Bizarres Gerichtsverfahren Viel Wind um zweimal Pupsen
In Berlin soll ein Mann während einer Polizeikontrolle zweimal gepupst haben. Die Beamten fühlten sich beleidigt und erstatteten Anzeige. Der Fall kam sogar vor Gericht.
Mindestens 23 Berliner Polizisten haben sich insgesamt mehr als 17 Stunden lang mit einem Pups beschäftigt. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) hervor. Anlass der Anfrage war die Anzeige eines Polizisten gegen einen Mann, der vor einer Polizistin gefurzt haben soll.
Der Beschuldigten soll bei der Überprüfung seiner Personalien im Februar 2016 in der Nähe der Rigaer Straße in der Nähe einer Polizistin zweimal flatuliert haben. Das wertete der Gruppenleiter der Polizei als Beleidigung und zeigte den Mann an.
Richterin stellt Verfahren nach wenigen Minuten ein
Knapp zwölf Monate später bekam der Mann dann einen Strafbescheid über 900 Euro, legte Widerspruch ein und musste schließlich vor Gericht erscheinen. Die zuständige Richterin stellte das Verfahren dann nach wenigen Minuten ein.
Der Senat rechtfertigt die Verfolgung des Falls damit, dass die Geschädigte im Fall einer Einstellung privat keine Möglichkeit mehr gehabt hätte, gegen die vermeintliche Beleidigung vorzugehen. Allein schon die "konsequente Verfolgung des Vergehens und der Eindruck der Hauptverhandlung" hätten dem Angeklagten "das Unrecht seiner Handlung" aufgezeigt, schreibt der Senat in seiner Antwort. Zuvor hatten unter anderen die "taz", der "Tagesspiegel" und der "Berliner Kurier" über den Fall berichtet.