deren geschmacksverstärkende Wirkung erheblich verstärkt. Inosinsäure gilt als bedenklich für Menschen mit erhöhtem Harnsäurespiegel und ist für Kinder nicht empfehlenswert.

Schädliche Wirkung der Geschmacksverstärker noch nicht belegt

Es werden zahlreiche schädliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Geschmacksverstärkern vermutet. Trotz verschiedener Studien konnten bislang allerdings keine Thesen bezüglich durch Geschmacksverstärker ausgelöste Erkrankungen endgültig bestätigt werden. Dennoch raten Ernährungsexperten dazu, auf Geschmacksverstärker möglichst zu verzichten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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