t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Nazi-Jäger Rommel spürt acht NS-Verbrecher auf


KZ Stutthof bei Danzig
Nazi-Jäger spüren acht NS-Verbrecher auf

Von dpa
Aktualisiert am 09.08.2016Lesedauer: 2 Min.
Aufnahme aus dem früheren Konzentrationslager Stutthof, knapp 40 Kilometer östlich von Danzig.Vergrößern des Bildes
Aufnahme aus dem früheren Konzentrationslager Stutthof, knapp 40 Kilometer östlich von Danzig. (Quelle: imago-images-bilder)
News folgen

Ermittler haben acht mutmaßliche Helfershelfer des Nazi-Regimes ausfindig gemacht. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg leitete wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen die Ergebnisse ihrer Arbeit an mehrere Staatsanwaltschaften bundesweit weiter.

"Es handelt sich um vier Männer und vier Frauen, die im deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig tätig waren", sagte der Leiter der Ermittlungsbehörde, Jens Rommel. Der Leitende Oberstaatsanwalt erklärte, die Männer seien als Wachleute, die Frauen als Schreibkräfte, Telefonistinnen oder Fernsprechvermittlerinnen aktiv gewesen.

Die Ludwigsburger Experten suchen darüber hinaus weitere mögliche Beschuldigte, die in den Lagern Bergen-Belsen und Neuengamme gearbeitet hatten. Auch zu den NS-Vernichtungslagern Auschwitz und Majdanek gingen Vorermittlungen weiter. Es gehe jeweils um den Vorwurf der Beihilfe zum Mord.

Der Fall Gröning

Der 43-jährige Rommel hofft zudem auf eine baldige Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning. "Wir erhoffen uns eine Klarstellung des BGH, wie aus heutiger Sicht die Eingliederung in ein Konzentrationslager juristisch zu bewerten ist."

Das Landgericht Lüneburg hatte den heute 95-jährigen Gröning am 15. Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen in Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Sowohl Nebenklage als auch Verteidigung legten Revision ein.

Das Landgericht Lüneburg hatte sich eingehend mit den Begriffen "Tatbeitrag" und "Gehilfe" auseinandergesetzt und als Beispiel den Helfer der Attentäter des 11. September 2001, Mounir El Motassadeq, angeführt. Er war 2007 wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen zum 11. September 2001 in den USA verurteilt worden, der BGH hat das Urteil bestätigt. Wann der Fall Gröning in Karlsruhe entschieden wird, ist nach Auskunft einer Sprecherin noch unklar.

NS-Verbrechen: Wo beginnt die Beihilfe zum Mord?

Gröning hatte im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er hatte gestanden, Geld von Verschleppten gezählt und zur SS nach Berlin weitergeleitet zu haben. Dies brachte ihm später den Beinamen "Buchhalter von Auschwitz" ein. "Ich baue darauf, dass die Verurteilung trägt und das Urteil nicht aufgehoben wird", sagte Rommel.

Der Leitende Staatsanwalt hofft, dass der BGH ausgehend vom Fall Gröning seine Haltung aus dem Jahr 1969 korrigiert. Damals reichte nach Ansicht der Richter nicht jede Eingliederung in das Konzentrationslager Auschwitz für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Für die Ludwigsburger Ermittler gilt als Gehilfe jeder, der in seiner Funktion die Massentötungen "objektiv gefördert oder erleichtert hat".

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website