Statt Einzugsermächtigung Wie funktioniert die SEPA-Lastschrift?
Früher hat man für wiederkehrende Rechnungen die Einzugsermächtigung genutzt. Heutzutage heißt das Verfahren SEPA-Lastschrift. t-online erklärt, was sich geändert hat.
Die Miete, die Telefonrechnung oder die Stromkosten: Um monatlich wiederkehrende Zahlungen nicht zu vergessen, können Sie eine Lastschrift nutzen. Damit erlauben Sie Ihrem Vermieter, die Miete von Ihrem Konto abzubuchen.
Wenn man von einer Lastschrift spricht, meint man die sogenannte SEPA-Lastschrift. Doch was hat es damit auf sich? Welche Vorteile bringt die Lastschrift? Und wie funktioniert sie überhaupt? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist die SEPA-Lastschrift?
Die SEPA-Lastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriften. SEPA steht für "Single Euro Payments Area", also "einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum".
Dieses Verfahren wurde zum 1. Februar 2014 eingeführt und ersetzte die Einzugsermächtigung. Mit der SEPA-Lastschrift sind grenzüberschreitende Lastschriften – im SEPA-Raum – seitdem möglich (siehe unten).
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Wie funktioniert eine SEPA-Lastschrift?
Eine SEPA-Lastschrift funktioniert so: Sie als Zahlender erteilen dem Zahlungsempfänger, etwa einem Onlinehändler, die Erlaubnis, einen Betrag von Ihrem Konto abzubuchen. Diese Erlaubnis nennt man auch SEPA-Lastschriftmandat.
Unterschied zur Einzugsermächtigung: Während eine Einzugsermächtigung auch per Telefon oder online erteilt werden konnte, ist dies im europaweiten SEPA-Verfahren nur schriftlich und mit persönlicher Unterschrift möglich. Das macht das SEPA-Verfahren sehr sicher.
Deshalb eignet sich eine Lastschrift besonders, wenn Sie wiederkehrende Rechnungen bezahlen müssen – etwa Strom oder Miete. Durch den EU-Standard ist dies ganz einfach und sicher im SEPA-Raum möglich.
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Diese Länder gehören zum SEPA-Raum:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift – Was ist der Unterschied?
Beim SEPA-Lastschriftverfahren werden zwei Wege unterschieden: die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift.
Das SEPA-Basisverfahren ähnelt der ehemaligen Einzugsermächtigung und dient dem Geschäftsverkehr von Unternehmen und Kunden.
Die SEPA-Firmenlastschrift ist auf den Geschäftsverkehr unter Unternehmen ausgerichtet und soll die Geschäftsabwicklung von Unternehmen erleichtern. Die SEPA-Firmenlastschrift ähnelt dem früheren Abbuchungsverfahren. Damit geht einher, dass eine autorisierte Firmenlastschrift nicht auf dem einfachen Weg zurückgebucht werden kann (siehe unten).
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Welche Rechte habe ich bei einer SEPA-Lastschrift?
Bei einer SEPA-Lastschrift haben Sie als Verbraucher breite Rechte. So müssen Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen, also Sie, 14 Tage per Brief, E-Mail oder SMS informieren, bevor Ihr Konto belastet wird. So haben Sie genug Zeit, das Konto zu decken.
Ausgenommen von dieser Regelung sind regelmäßige SEPA-Lastschriften in derselben Betragshöhe. Allerdings sind auch kürzere Fristen möglich, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder der Rechnung vereinbart wurden.
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Zudem können Sie zu ihrer eigenen Sicherheit Konten vollständig für Lastschriften blockieren lassen. So ist es beispielsweise gegen unrechtmäßige Belastungen von Fremden geschützt.
Das kann anhand von sogenannten "Black Lists" erfolgen. Hier legen Sie fest, wer nicht auf das Konto zugreifen darf. Das andere Beispiel sind "White Lists", mit denen Verbraucher ihrem Kreditinstitut mitteilen, wer das Konto belasten darf.
Beachten Sie: Die standardisierten AGB der SEPA-Lastschrift können vom Zahlungsempfänger mit Ihrer Zustimmung angepasst werden. Sie sollten also genau nachschauen, welche Rechte Sie bei der jeweiligen Lastschrift haben.
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Kann ich eine SEPA-Lastschrift zurückholen?
Ja, das geht bei einer SEPA-Basis-Lastschrift. Trotz eines erteilten Lastschriftmandats haben Sie das Recht, den Betrag innerhalb von acht Wochen zurückzufordern, nachdem Ihr Konto belastet wurde. Eine noch längere Frist greift, wenn Sie die Abbuchung nicht autorisiert haben. In diesem Fall können Sie eine Lastschrift bis zu 13 Monate später noch zurückholen.
Eine SEPA-Firmenlastschrift können Sie indes nicht zurückholen. Die Ausnahme hier: Das SEPA-Firmenlastschriftmandat wurde aufgekündigt, die Empfängerbank davon jedoch noch nicht in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall gilt auch hier die 13-monatige Frist für die Rückbuchung der SEPA-Lastschrift.
- Eigene Recherche
- check24.de
- vr.de
- Finanztip
- Deutsche Bundesbank
- Verbraucherzentrale