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Pariser Gericht spricht Nackt-Künstlerin frei


Pariser Gericht spricht Nackt-Künstlerin frei

Von afp, t-online
19.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Die Luxemburgerin hatte am 24. September ihre Vagina vor dem berühmten Frauenbildnis Leonardo Da Vincis entblößt. (Symbolbild)Vergrößern des BildesDie Luxemburgerin hatte am 24. September ihre Vagina vor dem berühmten Frauenbildnis Leonardo Da Vincis entblößt. (Symbolbild) (Quelle: KTH/allOver/imago-images-bilder)
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Die Mona-Lisa-Exhibitionistin Déborah de Robertis ist von einem Gericht in Paris freigesprochen worden. Die Performance-Künstlerin zeigte sich nackt vor der berühmten Mona Lisa im Pariser Louvre.

Die Richter schlossen sich am Mittwoch der Argumentation der Verteidigung an und befanden, es habe sich um einen "militanten und künstlerischen Akt" gehandelt und nicht um Exhibitionismus. Es seien keine Genitalien zu sehen gewesen, sondern nur Schamhaare.

Allerdings wurde die Künstlerin zu 35 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil sie einen Museumswärter in den Arm gebissen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung gefordert.

"Meine Muschi, mein Copyright"

Die Luxemburgerin hatte am 24. September zur Überraschung der Museumsbesucher ihre Vagina vor dem berühmten Frauenbildnis Leonardo Da Vincis entblößt. Dazu rief sie: "Mona Lisa, meine Muschi, mein Copyright". Die Künstlerin wurde daraufhin festgenommen und saß zwei Tage in Untersuchungshaft.

De Robertis sagte, ihr Ziel sei es mitnichten gewesen, ihre Genitalien zu zeigen. Vielmehr habe sie mit ihrer Darbietung auf ein berühmtes Foto der österreichischen Performance-Künstlerin Valie Export angespielt, die in den 70ern für ihre sexuelle Freizügigkeit bekannt war. "Ich hinterfrage die Rolle von Künstlerinnen in der Kunstgeschichte", betonte De Robertis.

De Robertis stand wegen ähnlicher Aktionen in Pariser Museen schon mehrfach vor Gericht.

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