100. Verhandlungstag im Münchner NSU-Prozess Zschäpes Schweigen kommt Anklage gelegen
Von unserem Mitarbeiter Alexander Reichwein.
100 Tage NSU-Prozess, 100 Tage schweigt Beate Zschäpe zu den Terroranschlägen. Was für ein Urteil erwartet die Angeklagte? Lebenslange Haft, glaubt ein Anwalt, der am Prozess teilnimmt. Er und andere Prozessbeobachter beklagen aber, dass vieles rund um den NSU unter dem Teppich bleiben soll.
Stephan Kuhn ist einer der Opferanwälte. Der Frankfurter Rechtsanwalt vertritt eine türkische Familie, die beim Nagel-Bombenanschlag des NSU in Köln im Jahr 2004 geschädigt wurde. 22 Menschen waren damals zum Teil schwer verletzt worden.
Kuhns Zwischenbilanz fällt gemischt aus. Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Zschäpe, das bestätigt der Strafrechtsexperte im Gespräch mit t-online.de, sei “gründlich, umfassend und gut begründet“ sowie “bislang voll umfänglich bestätigt“.
Kritik an der Bundesanwaltschaft
Unzufrieden ist Stephan Kuhn jedoch mit dem Ergebnis für die Nebenkläger im NSU-Prozess. Kuhn, auch Experte für Terrorismus und Staatsschutzkriminalität, und seine Kollegen wollen nämlich auch die vielen Ermittlungspannen im NSU-Fall aufarbeiten und Hintermänner aufdecken.
Kuhn hält es für unwahrscheinlich, dass es keine Unterstützer aus der rechtsextremen Szene vor Ort gab. Ferner sei die Rolle des Verfassungsschutzes nach wie vor unklar. So habe der Prozess belegt, dass ein V-Mann in Kassel in dem Internetladen war, als Halit Yozgat im April 2006 erschossen wurde.
"Überwachte Kriminalität" entglitten?
Auch der Strafverteidiger Philipp Thiée fragt offen, wer oder was noch hinter dem NSU stand. Er geht davon aus, dass es sich bei den Aktivitäten der staatlichen Behörden um einen zur Aufdeckung von Straftaten durchaus üblichen Fall von "überwachter Kriminalität" gehandelt hat, die dem Verfassungsschutz jedoch entglitten sei.
Wäre dies nachzuweisen, so der promovierte Frankfurter Strafrechtler und Strafwissenschaftler, dann müsste sich das mildernd auf das Strafmaß für Zschäpe auswirken. Das wäre natürlich eine besondere Blamage für die Behörden. Und außerdem gelte es auch aufzuarbeiten, ob der Umgang der Beamten mit ausländischen Zeugen rassistisch gewesen sei.
Einseitig in die falsche Richtung ermittelt
Genau hier sieht Thiée die gesellschaftliche Relevanz der NSU-Verbrechen: Zum einen zeige sich einmal mehr, dass Ermittlungsbehörden in Fällen von Kriminalität gegen Migranten einseitig und in falsche Richtungen ermittelten. Die Polizei hatte bis zur Aufdeckung des NSU im November 2011 die Täter im familiären und gesellschaftlichen Umfeld der Opfer vermutet und Verdächtigungen angestellt.
Zum anderen zeige der Fall in erschreckendem Maß, dass sich die Verantwortlichen einen derart organisierten Rechtsterrorismus wie den NSU offenbar nicht vorstellen konnten.
Die Bundesanwaltschaft zeige sich, so resümieren Kuhn und Thiée, an den Fragen der Hintermänner und Hintergründe sowie an den Ermittlungspannen wenig interessiert. Kuhn hat im Prozessverlauf gar den Eindruck gewonnen, der anklagenden obersten Behörde im Staat komme das Schweigen Zschäpes möglicherweise sehr gelegen. Man wolle wohl verhindern, dass Nebenschauplätze aufgemacht würden. Vielleicht wolle man aber auch einfach nicht in ein Wespennest stechen, so Kuhn.
Indizien belasten Zschäpe
Nichtsdestotrotz gehen sowohl Kuhn als auch Thiée davon aus, dass Zschäpe verurteilt wird. Unmittelbare Beweise für Zschäpes Beteiligung an den Taten, das geben Kuhn und Thiée zu bedenken, gebe es zwar nicht.
Die Strategie der Verteidigung, dass die Angeklagte schweigt, kann Kuhn daher auch nachvollziehen. Die einzige Alternative wäre gewesen, damit zu argumentieren, dass Zschäpe von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt abhängig oder unter Druck gesetzt worden sei - und somit von Anfang an eine Opferrolle einzunehmen.
Kuhn und Thiée sind aber der Auffassung, Zschäpe sei im Prozessverlauf eher be- als entlastet worden. Und für beide ist klar, dass die Angeklagte nicht nur Mitläuferin, sondern auch Mittäterin war.
Dafür sprächen eine Reihe von Indizien: Zschäpe hat den Ermittlungen zufolge über Jahre mit den beiden Uwes zwischen Waffen und Sprengstoff gelebt, ihre Reisen zu den Mordtaten als Arbeitsabwesenheiten gedeckt, die Tatfahrzeuge mit beschafft sowie Alibis und immer neuen Identitäten des Trios organisiert.
Zschäpe hat offenbar auch an dem NSU-Bekennervideo mit dem “Rosaroten Panther“ mitgewirkt. Sie hat mehreren Zeugenaussagen zufolge das Geld des Trios verwaltet und die Gespräche mit Nachbarn, Urlaubsbekanntschaften und Dienstleistern geführt. Und sie hat Beweise vernichtet und die gemeinsame Wohnung in Zwickau angezündet. Zschäpe wurde überdies an mindestens einem Tatort gesehen und war nachweislich an Spähaktionen beteiligt, fasst Kuhn alle Indizien zusammen.
Kann Zschäpe als Mittäterin überführt werden?
Die Schwierigkeit für die Anklage, das betont Kuhn, liege darin, Zschäpe als gleichberechtigtes Mitglied der Zwickauer Terror-Zelle und als Mittäterin an allen NSU-Verbrechen zu überführen.
Denn erstens liegen die Taten lange Zeit zurück. Zweitens gibt es keine Zeugen, die Zschäpe bei der Durchführung einer der Taten gesehen haben. Drittens gab es nie zeitnahe Bekennerschreiben der NSU. Dass Mundlos und Böhnhardt alle Verbrechen begangen haben, konnte trotzdem lückenlos bewiesen werden.
Die Indizien sowie die Praxis in der Rechtsprechung bei terroristischer Gewalt reichen laut Kuhn aber für eine Verurteilung Zschäpes als Mittäterin bei allen Verbrechen aus. Ihr drohen nach Einschätzung des Strafrechtsexperten gemäß Paragraph 211 Strafgesetzbuch eine lebenslange Haft. Dies bedeutet eigentlich Haft auf unbestimmte Zeit. Nach 15 Jahren allerdings prüft in diesen Fällen eine Kommission die Aussetzung der Haft zur Bewährung.
Kuhn geht aber davon aus, dass Zschäpe wegen der festzustellenden besonderen Schwere der Schuld mindestens 18 Jahre in Haft sitzen wird. Dass sich das Gericht nur für Beihilfe zum Mord und allen anderen Taten entscheidet, was eine zu mildernde Haftstrafe von maximal 15 Jahren nach sich zöge, glaubt der Opferanwalt nicht.