Innenpolitik Zschäpes Anwalt stürmt wütend aus Gerichtssaal
In den NSU-Prozess will einfach keine Ruhe einkehren. Nachdem die Stimmung zwischen Richter und Verteidigung schon gestern knisterte, geht es jetzt offenbar ans Eingemachte. So gab es am dritten Prozesstag richtig Zoff vor Gericht. Einer von Beate Zschäpes Anwälten, Wolfgang Stahl, stürmte sogar wütend aus dem Gerichtssaal. Das berichtet die "Bild" aus dem Gerichtssaal.
Demnach stritten Bundesanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger offenbar minutenlang darüber, wer wann reden darf - sehr zur Belustigung der Anwesenden im Gerichtssaal. Diese quittierten das Wortgefecht mit Gelächter. Zschäpes Anwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl forderten das Gericht daraufhin lautstark auf, die Unruhe zu unterbinden. Als dies nicht geschah, brüllte Stahl "So kann man nicht verhandeln!" Dann streifte er offenbar seine Robe ab und stürmte aus dem Saal.
Zu viele Nebenkläger sorgen für Unruhe im Gerichtssaal
Heer nannte es im Anschluss "unwürdig", dass es bei Wortmeldungen der Verteidiger auf Seiten der Nebenkläger mehrmals Gelächter gab.
Alle drei Zschäpe-Verteidiger forderten vom Gericht eine klarere Prozessführung. Sie bemängelten wiederholt, dass nicht geklärt sei, wer sich wann zu Wort melden kann. In dem Verfahren gibt es wegen der vielen Opfer der Mord- und Anschlagsserie des NSU ungewöhnlich viele Nebenkläger. Diese können ebenso wie die Verteidiger und die Bundesanwaltschaft Stellung zum Prozessverlauf beziehen.
Nachdem am Dienstag die Anklage verlesen werden konnte, konnte das Gericht am Mittwoch wegen der vielen Auseinandersetzungen zunächst nicht in die Beweisaufnahme eintreten.
Erster "politischer Antrag"
Die Verteidigerin des als Helfer der Terrorzelle NSU angeklagten Ralf Wohlleben, Nicole Schneiders, stellte den ersten im weitesten Sinne politischen Antrag des Prozesses - ein Antrag, der juristisch nicht ernst gemeint sein kann.
Schneiders, die als rechte Szene-Anwältin gilt, forderte schlicht, das Verfahren gegen ihren Mandanten einzustellen. Grund sei Wohllebens "mediale Vorverurteilung". Auch sei zu befürchten, dass sich die Politik in das Verfahren einmischen werde. Es handele sich um ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis".
Hart am Rande der Verhöhnung der Opfer
Bei der Wahl ihrer Beispiele für die angebliche Vorverurteilung schlitterte Schneiders hart am Rande einer Verhöhnung der Opfer und ihrer Angehörigen entlang: Sie kritisierte die zentrale Trauerfeier für die NSU-Opfer ebenso wie die Entschädigung, die die Bundesregierung an die Angehörigen gezahlt hatte. Die Ombudsfrau für die Angehörigen der Opfer, Barbara John, habe von "rassistischen Verbrechen" gesprochen, ohne einen Schuldspruch abzuwarten.
Straßen seien umbenannt und Gedenktafeln aufgestellt worden, ohne darauf hinzuweisen, dass die Schuld der Terrorzelle nicht nachgewiesen sei. Schneiders' Fazit: "Es gibt aus Sicht der Verteidigung kein deutsches Gericht, vor dem die Angeklagten ein faires und rechtsstaatliches Verfahren erwarten dürfen."
Opfer-Anwälte empört
Für Thomas Bliwier, der Angehörige des ermordeten Halit Yozgat vertritt, handelte es sich um keinen wirklichen Antrag, sondern um eine "allgemeine Prozesserklärung". Also nur "heiße Luft und nicht mehr".
Der Berliner Anwalt Sebastian Scharmer bezeichnete es als "absurd, dass der Vorwurf der neunfachen Beihilfe zum rassistischen Mord eingestellt wird, weil es Vorverurteilungen in ein paar Boulevard-Medien gibt".
Anträge von Zschäpes Anwälten
Auch die Anwälte von Zschäpe beantragten, die Hauptverhandlung auszusetzen. Die Verteidiger hätten umfangreiche Protokolle aus dem Untersuchungsausschuss des Bundestags erst zu spät erhalten. Als vertraulich eingestufte Protokolle aus den Landtagen bekamen sie zum Teil gar nicht oder nur unter Auflagen.
Überdies habe die Bundesanwaltschaft nur unvollständig Akteneinsicht gewährt. Zschäpe-Anwalt Wolfgang Heer forderte eine Aussetzung des Verfahrens auf unbestimmte Zeit, mindestens aber eine Unterbrechung für drei Wochen.
Weiter beantragte die Verteidigung, Bundesanwalt Herbert Diemer und Oberstaatsanwältin Anett Greger als Sitzungsvertreter abzulösen. Bei beiden bestehe die Besorgnis, dass sie Zschäpe "nicht mit der gebotenen Unparteilichkeit und Neutralität gegenüberstehen".
Schließlich beantragte der Verteidiger, die gesamte Hauptverhandlung auf Bild- und Tonträger aufzuzeichnen. An den ersten beiden Prozesstagen hatte das Gericht alle Anträge der Verteidiger abgelehnt.
Eigenes Verfahren für Nagelbombenanschlag?
Angesichts des erneut zähen Prozessverlaufs ist unklar, ob noch über eine Abtrennung des dem NSU zugerechneten Kölner Nagelbombenanschlags von 2004 beraten werden kann. Weil dort viele neue Nebenkläger aufgetreten sind, regte Richter Manfred Götzl an, den Anschlag in einem gesonderten Verfahren zu verhandeln. Sollte dies so geschehen, würde es einen zweiten NSU-Prozess geben. Der Vorwurf im Zusammenhang mit diesem Anschlag könnte auf versuchtem Mord lauten.
Die 2011 verstorbenen mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sollen vor einem Friseursalon in der Kölner Keupstraße, die als Zentrum türkischen Lebens in der Domstadt gilt, ein Fahrrad mit einer auf dem Gepäckträger montierten Nagelbombe abgestellt und die Bombe kurz danach zur Explosion gebracht haben. Durch die Detonation gab es viele Verletzte, der Friseursalon wurde zerstört.
Die rechtsextreme Terrorzelle NSU soll aus dem Untergrund heraus von 1998 bis 2011 insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und 16 Banküberfälle verübt haben.
Zschäpe ist als Kernmitglied des NSU als Mittäterin angeklagt, obwohl sie bei keinem der Morde am Tatort gewesen sein soll. Mit ihr auf der Anklagebank sitzen vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle.
Anmerkung der Redaktion:
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wegen zahlreicher rassistischer und menschenverachtender Beiträge mussten wir uns dazu entschließen, an dieser Stelle keine Kommentare zuzulassen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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