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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Immobilie finanzieren Bausparvertrag zuteilungsreif: Das sollten Sie jetzt tun
Wenn Sie bausparen, ist eine Sache besonders wichtig: die Zuteilungsreife. Denn von ihr hängt ab, wann das Projekt Eigenheim richtig losgehen kann. Doch wann genau ist der Vertrag "zuteilungsreif"? Und was passiert danach?
Ein Bausparvertrag kann Ihnen helfen, sich den Wunsch vom eigenen Haus zu erfüllen. Damit Sie voll davon profitieren, sollten Sie aber auch den richtigen Zeitpunkt bedenken, an dem Sie auf das angesparte Geld und das Darlehen zugreifen können. Hier kommt die sogenannte Zuteilungsreife ins Spiel.
Wir erklären, was es damit genau auf sich hat, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird und welche Möglichkeiten Ihnen dann offenstehen.
- Einfach erklärt: Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
Was ist Zuteilungsreife beim Bausparen?
Zuteilungsreife nennt man beim Bausparen den Zeitpunkt, an dem Sie Geld ausgezahlt bekommen können. Anders als bei reinen Sparplänen gibt es bei Bausparverträgen nämlich kein festes Datum für die Auszahlung. Die Bausparkasse nennt Ihnen lediglich einen unverbindlichen voraussichtlichen Termin.
Die Zuteilungsreife ist sozusagen das Ziel, das es für Sie zu erreichen gilt. Ab dann können Sie sowohl über das angesparte Guthaben als auch das Bauspardarlehen verfügen. Beides zusammen nennt man Bausparsumme.
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Mindestsparguthaben, der Mindestsparzeit und der Mindestbewertungszahl.
Zum einen müssen Sie das sogenannte Mindestsparguthaben erreicht haben. Wie hoch das genau ist, richtet sich danach, welche Bausparsumme Sie mit der Bausparkasse vereinbart haben. In der Regel müssen Sie davon zwischen 40 und 50 Prozent über monatliche Einzahlungen selber ansparen. Das Geld, das dann noch bis zur Bausparsumme fehlt, erhalten Sie anschließend als Kredit. Doch Ihre eigene Sparleistung reicht alleine noch nicht aus, damit Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird.
Bestimmte Wartezeit darf nicht unterschritten werden
Zusätzlich muss auch die Mindestsparzeit abgelaufen und die notwendige Mindestbewertungszahl erreicht sein. Die Mindestsparzeit dauert in der Regel 18 Monate, kann aber auch länger sein.
Die Mindestbewertungszahl ist eine von der Bausparkasse errechnete Kennzahl, mit der die Kasse für eine faire Zuteilung für alle Bausparer sorgt. Bausparen funktioniert nämlich im Kollektiv.
Nur wenn die Spar- und Tilgungsbeträge aller Bausparer und die Leistungen der Bausparkasse ausgewogen sind, läuft das System rund. Sonst ginge irgendwann das Geld aus.
Die Mindestbewertungszahl regelt deshalb, dass Sie eine bestimmte Zeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung warten müssen. Im Schnitt sind Bausparverträge in Deutschland nach acht bis zehn Jahren zuteilungsreif.
Was kann ich tun, wenn mein Vertrag zuteilungsreif ist?
Hat Ihr Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Zuteilung annehmen
Klassischerweise lassen Sie sich nun die Bausparsumme auszahlen – also das von Ihnen angesparte Guthaben plus das Bauspardarlehen über die restlichen 50 oder 60 Prozent, die bis zur Bausparsumme noch fehlen.
Ihre Bausparkasse informiert Sie in der Regel einige Monate im Voraus darüber, dass Ihr Vertrag zuteilungsreif wird. Sie brauchen die Zuteilung dann nur noch anzunehmen, indem Sie dies schriftlich bestätigen und Sie erhalten Ihr Geld.
Übrigens: Sie sind nicht verpflichtet, das Darlehen zu nutzen. Sie können sich auch einfach nur das Guthaben auszahlen lassen. Sofern Sie allerdings nicht über einen gut verzinsten Altvertrag verfügen, ist das oft kein gutes Geschäft.
Bausparsumme ruhen lassen
Wenn Sie das Geld gerade noch nicht benötigen – etwa weil Sie die passende Immobilie noch nicht gefunden haben –, können Sie die Bausparsumme auch einfach für später liegen lassen. Eine zeitliche Frist, bis wann Sie das Darlehen in Anspruch nehmen müssen, gibt es nicht.
Vertrag weiter besparen
Brauchen Sie das angesparte Guthaben und das Darlehen noch nicht, können Sie weiter Guthaben in den Bausparvertrag einzahlen. Allerdings darf die Bausparkasse Ihren Vertrag zehn Jahre nach der Zuteilungsreife kündigen.
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie letztlich mehr Geld benötigen werden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Bausparsumme Ihres Vertrags zu erhöhen.
Guthaben in anderen Vertrag einzahlen
Besitzen Sie mehrere Bausparverträge, können Sie das Guthaben eines bereits zuteilungsreifen Vertrags auch auf einen noch laufenden einzahlen – vorausgesetzt, bei diesem sind Sonderzahlungen möglich. Das kann sich lohnen, wenn die Darlehenszinsen beim "fertigen" Vertrag höher sind als beim neueren.
Wofür Sie Ihr Bauspargeld nutzen können:
Es muss nicht unbedingt der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung sein – sie können Ihre Bausparsumme auch für andere sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Das kann zum Beispiel eine Modernisierung sein: Fenster erneuern, Heizung austauschen, Waschbecken wechseln – hier ist vieles möglich. Auch etwa einen barrierefreien Umbau einer Immobilie können Sie mit Ihrem Bausparvertrag finanzieren. Sogar eine Sauna oder einen Kamin dürfen Sie damit einbauen.
Kann ich die Zuteilung beschleunigen?
Ja. Zum einen, indem Sie direkt bei Vertragsabschluss darauf achten, die Bausparsumme nicht zu hoch anzusetzen. Je niedriger die Bausparsumme, desto schneller ist das Mindestsparguthaben erreicht. Allerdings sollte die Bausparsumme natürlich zu Ihrem Vorhaben passen. Wenn sie zu niedrig für Ihre Pläne ist, haben Sie nichts gewonnen.
Die Stiftung Warentest empfiehlt allerdings, die Bausparsumme auf maximal 40 Prozent der Gesamtkosten für Ihr Vorhaben zu begrenzen. Denn wollen Sie bereits bauen, kaufen oder modernisieren, haben das Mindestsparguthaben aber noch nicht erreicht, benötigen Sie womöglich einen teuren Zwischenkredit.
Die Zuteilungsreife erreichen Sie zudem schneller, wenn Sie – sofern es Ihr Vertrag erlaubt – zusätzlich zum monatlichen Sparbetrag Sonderzahlungen tätigen. Prüfen Sie auch, ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Das ist Extra-Geld, das es jeden Monat zusätzlich zum Gehalt geben kann und das Sie sich zum Beispiel direkt auf Ihren Bausparvertrag einzahlen lassen können. Als Geringverdiener können Sie zudem von staatlichen Förderungen wie einer Wohnungsbauprämie und einer Arbeitnehmersparzulage profitieren.
- VL-Vertrag: Darum sollten Sie ihn nicht kündigen
Kann ich bauen, obwohl mein Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist?
Ja, aber das ist nicht Sinn der Sache. Denn um vor der Zuteilungsreife an das Geld zu kommen, müssen Sie Ihren Bausparvertrag kündigen. Dabei gilt eine mindestens dreimonatige Frist. Halten Sie die ein, bekommen Sie Ihr bereits angespartes Guthaben ausgezahlt, sobald die Kündigung wirksam ist. Kündigen Sie vor der Frist, verlangt die Bausparkasse meist eine Entschädigung von Ihnen.
Alternativ können Sie natürlich auch mit einem reinen Bankkredit bauen, kaufen oder modernisieren, der die Zeit bis zur Zuteilungsreife überbrückt. Das ist aber meist teurer. Achten Sie deshalb schon bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie das Mindestsparguthaben im für Sie passenden Tempo erreichen können.
- Eigene Recherchen
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
- Stiftung Warentest
- BaFin: "Bausparvertrag auf einen Blick"